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Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands,
 
Abkürzung GG, Dachorganisation der freien (sozialdemokratischen) Gewerkschaften von 1890 bis zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes 1919. Die Mitglieder der Generalkommission wurden auf den Gewerkschaftskongressen gewählt. Zu den Aufgaben der GG gehörten u. a. die Werbung (v. a. die Aufklärung der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung), das Führen einer einheitlichen Gewerkschaftsstatistik, die Durchführung von Bildungs- und Schulungskursen für Gewerkschaftsmitglieder, die Herausgabe eines Jahresberichtes und einer Zeitschrift (»Correspondenzblatt«), die Pflege internationaler Beziehungen, die Einberufung der Gewerkschaftskongresse und die Unterhaltung von Arbeitersekretariaten für den Rechtsschutz von Gewerkschaftsmitgliedern bei sozialrechtlichen Streitfällen. Tarifverträge wurden von den Mitgliedsgewerkschaften abgeschlossen.

Universal-Lexikon. 2012.