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Be|leg|schaft [bə'le:kʃaft], die; -, -en:Gesamtheit der Beschäftigten in einem Betrieb:
die Belegschaft versammelt sich im Haupthaus zu einer Informationsveranstaltung.
Syn.: ↑ Personal.
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Be|leg|schaft 〈f. 20〉 alle Beschäftigten eines Betriebes, einer Firma
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Be|leg|schaft , die; -, -en [zu veraltet belegen = (ein Berg-, Hüttenwerk) betreiben]:
Gesamtheit der Beschäftigten in einem Betrieb:
die B. versammelte sich in der Kantine.
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Belegschaft,
die Gesamtheit aller in einem Unternehmen tätigen Arbeitnehmer, d. h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (ausschließlich leitende Angestellte), deren Verhältnis zum Arbeitgeber durch die Betriebsverfassung geregelt ist.
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Be|leg|schaft, die; -, -en [zu veraltet belegen = (ein Berg-, Hüttenwerk) betreiben]: Gesamtheit der Beschäftigten in einem Betrieb: die B. versammelte sich in der Kantine; ein Lohnstillhalteabkommen zwischen Betriebsleitung und B. (Chotjewitz, Friede 149); Ü die ganze B. (Gesamtheit der Bewohner eines Raumes) konnte bezeugen, dass ... (Kirst, 08/15, 268); Infolge der Amnestie hatte Schacksdorf nahezu die halbe B. (die Hälfte der Gefängnisinsassen) eingebüßt (Bieler, Bär 397).
Universal-Lexikon. 2012.