Akademik

abgleichen
synchronisieren; angleichen; wechselseitig austauschen; auswuchten; mergen (fachsprachlich); vereinigen; zusammenführen

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ạb||glei|chen 〈V. tr. 153; hat
1. eine Mauer \abgleichen oben glatt ausrichten
2. Straßen \abgleichen ebenmachen, ebnen
3. durch Vergleich einander anpassen, aufeinander abstimmen (Daten, Ergebnisse, Termine)
4. Schuld \abgleichen wettmachen, bezahlen

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ạb|glei|chen <st. V.; hat:
1. (Bauw., Handwerk) in der Höhe, im Verlauf gleichmachen:
den Beton a.
2.
a) (fachspr.) vergleichend auf etw. abstimmen:
die Maße der einzelnen Module a.;
b) vergleichen, um Abweichungen od. Übereinstimmungen zu erkennen:
den Istbestand mit dem Sollbestand a.;
per Computer werden die Passagierlisten mit Fahndungslisten abgeglichen.
3. (Funkt., Elektronik) Spulen, Kondensatoren auf den richtigen Wert einstellen, um die Eigenfrequenzen von Schwingkreisen in Übereinstimmung zu bringen:
einen Rundfunkempfänger a.
4. (Optik) (zwecks richtiger Brillenbestimmung) die Sehschärfen beider Augen einander anpassen.

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Abgleichen,
 
1) allgemein: das Verändern einer Größe, bis sie bestimmten Bedingungen entspricht.
 
 2) Elektrotechnik, Elektronik: das Einstellen von Kenngrößen elektrischer Schaltungen (z. B. Resonanzfrequenz, Filterkurve, Spannung) auf ihren Sollwert durch Veränderung von Bauelementgrößen wie Kapazität, Induktivität, Widerstand. So werden z. B. Verstärker auf einen bestimmten Verstärkungsfaktor oder Frequenzgang abgeglichen oder Nullpunktabweichungen kompensiert (Offsetabgleich). Das Abgleichen von Funkempfängern besteht in einem Einstellen aller Schwingkreise auf dieselbe Resonanzfrequenz oder eine konstante Frequenzdifferenz, um eine bestmögliche Trennschärfe zu erzielen.
 
 3) Messtechnik: das Einregeln eines Stromzweigs in einer Messbrücken- oder Kompensatorschaltung auf minimalen Betrag der Diagonalspannung, speziell als Nullabgleich das Verändern meist eines Widerstands, bis eine bestimmte Spannung und damit der Strom in einem Galvanometer zu Null wird (Nullmethode). Charakteristisch für einen derartigen Brückenabgleich ist die Erfüllung einer als Abgleichbedingung bezeichneten Beziehung zwischen den passiven elektrischen Größen (z. B. den Widerständen) der einzelnen Brückenzweige.

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ạb|glei|chen <st. V.; hat: 1. (Bauw., Handw.) in der Höhe, im Verlauf gleichmachen: den Beton a. 2. vergleichend auf etw. abstimmen: die Maße sind mit den Normalen der Eichbehörden abgeglichen worden. 3. (Funkt., Elektronik) Spulen, Kondensatoren auf den richtigen Wert einstellen, um die Eigenfrequenzen von Schwingkreisen in Übereinstimmung zu bringen: einen Rundfunkempfänger a. 4. (Optik) (zwecks richtiger Brillenbestimmung) die Sehschärfen beider Augen einander anpassen.

Universal-Lexikon. 2012.