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Jugoslawien
Ju|go|s|la|wi|en; -s (früher):
Staat in Südosteuropa (bis 1991/92).

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I
Jugoslawien,
 
nach dem Ersten Weltkrieg entstandener Bundesstaat in Südosteuropa, bestand bis 1991/92 und umfasste die Teilrepubliken Serbien (mit den bis 1989/90 autonomen Provinzen Kosovo und Wojwodina), Montenegro, Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina und Makedonien, grenzte im Norden an Österreich und Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an Griechenland und Albanien, im Westen an das Adriatische Meer und Italien. Hauptstadt war Belgrad.
 
Geschichte:
 
Die späteren sechs Teilrepubliken Jugoslawiens gehörten bis 1918 zu Österreich-Ungarn, zum Osmanischen Reich und zum Königreich Serbien. Die Vereinigung aller Südslawen in einem Staat war durch die Berufung auf die gemeinsame Geschichte im Mittelalter, durch den Illyrismus und das großserbische Programm I. Garašanins sowie des serbischen Nationalismus von V. Karadžić im 19. Jahrhundert vorbereitet und durch die Nationalitätenpolitik in der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie durch die Krisen im Osmanischen Reich begünstigt worden. Während im (durch das Attentat von Sarajewo am Vidovdan 1914 ausgelösten) Ersten Weltkrieg Kroaten und Slowenen überwiegend loyal zum Habsburgerreich standen, aber seit 1917 die Schaffung eines selbstständigen Staates der Südslawen unter österreichischem Patronat verlangten, sprachen sich das 1915 von dem Kroaten A. Trumbić in London gebildete »Jugoslawische Komitee« und die serbische Regierung von N. Pašić am 20. 7. 1917 in der »Deklaration von Korfu« für einen souveränen Staat aller Südslawen aus. Im Anschluss an die Deklaration, die die politische, religiöse und kulturelle Gleichberechtigung der drei Staatsnationen zur Grundlage des zu errichtenden Königreichs machte, und angesichts der militärischen Niederlage der Mittelmächte proklamierte der am 6. 10. 1918 in Agram (Zagreb) gebildete Nationalrat am 29. 10. 1918 die Loslösung Kroatiens von Österreich-Ungarn, der Nationalrat von Bosnien und Herzegowina schloss sich am 30. 10. an; die montenegrinische Volksversammlung verkündete am 19. 11. den Anschluss an das Königreich Serbien. Der aus den Südslawen der Donaumonarchie gebildete Übergangsstaat vereinigte sich am 24. 11. 1918 mit Serbien und Montenegro zur gemeinsamen Monarchie unter der Dynastie Karađorđević, für die Prinzregent (seit 1921 König) Alexander I. Karađorđević den Zusammenschluss vorantrieb. Er proklamierte am 1. 12. 1918 im Namen König Peters I. das »Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen« (»Kraljevina SHS«; deshalb auch SHS-Staat genannt), das durch die Pariser Vorortverträge 1919/20 um die südliche Steiermark um Marburg (Maribor), das westliche Banat (Wojwodina) sowie vormals westbulgarische und makedonische Gebiete vergrößert wurde. Dagegen kamen 1919 Rijeka (italienisch Fiume), 1920 Triest, Görz und das ehemalige österreichische Küstenland (der Norden heute zu Slowenien, Istrien zu Kroatien), das westliche Krain, die dalmatinische Stadt Zadar (italienisch Zara) und die Insel Lastovo (italienisch Lagosta) an Italien.
 
