Avạlkredit,
die Übernahme einer Bürgschaft oder einer Garantie durch ein Kreditinstitut für und im Auftrag eines Kunden gegenüber einem Dritten. Die Bank stellt wie beim Akzeptkredit kein Geld, sondern nur ihren Namen zur Verfügung (Kreditleihe). Eine Bankbürgschaft wünschen Kunden v. a. für Stundungskredite, die sie von staatlichen Institutionen erhalten, z. B. für Fracht- oder für Zollstundungen. Eine Bankgarantie wünschen Kunden besonders bei Auslandsgeschäften, wenn ihre ausländischen Geschäftspartner für den Fall sichergestellt werden wollen, dass der Kunde nicht vertragsgemäß liefert (Liefergarantie), die Bedingungen einer Ausschreibung nicht einhält, wenn er den Auftrag erhält (Bietungsgarantie), oder seinen Gewährleistungspflichten für gelieferte Waren nicht nachkommt (Gewährleistungsgarantie). Für den Avalkredit berechnen die Banken eine Avalprovision, deren Sätze sich nach Risiko und Laufzeit richten.
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Aval|kre|dit, der: Kreditgewährung einer Bank aufgrund einer Bürgschaft.
Universal-Lexikon. 2012.