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Bekenntnisschriften
Bekenntnisschriften,
 
die für eine religiöse Gemeinschaft grundlegenden Zusammenfassungen ihrer Glaubenslehre. Zu ihnen gehören im Christentum besonders die ökumenischen Glaubensbekenntnisse. In der katholischen Kirche gelten als Bekenntnisschriften auch die Beschlüsse der ökumenischen Konzile, soweit diese als Auslegung der christlichen Offenbarung Verbindlichkeit für den Glauben beanspruchen. Als eigentliche Bekenntnisschriften der Ostkirchen gelten die Lehrentscheidungen der ersten sieben ökumenischen Konzile, dann besonders das Glaubensbekenntnis des Pjotr Mogila (1640). - Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen sind einer Reihe von Bekenntnisschriften verpflichtet: in der lutherischen Kirche neben den drei altkirchlichen ökumenischen Symbolen dem Augsburgischen Bekenntnis, den Schmalkaldischen Artikeln, Melanchthons Schrift »Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes«. Mit der Konkordienformel sind sie im Konkordienbuch zusammengefasst. In den reformierten Kirchen zählen zu den Bekenntnisschriften der Genfer Katechismus, die zweite Helvetische Konfession, der Heidelberger Katechismus u. a., in der anglikanischen Kirche von England u. a. das Common Prayer Book.
 
Literatur:
 
E. Schlink: Theologie der luther. B. (21947);
 P. Jacobs: Theologie reformierter B. in Grundzügen (1959);
 

Universal-Lexikon. 2012.