Evangelische Räte,
lateinisch Consilia evangelica, in der katholischen Theologie Bezeichnung für empfohlene, nicht unbedingt geforderte Weisungen aus dem Geist des Evangeliums, die sich auf eine intensiv gelebte Form der Nachfolge Christi beziehen: Armut (z. B. Matthäus 19, 21), Ehelosigkeit (z. B. Matthäus 19, 12) und Gehorsam (z. B. Markus 1, 16-20) um des Evangeliums willen. Die Evangelischen Räte sind Gegenstand der Ordensgelübde (Gelübde).
Universal-Lexikon. 2012.