Der neue Staat (1929 in Königreich Jugoslawien umbenannt) hatte mit beträchtlichen politischen, religiösen, sozioökonomischen sowie nationalen Problemen zu kämpfen und blieb politisch instabil. Die unterschiedlichen Staatstraditionen, das im Ersten Weltkrieg gewachsene Selbstbewusstsein der Serben, die ihren Führungsanspruch anmeldeten, die religiösen Spannungen zwischen Orthodoxen, Katholiken und Muslimen, das Überlegenheitsgefühl der stets dem westlichen Kulturkreis zugehörenden Kroaten und Slowenen, die unausgewogene Sozialstruktur und die Ungleichgewichtigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung beschworen schwere Krisen herauf, die durch einen harten Assimilierungskurs den nationalen Minderheiten gegenüber noch verschärft wurden. Die gegen den Widerstand der Kroaten am 28. 6. 1921 angenommene »Vidovdan«-Verfassung schrieb ein zentralistisches Regierungssystem mit serbischer Dominanz fest. Häufige Regierungswechsel und Neuwahlen konnten die Auseinandersetzungen zwischen den Regierung und der föderalistisch ausgerichteten stärksten Oppositionspartei, der kroatischen Bauernpartei unter S. Radić, die bis 1924 die Mitarbeit im Parlament verweigerte, nicht beilegen, obwohl von Juli 1925 bis April 1926 eine von Pašić und Radić geführte Koalitionsregierung amtierte. Ein Attentat am 20. 6. 1928 im Parlament, dem neben Radić zwei weitere kroatische Abgeordnete zum Opfer fielen, führte mit dem Auszug der kroatischen Parteien zum offenen Bruch. König Alexander I. setzte 1928 die Verfassung von 1921 außer Kraft, löste alle Parteien und das Parlament auf und suchte unter Abschaffung der bisherigen, historisch gewachsenen 33 Bezirke (»oblasti«) mit der territorialen Reorganisation in neun Provinzen (»banovine«) das Entstehen eines supranationalen »jugoslawischen Patriotismus« zu fördern. Am 6. 1. 1929 proklamierte er die »Königsdiktatur«; die neue autoritäre Verfassung vom 9. 3. 1931 und ein restriktives Wahlgesetz stellten eine Mehrheit für die von Militär und Polizei getragene Regierung sicher. Nachdem Alexander I. am 9. 10. 1934 in Marseille von kroatischen (Ustascha; gegründet 1929) und makedonischen Nationalisten (IMRO) ermordet worden war, übernahm Prinzregent Paul die Regentschaft für den minderjährigen König Peter II.; im Mai 1935 wurden relativ freie Wahlen abgehalten. Diese trugen zu einer Stärkung der Opposition bei, die sich im Oktober 1937 unter V. Maček zusammenschloss und bei den Wahlen im Dezember 1938 über 40 % der Stimmen erhielt. Die neue Regierung Cvetković, gewarnt durch die italienische Invasion in Albanien im April 1939, vereinbarte am 26. 8. 1939 einen Ausgleich (»sporazum«) mit den Kroaten, der eine weitgehend mit dem historischen Kroatien identische Provinz (einschließlich dem Banat) mit (erstmals) beträchtlicher innerer Autonomie vorsah.
 
Außenpolitisch lehnte sich Jugoslawien an Großbritannien, Frankreich und die Kleine Entente an, ohne dass dadurch die italienische Einkreisungspolitik, so der wachsende Einfluss Italiens an der Adria (Adriafrage), sein seit 1927 faktisch bestehendes Protektorat über Albanien und seine Verträge mit Bulgarien (5. 4. 1927 und Griechenland (23. 9. 1927, verhindert werden konnten. Eine Annäherung an Bulgarien verhinderte die makedonische Untergrundbewegung IMRO. Allein der Freundschaftsvertrag mit Frankreich (11. 11. 1927 verlängert 1937) bot Sicherheit, zumal der Beitritt Jugoslawiens zum Balkanpakt (2. 2. 1934 das wirtschaftliche Expandieren Italiens und Deutschlands nach Südosteuropa nicht aufzuhalten vermochte. Die Weltwirtschaftskrise brachte eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jugoslawien und Deutschland (Handelsvertrag 1934) und eine Aushöhlung des französischen Bündnissystems in Südosteuropa, die zum Freundschaftsvertrag mit Bulgarien (25. 3. 1937 und zu einem Nichtangriffspakt mit Italien (25. 3. 1937 führten.
 
Obwohl Jugoslawien bei Beginn des Zweiten Weltkriegs neutral blieb, sah es sich angesichts der italienischen Aktionen in Griechenland (Oktober 1940) gezwungen, am 10. 12. 1940 einen Freundschaftsvertrag mit Ungarn einzugehen und am 25. 3. 1941 dem Dreimächtepakt beizutreten. Am 27. 3. 1941 wurde die Regierung unter Ministerpräsident Cvetković von einer Gruppe serbischer Offiziere unter General D. Simović gestürzt, die Peter II. zum regierenden König ausriefen. A. Hitler beschloss, durch Ausweitung der geplanten Operation gegen Griechenland Jugoslawien zu zerschlagen. Die am 6. 4. 1941 eingedrungenen deutschen und italienischen Truppen konnten die unzureichend mobilisierte jugoslawische Armee am 17. 4. in Belgrad zur Kapitulation zwingen. Schon am 10. 4. 1941 wurde in Zagreb unter deutschem Schutz der »Unabhängige Staat Kroatien« (USK) unter dem »Poglavnik« A. Pavelić ausgerufen (Ustascha-Staat).
 
