Biersteuer,
eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Steuersätze sind in Deutschland und in Österreich gestaffelt nach der Biergattung (Stammwürzegehalt) und nach der Höhe des jährlichen Ausstoßes der Brauerei (Steuerpflichtiger). Das Steueraufkommen (2001: 828,5 Mio. ) steht den Ländern zu. In Österreich steht das Aufkommen der Biersteuer Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. In der Schweiz ist die Biersteuer eine Bundessteuer. - Die Biersteuer wurde schon im Mittelalter unter verschiedenen Bezeichnungen (Bierungeld, Bierpfennig, Trankgeld, Malzaufschlag) erhoben. Vom 15. Jahrhundert an wurde sie zu einem wichtigen Bestandteil landesstaatlicher Besteuerung (z. B. in Sachsen, Brandenburg, Böhmen und Bayern). Die Rechtsgrundlagen wurden in Deutschland erst 1918 durch das Biersteuergesetz vereinheitlicht.
Universal-Lexikon. 2012.