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Kronländer
Kronländer,
 
in Österreich mit der Märzverfassung von 1849 eingeführte Bezeichnung für diejenigen Landesbestandteile, die in Real- oder Personalunion zum Herrscherhaus der Habsburger standen (Erbländer). Es waren dies: Erzherzogtum Österreich ob und unter der Enns; Herzogtümer Salzburg, Steiermark, Kärnten und Krain; Grafschaften Görz und Gradisca sowie Tirol; Markgrafschaft Istrien; Stadt Triest; Land Vorarlberg; Königreich Böhmen; Markgrafschaft Mähren; Herzogtum Schlesien; Königreich Galizien und Lodomerien; Herzogtum Bukowina; Königreiche Dalmatien, Kroatien und Slawonien, Fiume; Königreich Ungarn; Großfürstentum Siebenbürgen; Gebiet der Militärgrenze sowie das Königreich Lombardei. Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich (1867) wurde unterschieden zwischen den »im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern«, die vom Erzherzogtum Österreich bis zum Königreich Dalmatien reichten (Zisleithanien), und den »Ländern der ungarischen Krone« (Transleithanien).
 

Universal-Lexikon. 2012.