Bei der Aufteilung Jugoslawiens fiel der nördliche und der östliche Teil Sloweniens (Süd-Steiermark, ein Teil Süd-Kärntens sowie Nord-Krain) an Österreich (Großstädtisches Reich); der südliche Teil Sloweniens (einschließlich Laibachs) und Dalmatiens kam an Italien, das den Bezirk Kosovo und Westmakedonien seinem Protektorat Albanien unterstellte und zudem ein Protektorat über Montenegro errichtete. Während Ungarn einen schmalen Grenzstreifen im Norden sowie die Baranja und die Batschka erhielt, besetzte Bulgarien den Hauptteil Makedoniens sowie einen Zipfel im Südosten Serbiens. Der Rest von Serbien (etwa in den Grenzen des Paschaliks vor 1912/13) und der jugoslawische Teil des Banats unterstanden bis August 1941 der deutschen Militärverwaltung und später einer Satrapenregierung unter General M. Nedić. Alle Besatzungstruppen gingen mehr oder weniger brutal gegen die einheimische Bevölkerung vor und versuchten, diese ihrer Nationalisierungspolitik zu unterwerfen.
 
Der Widerstand gegen die Besatzungsmächte ging von Bosnien und Herzegowina aus, das dem großkroatischen Ustascha-Staat einverleibt worden war. Für ihr Ziel eines »serbenfreien Kroatien« hatten die Ustaschi hier brutale Serbenverfolgungen (kroatische Vernichtungslager u. a. in Jasenovac) und Vertreibungen (»ethnische Säuberungen«) eingeleitet; ihre nationale Vereinnahmung der Bosniaken (zum Teil gegen deren Willen) löste wiederholt serbische Racheakte aus. Erfolgreich kämpften die Milizorganisation der Četnici unter Oberst D. Mihailović (bereits ab Mai 1941) sowie Reste der geschlagenen Armee im Untergrund gegen die Besatzer. Die Četnici strebten dabei ein (ebenfalls durch Massenvertreibungen herzustellendes) ethnisch »homogenisiertes« Großserbien an. Nach dem deutschen Angriff auf die UdSSR (Juni 1941) versuchten die seit 1921 verbotenen Kommunisten unter Tito sich an die Spitze des Widerstands zu stellen. Diese verschiedenen Partisanenwiderstandsgruppen konnten bis September 1941 weite Teile Serbiens und Montenegros unter ihre Kontrolle bringen. Doch brutale Vergeltungsmaßnahmen der deutschen Wehrmacht und der sich seit November 1941 verschärfende Streit zwischen den königstreuen und den kommunistischen Partisanen schwächten den Widerstandskampf. Die Fronten verwirrten sich durch die Überlagerung mit den lange schwelenden ethnischen Konflikten zu einem Kampf aller gegen alle mit militärisch nicht zu begründenden Gräueltaten, besonders in Bosnien und Herzegowina; bis Ende 1944 fanden dabei (nach neueren Angaben) rund 1 Mio. Menschen in Jugoslawien den Tod (Gesamtzahl der Opfer offiziell früher mit 1,7 Mio. angegeben). Ab Herbst 1943 bekämpften die Četnici ausschließlich die kommunistischen Tito-Partisanen; als sie ab 1943 (endgültig mit der Konferenz von Teheran) die alliierte Unterstützung verloren, wurden sie von der immer breiter werdenden Tito-Bewegung 1944 weitgehend aufgerieben. Dieser war es gelungen, durch geschickt geweckte nationale Hoffnungen (Versprechungen künftiger Anerkennung von Bosniaken und Makedoniern als eigenständige Nationen) an Einfluss zu gewinnen. Mit der von Tito am 26./27. 11. 1942 in Bihać betriebenen Bildung des Antifaschistischen Volksbefreiungsrates Jugoslawiens (AVNOJ), der am 29. 11. 1943 in Jajce unter Titos Führung eine provisorische Regierung bildete, wurden die Weichen für ein kommunistisches Nachkriegsjugoslawien gestellt. Bis zum Frühjahr 1945 konnte die Volksbefreiungsbewegung weitgehend selbstständig, jedoch ohne demokratische Legitimation die politische Macht im Land erkämpfen. Dabei kam es auch zur brutalen Abrechnung mit den politischen Gegnern (u. a. Massaker von Bleiburg) sowie Massenerschießungen deutschen Kriegsgefangener (häufig auch zu Opfern in Lagern, durch Folterungen, auf Sühnemärschen).
 
