Akademik

Filiation
Fi|li|a|ti|on 〈f. 20
I 〈zählb.〉
1. rechtmäßige Abstammung, Sohn-, Tochterverhältnis
2. 〈bei Handschriften〉 Abhängigkeitsbeziehungen zw. den in Handschriften überlieferten Texten
II 〈unz.〉 Abhängigkeit der Ordensmitglieder von den Oberen u. die daraus erwachsende Gehorsamspflicht
[<neulat. filiatio „Kindschaft“]

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Fi|li|a|ti|on, die; -:
1. (Geneal.) [Nachweis der] Abstammung einer Person von einer anderen:
[il]legitime F.
2. (Rechtsspr.) legitime Abstammung eines Kindes von seinen Eltern.
3. (Politik) Gliederung des Staatshaushaltsplans.
4. (Geschichte) Verhältnis von Mutter- u. Tochterkloster im Ordenswesen des Mittelalters.

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Filiation
 
[zu lateinisch filius »Sohn«, »Kind«] die, -,  
 1) Genealogie: (rechtmäßige eheliche) Abstammung; im Mittelalter u. a. bedeutsam bei der Ahnenprobe.
 
 2) Recht: 1) Abstammung, Kindesverhältnis, meist im Sinn der rechtmäßigen Abstammung; auch Nachweis über die Abstammung einer Person von einer anderen; 2) Gliederung des Staatshaushaltsplanes.
 
 3) Völkerkunde: die Abstammungsrechnung; Abstammung.
 

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Fi|li|a|ti|on, die; -: 1. (Genealogie) [Nachweis der] Abstammung einer Person von einer anderen: [il]legitime F.; ∙ Ü ... uns die F. solcher Gedanken von weit her, von unten herauf womöglich, zu vergegenwärtigen (Goethe, Wanderjahre I, 10). 2. (Rechtsspr.) legitime Abstammung eines Kindes von seinen Eltern. 3. (Politik) Gliederung des Staatshaushaltsplans. 4. (hist.) Verhältnis von Mutter- u. Tochterkloster im Ordenswesen des Mittelalters.

Universal-Lexikon. 2012.