Fördergebiet,
Gebiet, das durch eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende Wirtschaftskraft und/oder Negativwirkungen eines bestehenden oder sich abzeichnenden Strukturwandels gekennzeichnet ist und deshalb eine besondere staatliche Förderung in Form finanzieller Anreize für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben (besonders Industrie) oder Verbesserung der Infrastrukturausstattung erhält. In Deutschland wurden die Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« mehrfach (zuletzt 1991 und 1994) neu klassifiziert. Für die 167 Arbeitsmarktregionen in den alten Bundesländern wird ein gewichteter Gesamtindikator berechnet, der sich aus einem Einkommensindikator (Bruttojahreslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Einwohner; Gewicht 40 %), zwei Arbeitsmarktindikatoren (Arbeitslosenquote; Gewicht 40 %; Arbeitsplatzprognose bis 2000; Gewicht 10 %) und einem Infrastrukturindikator (Gewicht 10 %) zusammensetzt. Die nach dem Gesamtindikator 51 strukturschwächsten Arbeitsmarktregionen sind Fördergebiete im früheren Bundesgebiet. Die neuen Bundesländer und Berlin (Ost) gelten generell als Fördergebiete und unterliegen bis Ende 1996 nicht diesen Abgrenzungskriterien.
Auf EU-Ebene können ländliche Gebiete, Regionen mit Entwicklungsrückstand oder rückläufiger industrieller Entwicklung als Fördergebiete eingestuft werden (wichtigster Indikator: Bruttoinlandsprodukt je Einwohner unter 75 % des Durchschnitts aller Mitgliedländer der EU). Danach zählen neben Griechenland, Irland und Portugal sowie zahlreiche Regionen in Spanien, Italien u. a. Mitgliedstaaten auch die neuen Bundesländer zu den Fördergebieten auf EU-Ebene. (Europäische Strukturfonds, Regionalpolitik)
Universal-Lexikon. 2012.