Die unter britische Vermittlung am 1. 11. 1944 vereinbarte Fusion mit Politikern der Londoner Exilregierung unter J. Šubašić und die am 10. 8. 1945 vollzogene Erweiterung des AVNOJ zu einem vorläufigen Parlament wurde von den zahlenmäßig stark angewachsenen Kommunisten geschickt genutzt, im Rahmen einer Volksfront ihre Position auszuweiten. Bei den Wahlen vom 11. 11. 1945, bei denen laut Wahlgesetz vom 19. 8. 1945 alle »Kollaborateure« von der Stimmabgabe ausgeschlossen worden waren, erhielt die Volksfront 90 % der Stimmen. Am 29. 11. wurde die Republik ausgerufen; die Königsfamilie ging ins Londoner Exil. Bei der Umgestaltung des Landes - nach der Verfassung vom 31. 1. 1946, einer weitgehenden Kopie der sowjetischen Verfassung von 1936, Föderative Volksrepublik Jugoslawien (FVRJ) genannt - kam es zur Verfolgung der Četnici und Ustaša-Mitgl. sowie mit brutalster Grausamkeit zur Vertreibung der Jugoslawiendeutschen (»Donauschwaben«, 1945-48; v. a. in der Batschka und im Banat, Slawonien). Die nationale Frage sollte durch die Schaffung von sechs Teilrepubliken, der Autonomen Provinz Wojwodina und des Autonomen Gebiets Kosovo-Metohija gelöst werden. Der Pariser Frieden (10. 2. 1947 mit Italien, Ungarn und Bulgarien) bestätigte die Wiederherstellung Jugoslawiens in den Grenzen von 1941, das zusätzlich den größeren Teil der italienischen Provinz Venezia Giulia (einschließlich Istriens), die Stadt Zara (heute Zadar) und die Inselgruppe Pelagosa (heute Palagruža) erhielt. Das Gebiet von Triest wurde Freistaat.
 
Im März 1946 übernahm Tito, bisher Ministerpräsident an der Spitze einer provisorischen Regierung, im Rahmen der neuen Verfassung das Amt des Regierungschefs. Im Zuge des Prozesses gegen D. Mihajlović (und zwölf weitere Angeklagte, 10. 6.-15. 7. 1946) sowie mit dem Prozess gegen Erzbischof A. Stepinac (Oktober 1946) suchte die Regierung Tito den Widerstand gegen das kommunistische Regierungssystem zu unterdrücken. Im November 1946 stellte die Regierung eine Volksmiliz auf. Mit dem Gesetz über Boden- und Siedlungsreform vom 10. 8. 1945 hatte bereits die provisorische Regierung Tito die Revolutionierung der bestehenden Gesellschaftsordnung begonnen: Der enteignete Boden sollte der Schaffung von Bundesdomänen und von Siedlungsraum für Bauern dienen. Das Gesetz zur Konfiskation »feindlichen« Vermögens diente 1946 zur Verstaatlichung der gesamten Industrie, des Bankwesens, des Verkehrs, der Sozialversicherung, des Groß- und Außenhandels sowie (zum großen Teil) des Einzelhandels. Mit dem Grundgesetz über die Leitung der staatlichen Wirtschaftsbetriebe und der höheren Wirtschaftsverbände durch die Arbeiterkollektive vom 27. 7. 1950 leitete die Regierung eine Neuordnung der Wirtschaft ein.
 
