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Justiz
Justizgewalt; Rechtsprechung; Gerichtsbarkeit; Judikative

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Jus|tiz [jʊs'ti:ts̮], die; -:
1. Rechtsprechung; Pflege des Rechts als eine der Staatsgewalten:
in manchen Bundesländern herrscht eine strengere Justiz als in anderen.
Zus.: Lynchjustiz, Militärjustiz, Strafjustiz.
2. Behörde, die für die Rechtsprechung verantwortlich ist:
sie ist eine wichtige Vertreterin der Justiz; der Täter wurde der Justiz ausgeliefert; die Justiz reformieren.

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Jus|tiz 〈f.; -; unz.〉 Rechtswesen, Rechtspflege [<lat. iustitia „Gerechtigkeit“]

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Jus|tiz , die; - [zu lat. iustitia = Gerechtigkeit, Recht, zu: iustus, just]:
1. Rechtswesen, -pflege; Rechtsprechung; Recht sprechende Gewalt in einem Staat.
2. Gesamtheit der Behörden, die für die Ausübung der Justiz (1) verantwortlich sind:
eine Vertreterin der J.;
jmdn. der J. ausliefern.

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Justiz
 
[zu lateinisch iustitia »Gerechtigkeit«] die, -, staatliche Tätigkeit, die der Rechtspflege oder der Justizverwaltung dient, im hergebrachten Sinne nur im Bereich der Zivil- und Strafsachen. In einem weiteren Sinne wird der Begriff Justiz aber auch insgesamt für die Rechtsprechung als eine der drei staatlichen Gewalten verwendet. Organe der Justiz sind v. a. die Gerichte mit Richtern und nichtrichterlichen Bediensteten, die Staatsanwaltschaft und andere Hilfsorgane, auch die Justizministerien.
 

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Jus|tiz, die; - [zu lat. iustitia = Gerechtigkeit, Recht, zu: iustus, ↑just]: 1. Rechtswesen, -pflege; Rechtsprechung; Recht sprechende Gewalt in einem Staat: J. - das ist immer noch ein wenig Inquisition, ein wenig Hexenverbrennung (Noack, Prozesse 5); Möglich, dass in Bayern die J. besonders bösartig und verbohrt gehandhabt wurde (Feuchtwanger, Erfolg 800). 2. Behörde, Gesamtheit der Behörden, die für die Ausübung der ↑Justiz (1) verantwortlich ist: ein Vertreter der J.; jmdn. der J. ausliefern; nachdem ich dich der Fürsorge der J. empfohlen habe (Fallada, Herr 203).

Universal-Lexikon. 2012.