unaufdringlich; zurückhaltend; zaghaft; scheu; schüchtern; schlicht; modest (veraltet); frugal; anspruchslos; unverwöhnt; einfach; unprätentiös; genügsam; spartanisch; karg; beschränken; kontingentieren; beschränken (auf); limitieren; (sich) in Grenzen halten; begrenzen
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be|schei|den [bə'ʃai̮dn̩] <Adj.>:1. sich nicht in den Vordergrund stellend; in seinen Ansprüchen maßvoll:
ein bescheidener Mensch; du solltest etwas bescheidener sein; sie lebt sehr bescheiden.
2. in seiner Einfachheit, Schlichtheit, Kargheit gehobeneren Ansprüchen nicht genügend:
ein bescheidenes Zimmer, Einkommen.
Syn.: ↑ ärmlich, ↑ armselig, ↑ dürftig, ↑ karg, ↑ kärglich, ↑ kläglich, ↑ knapp, ↑ kümmerlich, ↑ mickrig (ugs. abwertend), ↑ popelig (ugs. abwertend), ↑ primitiv, ↑ schlicht, ↑ spärlich.
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be|schei|den1 〈V. 207; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \bescheiden jmdm. etwas mitteilen, ihm einen Bescheid geben
2. etwas \bescheiden zuteilen, geben (bes. vom Schicksal)
● Gott hat ihm beschieden, zu ...; jmdn. abschlägig \bescheiden jmdm. eine Absage mitteilen, etwas ablehnen, absagen; jmdn. an einen Ort \bescheiden bestellen, kommen lassen; jmdn. vor Gericht \bescheiden vor Gericht bestellen; jmdn. zu sich \bescheiden zu sich bitten, zu sich kommen lassen; es war ihm nicht beschieden, ein großer Künstler zu werden es war ihm nicht vergönnt, es sollte nicht sein, dass er ...; ihm war leider kein Erfolg beschieden
II 〈V. refl.〉 sich \bescheiden sich begnügen, verzichten, resignieren ● mit dieser Antwort musste ich mich oft \bescheiden; sich mit wenigem \bescheiden
[→ scheiden]
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be|schei|den2 〈Adj.〉
1. genügsam, anspruchslos
2. nicht eingebildet
3. einfach, gering, mäßig, mittelmäßig
● wie geht es dir? \bescheiden! mäßig, 〈a. verhüllend für〉 beschissen; \bescheidene Ansprüche, Forderungen; ein \bescheidenes Gehalt, Einkommen beziehen; deine Leistungen sind in letzter Zeit sehr \bescheiden; ein \bescheidener Mensch; \bescheiden leben; etwas zu einem \bescheidenen Preis einkaufen; er drängt sich nie vor, dazu ist er viel zu \bescheiden [→ scheiden]
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1be|schei|den <st. V.; hat:
1. <b. + sich> (geh.) sich begnügen:
sich mit wenigem b.
ihm war kein Erfolg beschieden.
3. (geh.) an einen bestimmten Ort kommen lassen; beordern:
sie wurde zum Chef nach Berlin beschieden.
4. [mhd. bescheiden, zu ↑ scheiden] (Amtsspr.) jmdm. behördlicherseits eine Entscheidung über etw. mitteilen:
der Antrag wurde abschlägig beschieden (wurde abgelehnt).
2be|schei|den <Adj.> [älter = einsichtsvoll; klug, erfahren, eigtl. = 2. Part. von ↑ 1bescheiden, urspr. = (vom Richter) bestimmt, zugeteilt, dann: sich einsichtig ↑ 1bescheiden lassend]:
1. sich nicht in den Vordergrund stellend, in seinen Ansprüchen maßvoll, genügsam od. davon zeugend:
ein -es Benehmen;
b. sein;
b. anfragen;
(Skepsis od. Kritik ausdrückende Floskel:) eine -e Frage: Wie lange wollen wir hier noch sitzen?
2.
a) einfach, schlicht, gehobenen Ansprüchen nicht genügend:
ein -es Zimmer;
-e Verhältnisse;
er lebt sehr b.;
b) nicht genügend; gering:
dieser Lohn ist allzu b.;
seine Leistungen waren sehr b.
3. (ugs. verhüll.) sehr schlecht, unerfreulich:
Mensch, ist das ein -es Wetter!
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1be|schei|den <st. V.; hat [2, 4: mhd. bescheiden, zu ↑scheiden]: 1. <b. + sich> (geh.) sich begnügen: sich mit wenigem b.; Doch statt sich zu b. (sich zufrieden zu geben) wie ihre Kolleginnen auch, verspürte die ... als „einsatzfreudig und freundlich“ Bezeichnete den Drang nach Höherem (Weltwoche 17. 5. 84, 77). 2. (geh.) zuteil werden lassen: Gott hat mir Kinder beschieden; ihm war kein Erfolg, wenig Glück beschieden. 3. (geh.) an einen bestimmten Ort kommen lassen; beordern: er wurde zum Chef nach Berlin beschieden. 4. (Amtsspr.) jmdm. behördlicherseits eine Entscheidung über etw. mitteilen: er, sein Gesuch wurde abschlägig, negativ beschieden (wurde abgelehnt); „Wir nehmen nur Gruppen“, wurde ich beschieden (Wiener 11, 1983, 60); man hat sie dahin gehend beschieden, dass ...
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2be|schei|den <Adj.> [älter = einsichtsvoll; klug, erfahren, eigtl. = 2. Part. von 1↑bescheiden, urspr. = (vom Richter) bestimmt, zugeteilt, dann: sich einsichtig 1↑bescheiden lassend]: 1. sich nicht in den Vordergrund stellend, in seinen Ansprüchen maßvoll, genügsam od. davon zeugend: ein -es Kind, Benehmen; b. sein; b. anfragen; (Skepsis od. Kritik ausdrückende Floskel:) eine -e Frage: Wie lange wollen wir hier noch sitzen? 2. a) einfach, schlicht, gehobenen Ansprüchen nicht genügend: ein -es Zimmer; -e Verhältnisse; das Haus am Frauenplan in Weimar mutet ... eher zierlich an, jedenfalls b. (Reich-Ranicki, Th. Mann 52); er lebt sehr b.; man hatte im Pfarrhaus zwar immer gut, doch b. gegessen (Danella, Hotel 319); b) nicht genügend; gering: Der -e Gepäckraum lässt sich durch einzeln umklappbare Fondsitze vergrößern (NZZ 11. 4. 85, 9); Hatte man vor der Salzburger Landtagswahl noch mit relativ -en Verlusten ... gerechnet (Neue Kronen Zeitung 30. 3. 84, 3); der Benzintank hat mit 41 l nur -e Kapazität (NZZ 27. 8. 86, 7); dieser Lohn ist allzu b.; seine Leistungen waren sehr b.; Sein Englisch ist b. (Frisch, Montauk 107). 3. (ugs. verhüll.) sehr schlecht, unerfreulich: Mensch, ist das ein -es Wetter! ∙ 4. einsichtig, verständig: Den bescheidnen Männern von Uri, Schwyz und Unterwalden bietet die Königin Elsbeth Gnad' und alles Gute (Schiller, Tell V, 1); Shakespeare war sehr b. und weise, dass er nur zwei solche Repräsentanten auftreten ließ (Goethe, Lehrjahre V, 5); Schnell hilft dir Amor sie entkleiden ...; dann hält er schalkhaft und b. (gewisse Kenntnis ausdrückend, wissend) sich selbst die beiden Augen zu (Goethe, Brautnacht).
Universal-Lexikon. 2012.