In seiner Außenpolitik trat Jugoslawien (seit 1945 Mitglied der UNO) 1947 dem »Kommunistischen Informationsbüro« (Kominform) bei. Es schloss Freundschaftsverträge mit der UdSSR (1945), mit Bulgarien, Ungarn und Rumänien (alle 1947). 1948 geriet es infolge der Weigerung Titos, sich dem Machtanspruch Stalins zu beugen und die ideologische Führungsrolle der sowjetischen KP anzuerkennen, in einen schweren Konflikt mit der UdSSR. Das Kominform, das unter dem Druck Stalins die Forderung Titos nach dem Recht eines jeden Landes auf den eigenen Weg zum Sozialismus als »Titoismus« verwarf, schloss Jugoslawien am 28. 6. 1948 aus seinen Reihen aus. Die UdSSR kündigte zugleich den Freundschaftsvertrag mit Jugoslawien. Mit einer Annäherung an die USA und die von ihnen geführten westlichen Mächte suchte Jugoslawien der Wirtschaftsblockade der kommunistischen Staaten Osteuropas zu begegnen. Es erhielt v. a. Wirtschaftshilfe von den USA.
 
Unter strenger Wahrung des Einparteiensystems und der innenparteilichen Disziplin suchte die Partei- und Staatsführung einen eigenen Weg zum Sozialismus zu verwirklichen. Auf Vorschlag von M. Djilas wandelte der VI. Parteitag im November 1952 die »Volksfront« in einen »Sozialistischen Bund des werktätigen Volkes«, die Partei selbst in den »Bund der Kommunisten Jugoslawiens« (BdKJ) um. Mit der Errichtung eines Produzentenrates als zweiter Kammer des Parlaments erhob die neue Verfassung vom 13. 1. 1953 das Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung in den Verfassungsrang. Entsprechend der neuen Verfassung wurde Tito am 14. 1. 1953 zum Staatspräsidenten und Vorsitzender des Bundesvollzugsrats gewählt. Die Kritik von Djilas am wachsenden bürokratischen Apparat und am Abbau innenparteilicher Demokratie verursachte eine schwere ideologische Krise, die zum Ausschluss von Djilas aus allen seinen Partei- und Staatsämtern führte (Januar 1954). Zwischen Auflockerung und Verschärfung suchte die Regierung Tito den Kurs gesellschaftlicher Umgestaltung fortzusetzen: Unter Beschränkung des privaten Grundbesitzes auf 10 ha wurde die Zwangskollektivierung aufgehoben (März 1953); bei Anerkennung eng begrenzten Hausbesitzes zu eigenen Wohnzwecken hob die Regierung den privaten Hausbesitz auf (1958).
 
In der Außenpolitik hob Jugoslawien seine Unabhängigkeit hervor und bekannte sich in den 50er-Jahren immer stärker zu einer Politik der Bündnislosigkeit im Ost-West-Konflikt. Unter dem Eindruck der Konfrontationspolitik der von der UdSSR geführten kommunistischen Staaten Europas schloss Jugoslawien 1953 einen Freundschafts-, 1954 einen Beistandspakt mit Griechenland und der Türkei (Balkanpakt). Im Streit mit Italien um den Freistaat Triest einigte es sich mit ihm im Londoner Vertrag vom Oktober 1954 auf eine De-facto-Teilung des umstrittenen Gebietes (endgültig 1975 im Vertrag von Osimo gelöst). Nach dem Tod Stalins (1953) bahnte sich allmählich eine Entspannung in den jugoslawisch-sowjetischen Beziehungen an (u. a. 1955 Besuch N. S. Chruschtschows und N. A. Bulganins in Jugoslawien); im November 1956 verurteilte Tito jedoch den Einmarsch sowjetischer Truppen in Ungarn und die gewaltsame Absetzung der ungarischen Regierung unter I. Nagy. In den folgenden Jahren suchte Tito eine gleichgewichtige Distanz zu wahren zwischen den in der NATO und den im Warschauer Pakt zusammengeschlossenen Staaten. Gegenüber der UdSSR setzte er die Anerkennung des Prinzips der Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in die Angelegenheiten des anderen durch (Gespräch zwischen Tito und Chruschtschow 1957). Er aktivierte einerseits die jugoslawischen Beziehungen zu westlichen Mächten, erkannte andererseits die Entwicklung der deutschen Frage im sowjetischen Sinne an (Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR 1957). Seit dem Treffen Titos mit dem ägyptischen Ministerpräsidenten G. Abd el-Nasser und dem indischen Ministerpräsidenten J. Nehru auf der Insel Brioni (1956) schloss sich Jugoslawien immer stärker der Bewegung der blockfreien Staaten an, forderte eine Politik der Entspannung, der Abrüstung und der Aufhebung der noch in vielen Ländern der Dritten Welt ausgeübten Kolonialherrschaft europäischer Staaten. Vor diesem Hintergrund fand 1961 in Belgrad eine Konferenz der blockfreien Staaten statt (Belgrader Konferenz).
 
