Dateiverwaltung,
zusammenfassende Bezeichnung für die Organisation, das Ablegen, Ordnen und Finden von Dateien. Beispiele hierfür sind das Erzeugen, Löschen oder Umbenennen von Dateien, Änderungen der Ordnerstruktur, die Vergabe von Zugriffsrechten, Archivierung usw. Im Betriebssystem DOS waren für diese Aufgabe bestimmte Systembefehle (cd, dir, del,. ..) vorgesehen. Unter Windows dienen dazu das Dateiverwaltungsprogramm Explorer, in früheren Versionen der Dateimanager. Nicht von Microsoft, aber zeitweise weit verbreitet waren sog. Commander-Programme (Commander), und zwar sowohl unter DOS als auch in den früheren Windows-Versionen.
Im MacOS ist der Finder das Standardwerkzeug für die Dateiverwaltung. Unter Linux und Unix gibt es verschiedene Shell-Befehle (Unix-Shell), die grundlegende Aufgaben der Dateiverwaltung erledigen, etwa »cd« (Change Directory), »ls« (List, Anzeige des Verzeichnisinhalts) oder »mount« (Einbinden eines Dateisystems). Unter X11 (X-Window), der grafischen Benutzeroberfläche, gibt es je nach Installation und Fassung unterschiedliche Dateiverwaltungsprogramme.
Eine übergeordnete Art der Dateiverwaltung findet man bei den sog. Dokumentenmanagementsystemen. Dies sind Programme, die dem Anwender eine komplett andere Oberfläche als diejenige des Betriebssystems zur Verfügung stellen, und die ihn zwingen, Dateien nach einem fest vorgegebene Schema abzulegen. Der große Vorteil, der in dieser Einschränkung der Freiheit liegt, besteht darin, dass weniger Fehler passieren können und dass Dokumente schneller gefunden werden können.
Der Übergang von der auf Betriebssystemebene vorgenommenen Dateiverwaltung zu einer Datenbank, welche die entsprechenden Dateiinformationen enthält, ist fließend. In diesem Sinn ist ein Datenverwaltungsprogramm oder ein Datenbank-Managementsystem ebenfalls ein System zur Dateiverwaltung.
Universal-Lexikon. 2012.