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Bank von Frankreich
Bank von Frankreich,
 
französisch Banque de France [bãkdə'frãs], Zentralnotenbank Frankreichs, Sitz: Paris. Sie wurde 1800 auf Veranlassung von Napoleon I. als private AG gegründet und erhielt 1848 das Notenprivileg für ganz Frankreich, wofür sie seit 1857 dem Staat einen ständigen Kredit gewährt und fiskalische Bankgeschäfte erledigt. Am 1. 1. 1946 wurde die Bank von Frankreich verstaatlicht. Mit dem neuen Zentralbankgesetz vom 4. 8. 1993 (modifiziert am 31. 12. 1993) wurde zum 1. 1. 1994 die bisherige Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber der Bank von Frankreich aufgehoben. Damit erhielt die französische Zentralbank das Recht, die Geldpolitik des Landes selbstständig zu definieren und umzusetzen sowie das französische Bankensystem zu kontrollieren. Zentrales geldpolitisches Entscheidungsgremium der Bank von Frankreich ist der neunköpfige Geldpolitische Rat (Conseil de la politique monétaire), dem neben dem Gouverneur und 2 Vizegouverneur der Bank 6 national und international ausgewiesene Persönlichkeiten (von der Regierung auf Vorschlag der Präsidenten von Nationalversammlung, Senat sowie Wirtschafts- und Sozialrat auf 9 Jahre berufen) angehören. (Notenbank)
 

Universal-Lexikon. 2012.