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Verkehrsrecht
Ver|kehrs|recht, das:
1. (Rechtsspr. früher) Recht der Eltern, bes. des [z. B. nach der Scheidung] nicht mehr mit dem Kind lebenden Elternteils, auf persönlichen Umgang mit dem Kind; Umgangsrecht.
2. Kurzf. von Straßenverkehrsrecht.
3. <meist Pl.> das Recht, einen Verkehrsweg (z. B. im Luftverkehr) zu nutzen.

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Verkehrsrecht,
 
die Gesamtheit der Vorschriften zur Ordnung des Luft- (Luftrecht), Binnenschifffahrts- (Binnenschifffahrt), See- (Seerecht), Eisenbahn- (Eisenbahnrecht) und Straßenverkehrs (Straßenverkehrsrecht).

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Ver|kehrs|recht, das <o. Pl.>: 1. (Rechtsspr. früher) Recht der Eltern, bes. des [z. B. nach der Scheidung] nicht mehr mit dem Kind lebenden Elternteils, auf persönlichen Umgang mit dem Kind; Umgangsrecht. 2. kurz für ↑Straßenverkehrsrecht.

Universal-Lexikon. 2012.