Kụ̈stenland,
von 1849 bis 1918 die als gemeinsames Verwaltungsgebiet dem kaiserlichen Statthalter in Triest unterstellten österreichischen Kronländer Görz und Gradisca, Istrien sowie Triest, die jedoch weiterhin eigene Landesvertretungen besaßen. Mit den Verträgen 1919 fiel das Küstenland an Italien, mit dem Frieden von Paris 1947 - vermindert um Triest und Teile von Görz und Gradisca - an Jugoslawien (Slowenien beziehungsweise Kroatien). (Adriafrage)
Universal-Lexikon. 2012.