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Bundeswasserstraßen
Bundeswasserstraßen,
 
in Deutschland die im Eigentum des Bundes stehenden Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen (Art. 89 GG). Binnenwasserstraßen sind natürliche oder künstliche Gewässer (v. a. Flüsse und Kanäle) im Binnenland. Es wird unterschieden nach den dem allgemeinen Verkehr dienenden und sonstigen Binnenwasserstraßen. Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Bundeswasserstraßen gehören auch die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen, wie Schleusen, Kanäle, Wehre, Schiffshebewerke, Schutz-, Sicherheits- und Bauhäfen, bundeseigene Talsperren und Speicheranlagen sowie die ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke, Bauhöfe und Werkstätten.
 
Das Schifffahrtsrecht unterteilt die Bundeswasserstraßen in Binnenschifffahrtsstraßen (Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung) und Seeschifffahrtsstraßen (Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung). Die Gesamtlänge der Bundeswasserstraßen beträgt (1999) rd. 7 300 km (Seeschifffahrtsstraßen rd. 750 km, Binnenschifffahrtsstraßen rd. 6 550 km). Von den rd. 7 300 km Bundeswasserstraßen entfallen rd. 2 500 km auf freie oder geregelte Flussstrecken, rd. 3 000 km auf staugeregelte Flussstrecken und rd. 1 800 km auf Kanalstrecken. Der Bund hat nur die Verwaltungskompetenz für die Bundeswasserstraßen als Verkehrswege. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen, dem dazu Wasser- und Schifffahrtsdirektionen mit Wasser- und Schifffahrtsämtern unterstehen. Küsten- und Uferschutz, Hochwasserschutz und Wasserbewirtschaftung sind Aufgaben der Länder.
 
Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und der Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen, der Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen als Verkehrswege sowie das Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen sind Hoheitsaufgaben des Bundes. Ziel des Wasserstraßenbaus ist bei den Seewasserstraßen die Erhaltung und Verbesserung der Zufahrten zu den deutschen Seehäfen sowie deren Verkehrssicherheit, bei den Binnenwasserstraßen die bauliche Anpassung an die Verkehrsdichte und an moderne Schiffsgrößen und Schiffstypen nach v. a. gesamtwirtschaftlichen Kriterien.
 
Das Bundeswasserstraßenrecht ist Teil des Wasserwegerechts, das wiederum einen Teil des Wasserrechts in Deutschland bildet. Verwaltung, Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen sind im Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung vom 4. 11. 1998 geregelt.

Universal-Lexikon. 2012.