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Kanonissen
Kanonịssen
 
[mittellateinisch], Singular Kanonịsse die, -, Chorfrauen, Frauen, die in religiöser Gemeinschaft (in einem Kanonissenstift) nach »kanonischen« Regeln, aber nicht im Klosterstand lebten (»gottgeweihte Jungfrauen«). Sie durften Eigentum besitzen und konnten jederzeit in den weltlichen Stand zurückkehren. Der Titel »canonica (virgo)« ist im Abendland seit dem 8. Jahrhundert bezeugt. Die Kanonissenstifte waren ursprünglich die verbreitetste Form religiösen Zusammenlebens von Frauen; sie standen unter einer Äbtissin und waren zum Teil reichsunmittelbar (z. B. Essen, Gandersheim). Das 18. Jahrhundert brachte mit dem adeligen Damenstift einen neuen Typ des Kanonissenstiftes. In dieser Form blieben einzelne Stifte auch nach der Säkularisation erhalten.
 
Literatur:
 
K. H. Schäfer: Die K.-Stifter im dt. MA. (1907, Nachdr. Amsterdam 1965);
 M. Parisse: Les Chanoinesses dans l'Empire germanique (IXe-XIe siècles), in: Francia, Bd. 6 (Sigmaringen 1979);
 H. Fichtenau: Lebensordnungen des 10. Jh., 2 Tle. (1984);
 
Studien zum Kanonissenstift, hg. v. I. Crusius (2001).

Universal-Lexikon. 2012.