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Excess Burden
Excess Burden
 
[ɪk'ses 'bəːdn; englisch »Zusatzlast«] die, - -, Finanzwissenschaft: die Wohlfahrtsverluste, die als Folge der Besteuerung über den Kaufkraftentzug (Steuerzahllast) hinaus entstehen, wenn durch die Besteuerung die marktmäßigen Preis- und Kostenrelationen verändert (»verzerrt«) und damit die Wirtschaftssubjekte zu Änderungen ihrer Konsum- und Produktionsentscheidungen veranlasst werden. Die Wirkungen der Verausgabung der Steuereinnahmen bleiben dabei unberücksichtigt. Eine Excess Burden einer Steuer oder eines Steuersystems liegt somit vor, wenn die Steuerbelastung für das Wirtschaftssubjekt oder vielmehr die Gesamtheit der Wirtschaftssubjekte größer ist als der Steuerbetrag, den der Fiskus einnimmt. Im Extremfall einer Excess Burden ist die Steuerzahllast null; Beispiel: Wegen der Einführung oder Erhöhung einer Steuer auf ein bestimmtes Gut stellt der Konsument den Kauf dieses Gutes ein. Keine Excess Burden entstünde bei einer Kopfsteuer. Die Suche nach einem gerechten System von Steuern, bei dem die Excess Burden möglichst gering ist, ist Gegenstand der Theorie der optimalen Besteuerung.

Universal-Lexikon. 2012.