Abstammungsnachweis,
1) Genealogie: Filiationsprobe, Nachweis einer behaupteten Abstammung beziehungsweise der Herkunft aus einer rechtskräftigen Ehe (Filiation), d. h. durch Urkunden u. a. anerkannte Quellen beziehungsweise Zeugen bekräftigter Beweis der richtigen Bestimmung und Angabe der Ahnen (Ahnennachweis, Ahnenprobe; Sonderform Adelsprobe). Der Abstammungsnachweis wird am übersichtlichsten in einer Ahnentafel geführt. - Der so genannte Ariernachweis im nationalsozialistischen Deutschland war eine politisch motivierte Zwangsform des Abstammungsnachweises.
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Ạb|stam|mungs|nach|weis, der: 1. (Viehzucht) Nachweis der Abstammung eines Zuchttieres bis zur 5. Generation im Herdbuch. 2. (nationalsoz.) (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) amtlicher Nachweis der sog. arischen (2) Abstammung.
Universal-Lexikon. 2012.