Akademik

Epilog
Schlussrede; Schlusswort; Nachwort

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Epi|log 〈m. 1; bes. Lit.〉 Ggs Prolog
1. Nachwort, Schlusswort (eines Buches)
2. Nachspiel (eines Theaterstückes)
3. Schlussworte eines Schauspielers an das Publikum
[<grch. epilogos „Erwägung, Schluss“]

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Epi|log, der; -s, -e [lat. epilogus < griech. epi̓logos] (Literaturwiss.):
a) Schlussrede, Nachspiel im Drama;
b) abschließendes Nachwort [zur Erläuterung eines literarischen Werkes].

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Epilog
 
[griechisch] der, -s/-e,
 
 1) Literatur: besonders im Drama die Schlussworte, die einer der Mitwirkenden oder in der Antike ein Epilogos an das Publikum richtet. In der antiken Tragödie, im Fastnachtsspiel bis zu Hans Sachs und im Barockdrama wurde im Epilog das Dargestellte mit sittlichen Folgerungen zusammengefasst, im Theater des Mittelalters mahnte der Epilog die Zuschauer zur Frömmigkeit; im modernen Theater trägt der Epilog häufig einen ironisch-satirischen Akzent. Vielfach wurden auch Entschuldigungen, Bitten um Nachsicht und Beifall, auch Spielplanankündigungen im Epilog gegeben.
 
 2) Musik: 1) in Opern des 17. und 18. Jahrhunderts ein sentenzartiger Schlussabschnitt, oft auch eine abschließende oder angefügte Huldigungsmusik (Licenza) für eine hoch stehende Persönlichkeit; 2) in der (instrumentalen) Sonatensatzform ein Abschlussgedanke von Exposition und Reprise oder (gleichbedeutend mit Koda) ein Abschlussteil, der auch eigenes thematisches Material einführen kann; wurde bei A. Bruckner und J. Brahms zu einem dritten Themenkomplex erweitert.
 

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Epi|log, der; -s, -e [lat. epilogus < griech. epílogos]: a) Schlussrede, Nachspiel im Drama: Ü Du hast heute Abend einen hässlichen E. an ein schönes bürgerliches Fest gehängt (H. Mann, Stadt 245); b) abschließendes Nachwort [zur Erläuterung eines literarischen Werkes].

Universal-Lexikon. 2012.