Freirechtsschule,
Freirechtswissenschaft, von Eugen Ehrlich (* 1862, ✝ 1922) in der vor dem Ersten Weltkrieg geführten juristischen Methodendiskussion geprägter Begriff, der verdeutlichen sollte, dass jedem Urteil eine schöpferisch-persönliche Leistung des Richters zugrunde liegt und nicht nur ein rein logisch-deduktiver Schluss aus dem Gesetz. Von der Kritik gegenüber der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts ausgehend, sah die Freirechtsschule Recht und Rechtsanwendung als ein Erzeugnis des Willens an, da sich letztlich jedes erwünschte Ergebnis, je nach subjektivem Rechtsempfinden, »konstruktiv« aus dem Gesetz herleiten lasse. Die Freirechtsschule erkennt der Rechtsdogmatik deshalb keinen Wissenschaftscharakter zu und sieht die eigentliche Rechtswissenschaft in der Rechtssoziologie (da sie »nicht von Worten handelt, sondern von Tatsachen«, Ehrlich). Die Freirechtsschule konnte sich in der juristischen Wissenschaftstheorie nicht durchsetzen.
Universal-Lexikon. 2012.