Gebildbrote,
Gebildgebäck, frei oder mithilfe von Backmodeln geformte Backwaren symbolischen Charakters in Gestalt von Menschen, Tieren, körperlichen Gliedmaßen, Gestirnen, geometrische Figuren u. Ä., die zu besonderen Festen des Jahres (häufig Neujahr, Vogelhochzeit, Fastnacht, Ostern, Nikolaus, Weihnachten) und des Lebenslaufs (v. a. Hochzeit) oder mit magischer Absicht (z. B. Fruchtbarkeits-, Liebeszauber) gebacken wurden und werden. Bis ins 6. Jahrhundert nachweisbar, einstige Opfer-, Kult- oder Totenspeisen leben möglicherweise in manchen Formen nach; auch nachträgliche Benennung hat u. a. zum Aussehen von Gebildbroten beigetragen. (Volkskunst)
E. Burgstaller: Österr. Festtagsgebäck. Brot u. Gebäck im Jahres- u. Lebensbrauchtum (Linz 1983).
Universal-Lexikon. 2012.