Mit der Verfassung vom 7. 4. 1963 (Konstituierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, FSRJ) suchten die jugoslawischen Kommunisten (neben Tito besonders E. Kardelj) die Idee der Selbstverwaltung auf sozialistischer Basis mit einer Vergrößerung der Selbstständigkeit der einzelnen Republiken zu verbinden. Im selben Monat gab sich jede Republik eine eigene, der Bundesverfassung entsprechende staatliche Grundordnung. Das Amt des Staatspräsidenten (Wahl Titos auf Lebenszeit im Juni 1963) wurde von dem des Regierungschefs (bezeichnet als Präsident des Bundesvollzugsrates) getrennt (u. a. P. Stambolić, 1963-67, D. Bijedić, 1971-76). Der von der Verfassung geschaffenen Norm größerer Selbstständigkeit stand jedoch die Realität der gesicherten Parteiherrschaft, ihrer Bürokratie und der von ihr bestimmten staatlichen Geheimpolizei gegenüber. Die Wirtschaftsreformen von 1964/65, betrieben v. a. von Politbüromitglied Vladimir Bakarić (* 1912, ✝ 1985) und E. Kardelj, sollten besonders der Liberalisierung der Wirtschaft und dem Ausbau der Arbeiterselbstverwaltung dienen. Nutznießer waren aber in der Hauptsache die wirtschaftlich entwickelten Republiken Kroatien und Slowenien. Im Juli 1966 wurde Vizepräsident A. Ranković, u. a. Chef der Geheimpolizei, wegen Machtmissbrauchs seiner Ämter enthoben. Mit der neuen Verfassung suchte die Partei zugleich die Nationalitätenfrage zu lösen (u. a. im April 1967 Erweiterung der Rechte des Nationalitätenrates); sie sah sich aber gegen Ende der 60er- und zu Beginn der 70er-Jahre verstärkt nationale Forderungen, zunächst u. a. im Kosovo, dann besonders der Kroaten gegenübergestellt (etwa im »kroatischen Frühling« 1971). Im Juni 1971 wurden deshalb Verfassungsänderungen zur weiteren Föderalisierung Jugoslawiens angenommen (u. a. kollektive Führungsgremien auf der Basis nationaler Parität).
 
In seiner Außenpolitik setzte Jugoslawien in den 60er-Jahren zunächst stärkere Akzente zugunsten der Staaten des Ostblocks und der Dritten Welt. Es kritisierte scharf das militärische Engagement der USA in Vietnam und die Politik Israels im Nahostkonflikt. Der Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei (August 1968) führte jedoch zeitweilig zu schweren Spannungen mit der UdSSR; dabei wandte sich Tito entschieden gegen die Breschnew-Doktrin.
 
