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Ermächtigung
Befugnis; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl; Vollmacht; Erlangung von Selbstbestimmung; Empowerment (fachsprachlich)

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Er|mạ̈ch|ti|gung 〈f. 20
1. das Ermächtigen
2. das Ermächtigtsein, Erlaubnis
3. Vollmacht

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Er|mạ̈ch|ti|gung, die; -, -en:
Vollmacht, [begrenzte] Berechtigung:
die E. zum Führen der Verhandlungen;
dazu hat sie keine E.

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Ermächtigung,
 
bürgerliches Recht: die nicht kodifizierte, jedoch aus § 185 BGB abgeleitete und weitgehend anerkannte Erteilung der Befugnis, im eigenen Namen über ein fremdes Recht zu verfügen. Sie unterscheidet sich von der Vollmacht (Stellvertretung) dadurch, dass der Ermächtigte nicht im fremden, sondern im eigenen Namen handelt. Wichtigster Fall einer Ermächtigung ist die Einzugsermächtigung. - Im öffentlichen Recht wird unter Ermächtigung die gesetzliche Grundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG) verstanden.

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Er|mạ̈ch|ti|gung, die; -, -en: Vollmacht, [begrenzte] Berechtigung: es muss eine gesetzliche E. vorliegen; die E. zum Führen der Verhandlungen; er hat keine E., den Vertrag zu unterschreiben.

Universal-Lexikon. 2012.