Kleiderordnungen,
obrigkeitliche Erlasse über Zuschnitt, Material, Ausstattung der Kleidung, auch über die zulässige Anzahl, über Farben und Anlässe zum Tragen einzelner Kleidungsstücke. Bestimmungen z. B. über Rangabzeichen oder die Wahl besonderer Farben lagen bereits dem Clavus im Römischen Reich zugrunde. 808 erließ Karl der Große Kapitularien über die Kleidung. In Frankreich, Spanien und Italien gab es verbindliche Kleiderordnungen seit dem 13. Jahrhundert, in Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts; sie waren bis zum Ende des 17. Jahrhunderts ein ständig wiederkehrender Teil der städtischen oder landesherrlichen Gesetzgebung. Modische Übertreibungen wurden untersagt, übermäßiger Luxus und Schmuck eingeschränkt. Besonders seit dem 16. Jahrhundert wurden zur Wahrung der Unterschiede zwischen den einzelnen Ständen und Bevölkerungsgruppen (Patriziat, Kaufleute, Handwerker; Aussätzige, Prostituierte, Juden) Kleiderordnungen festgelegt. Im 18. Jahrhundert traten zunehmend wirtschaftlich begründete Luxusverbote und Einfuhrbeschränkungen ausländischer Modeartikel in den Vordergrund, sodass die traditionellen Kleiderordnungen aufgegeben wurden, noch ehe die Französische Revolution vielerorts auch die gesetzlichen Schranken zwischen den Ständen beseitigte.
L. C. Eisenbarth: K. der dt. Städte zw. 1350 u. 1700 (1962);
G. Hampel-Kallbrunner: Beitr. zur Gesch. der K. (Wien 1962);
V. Baur: K. in Bayern vom 14. bis zum 19. Jh. (1975).
Universal-Lexikon. 2012.