Mit der Verfassung vom 21. 1. 1974 sollten Selbstverwaltung und Föderalismus durch Schwächung der Zentrale weiter ausgebaut werden (u. a. Rotationsprinzip bei der Besetzung der Ämter); ausgleichende zentrale Bedeutung wurde dem BdKJ zugemessen. Im Endergebnis stärkte die Verfassung aber das Eigengewicht der Teilrepubliken und führte somit zu einem neuen Polyzentrismus der Republik. Nach dem Tode Titos (Mai 1980), der die Einigkeit und Unabhängigkeit des Vielvölkerstaats Jugoslawien verkörpert hatte, wechselten sowohl der Vorsitz im Präsidium der Republik als auch im Parteivorsitz des BdKJ im jährlichen Turnus. Trotz Mitarbeit in der internationalen Entspannungs- und Abrüstungsdiskussion (Teilnahme an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und ihren Folgekonferenzen) und in der Bewegung der blockfreien Staaten sank nach 1980 das internationale Gewicht Jugoslawiens. Innenpolitisch hatte der Staat zunehmend mit wachsender Inflation, steigender Arbeitslosigkeit und hohen Auslandsschulden zu kämpfen. Das Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung, nach ersten Krisenhöhepunkten schon vor 1980, offenbarte im praktischen Vollzug immer deutlicher die Schwierigkeit, die Interessen der Betriebe und die Forderungen der Planung in Übereinstimmung zu bringen. Der seit 1981 schwelende Nationalitätenkonflikt im Kosovo (zu 90 % von Albanern bewohnt) verschärfte sich seit 1986/87 erheblich. Dem serbischen KP-Chef (seit Mai 1986) S. Milošević, beraten von B. Jović (u. a. 1991 Vorsitzender des jugoslawischen Staatspräsidiums), gelang es auf der Basis eines im September 1986 von der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste veröffentlichten Memorandums zur »nationalen und kulturellen Integrität des serbischen Volkes« (Mitverfasser u. a. D. Cosić) und unter Ausschaltung seiner innenparteilichen Gegner (1988/89; v. a. des serbischen »Präsidenten« Ivan Stambolić, der KP-Chefs des Kosovo und der Wojwodina), die Spannungen seit April 1987 zum Aufheizen eines serbischen Nationalismus im Kosovo zu nutzen, die zur Verfassungs-Krise, dann zur faktischen (durch Annahme einer neuen serbischen Verfassung am 28. 3. 1989) und formellen Aufhebung der Autonomie im Kosovo (Juli 1990) führten. Organisiert erstarkte der serbische Nationalismus auch in der Wojwodina sowie insgesamt in Serbien und Montenegro (seit Mitte 1988; erster früher Höhepunkt: serbische Großkundgebung zum 600. Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfeld, 28. 6. 1989); sein Ziel war der Umbau Jugoslawiens unter noch deutlicherer serbischer Hegemonie. Damit wurden in der Folgezeit jedoch auch die nationalen Leidenschaften und damit die desintegrativen Kräfte in den anderen Teilrepubliken geweckt und gestärkt. Die akute Wirtschaftskrise hatte Ende 1988 den Rücktritt der Regierung unter B. Mikulić (seit 1986) verursacht; dem neuen Ministerpräsidenten, dem Kroaten A. Marković, gelang der beabsichtigte Wirtschaftsumbau auf marktwirtschaftlicher Grundlage (u. a. Abschaffung der Selbstverwaltung der Betriebe) nur ansatzweise. Der Reformkurs (Marktwirtschaft, pluralistische Demokratie) der wirtschaftlich am weitesten entwickelten Teilrepubliken Slowenien und Kroatien, der 1988/89 zur Spaltung des BdKJ (endgültig Januar/Februar 1990), 1989/90 zur verstärkten nationalen Eigenständigkeit der beiden Teilrepubliken führte (u. a. Verfassungs-Zusatz in Slowenien vom 27. 9. 1989), wurde vor allem von Serbien, der Republik der zahlenmäßig stärksten Nationalität in Jugoslawien, bekämpft. Politisch-militärisch stellten sich v. a. die immer selbstständiger agierende Bundesarmee (JVA) und das jugoslawische Staatspräsidium, beide von Serbien dominiert, dem Auflösungsprozess entgegen. Im Verlauf der in allen Gliedstaaten 1989/90 abgehaltenen freien Wahlen verstärkten sich jedoch durch den Sieg nat.-bürgerl. Parteien beziehungsweise Koalitionen (außer in Serbien und Montenegro) die nationalen Fliehkräfte. Während die Republik Serbien unter Milošević (seit Mai 1989 Präsident) an der bestehenden Verfassung festzuhalten suchte, forderten v. a. Slowenien (seit 1986 unter KP-Chef, ab April 1990 Präsident M. Kučan) und Kroatien (ab Mai 1990 Präsident F. Tudjman) eine Verfassungsreform im Sinne der Konstituierung einer Konföderation. Nach wachsenden Spannungen zwischen den sechs Teilrepubliken, Autonomieerklärungen der serbischen und jeweils anderen Nationalitäten in den Republiken sowie mehreren ergebnislosen innerjugoslowischen Krisengipfeln erklärten Slowenien und Kroatien ihre volle nationale Eigenexistenz (25. 6. 1991; unter EG-Vermittlung später bis zum 7. 10. 1991 ausgesetzt; seit 15. 1. 1992 international anerkannt). Damit war die nun unvermeidliche Auflösung Jugoslawiens in (später) fünf Nachfolgestaaten eingeleitet: Am 14. 10. 1991 erklärte auch Bosnien und Herzegowina seine Souveränität (Ausrufung der Unabhängigkeit am 3. 3. 1992), am 19. 11. 1991 Makedonien (auf der Basis einer Volksabstimmung vom 8. 9. 1991; aufgrund griechischem Einspruchs erst im April 1993 international anerkannt). Die anfängliche Weigerung Serbiens, den nunmehrigen Zerfall des bisherigen Jugoslawiens anzuerkennen und der anschließende Versuch, alle serbische Siedlungsgebiete zu einem (groß-)serbischen Staat zusammenzuschließen, sowie die dadurch in voller Schärfe ausbrechenden ethnischen Konflikte führten stufenweise zu kriegerischen Auseinandersetzungen (deshalb September 1991 internationales Waffenembargo verhängt): Zunächst von der JVA in Slowenien um die Sezession geführt (Juli 1991), kam es - mit dem Ziel »ethnische Entflechtung« - zum auf allen Seiten opferreichen Bürgerkrieg in Kroatien (v. a. in der Krajina und Slawonien, Juli-Dezember 1991/Januar 1992; August 1995) sowie in Bosnien und Herzegowina (v. a. in Nordostbosnien sowie in der Herzegowina, April 1992 bis Oktober 1995). Nach dem Zusammenbruch der bundesstaatlichen Struktur Jugoslawiens legten am 5. 12. 1991 der letzte Vorsitzende des Staatspräsidiums, der Kroate Stjepan Mesić (* 1934), und am 22. 12. 1991 Ministerpräsident Marković ihre Ämter nieder. Der Staat Jugoslawien in seiner 1945/46 begründeten Form war endgültig untergegangen. Am 27. 4. 1992 verabschiedete das jugoslawische Rumpfparlament eine neue Verfassung, in deren Rahmen sich Serbien und Montenegro zur Bundesrepublik Jugoslawien zusammenschlossen. Internationale Vermittlungsversuche sowie Boykott- und Isolierungsmaßnahmen der EG, KSZE und UN wegen der großserbischen Ambitionen dieser unter dem bestimmenden Einfluss des serbischen Präsidenten Milošević neu gegründeten Bundesrepublik Jugoslawien blieben zunächst wirkungslos. Die unter EG- und UN-Vorsitz einberufenen internationalen Jugoslawienkonferenzen (Ende August/September 1992 in London und ab 1992/93 in Genf; Genfer Konferenzen) bemühten sich um Lösungen der Konflikte. Internationaler Druck führte schließlich zum Abkommen von Dayton (21. 11. 1995); mit der ihm folgenden internationalen Anerkennung (Rumpf-)Jugoslawiens sowie seitens der anderen vier Nachfolgestaaten (1996) war die Auflösung des zweiten jugoslawischen Staates beendet. Eine einvernehmliche Aufteilung des Vermögens beziehungsweise der Schulden des untergegangenen Staates konnte unter den Nachfolgestaaten (Sukzessionsverhandlungen seit 1996) noch nicht erreicht werden.
 
