Freischaren,
1) militärische Formationen, die sich im Krieg im Unterschied zu den Freikorps ohne Ermächtigung des Kriegsherrn auf Veranlassung einzelner Persönlichkeiten (z. B. G. Garibaldi) oder politischer Verbände durch freiwilligen Zuzug bilden. Freischaren sind der regulären Kriegsmacht angegliedert und unterstellt. Nach der Haager Landkriegsordnung (1907) werden sie als Bestandteil der regulären Streitkräfte behandelt, wenn sie einen verantwortlichen Führer haben, ein bestimmtes Abzeichen tragen, die Waffen offen führen und die Kriegsgebräuche beachten.
2) Bezirk von Gruppen der deutschen Jugendbewegung: Deutsche Akademische Freischaren (seit 1908); Deutsche Freischar (seit 1927); Freischar junger Nation unter Admiral Adolf von Trotha (* 1868, ✝ 1940), entstanden durch Zusammenschluss des Jungnationalen Bundes und des Großstädtischen Jugendbundes am 13. 6. 1930, 1933 zunächst zum Großstädtischen Bund erweitert, dann aufgelöst.
Universal-Lexikon. 2012.