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Ạr|beits|lo|sen|quo|te 〈f. 19〉 Quote der Arbeitslosen, Anteil an Arbeitslosen in einem bestimmten Bereich; Sy Arbeitslosenrate
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Ạr|beits|lo|sen|quo|te, die:
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Arbeitslosenquote,
Zahl der registrierten Arbeitslosen in Prozent der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen (in Österreich: Arbeitslosenrate). Daneben wird die Arbeitslosenquote auch als Prozentsatz der abhängigen zivilen Erwerbspersonen angegeben. Da in diesem Fall die Bezugsbasis kleiner ist, fällt die so berechnete Arbeitslosenquote durchgängig höher aus.
In Deutschland sind registrierte Arbeitslose im Unterschied zu den Erwerbslosen Arbeitssuchende zwischen 15 und 65 Jahren, die sich beim Arbeitsamt gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, die eine zumutbare, die Beitragspflicht begründende abhängige Beschäftigung ausüben können und dürfen, dazu auch bereit und für das Arbeitsamt täglich erreichbar sind, die ferner zum Zeitpunkt der Meldung weniger als 18 Stunden pro Woche oder gar nicht arbeiten. Nicht zu den Arbeitslosen zählen Arbeitssuchende, die berufsunfähig im Sinne der Rentenversicherung, arbeitsunfähig erkrankt oder Ruhegehaltsempfänger (Rentner) sind, sowie diejenigen, die Arbeitsbeschaffungs- oder berufliche Bildungsmaßnahmen (z. B. Umschulung) beanspruchen, betriebliche Ausbildungsstellen suchen (Schulabgänger) oder besondere Leistungen der Arbeitslosenversicherung empfangen (Kurzarbeiter-, Schlechtwettergeld). Zivile Erwerbspersonen sind abhängige Erwerbstätige (ohne Soldaten), Selbstständige sowie registrierte Arbeitslose.
Inwieweit Arbeitslosigkeit mit dieser »offiziellen« Arbeitslosenquote zutreffend erfasst wird, ist umstritten. Über die genannten Ausgrenzungen hinaus werden z. B. nicht berücksichtigt arbeitslose Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren, Arbeitskräfte, die vorzeitig in Ruhestand treten, Arbeitslose, die sich nicht registrieren lassen, weil sie z. B. keine Ansprüche auf finanzielle Leistungen haben oder aus anderen Gründen auf die Dienste der Arbeitsämter verzichten. Die Anzahl aller nicht registrierten Arbeitslosen (verdeckte und versteckte Arbeitslosigkeit, stille Reserve) wurde 1976 auf 0,5 Mio. geschätzt, 1985 auf 1,36 Mio. und 2000 auf 2,0 Mio. Grundlage für die Schätzung ist das Erwerbspersonenpotenzial. Die nach diesem Konzept ermittelte Arbeitslosenquote, definiert als Zahl der registrierten Arbeitslosen und der stillen Reserve in Prozent des Erwerbspersonenpotenzials, liegt in Deutschland durchweg über der »offiziellen« Arbeitslosenquote.
Aufgrund abweichender Messkonzepte sind internationale Vergleiche der Arbeitslosenquoten problematisch. In einigen Staaten (z. B. USA, Japan, Kanada) wird die Arbeitslosenquote als Anteil der durch regelmäßige Haushaltsbefragungen ermittelten Arbeitslosen an den geschätzten gesamten zivilen Erwerbspersonen angegeben. Dieses Verfahren findet inzwischen auch in der EU für die Mitgliedstaaten Anwendung. Die so ermittelten Quoten sind zwar untereinander vergleichbar, in der Regel aber weniger aktuell als die nationalen Quoten.
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Universal-Lexikon. 2012.