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 L. J. Cohen: Broken bonds. The disintegration of Yugoslavia (Boulder, Colo., 1993);
 W. Libal: Das Ende J.s. Selbstzerstörung, Krieg u. Ohnmacht der Welt (Wien 21993);
 H. Sundhaussen: Experiment J. Von der Staatsgründung bis zum Staatszerfall (1993);
 E. Hösch: Gesch. der Balkanländer (31995);
 L. Silber u. A. Little: Bruderkrieg. Der Kampf um Titos Erbe (a. d. Engl., Graz 1995);
 Viktor Meier: Wie J. verspielt wurde (21996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Jugoslawien: Vaterland der Südslawen
 
Europa: Die Teilung Europas nach 1945
 
Neutralität: Die neutralen Staaten Europas
 
II
Jugoslawi|en
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 102 173 km2
 
Einwohner: (1999) 10,6 Mio.
 
Hauptstadt: Belgrad
 
Amtssprache: Serbisch
 
Nationalfeiertag: 27. 4., 7. 7. (Serbien), 13. 7. (Montenegro), 29.-30. 11.
 
Währung: 1 Jugoslawischer Neuer Dinar (N. Din.) = 100 Para (p)
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich serbisch Savezna Repụblika Jugoslạvija, deutsch Bundesrepublik Jugoslawien, Staat in Südosteuropa, grenzt im Norden an Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an die Republik Makedonien, Albanien und das Adriatische Meer, im Westen an Bosnien und Herzegowina sowie an Kroatien; besteht aus den Republiken Serbien (mit den ehemaligen autonomen Provinz Kosovo und Wojwodina) und Montenegro; umfasst 102 173 km2 mit (1999) 10,637 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Belgrad. Amtssprache ist Serbisch; Währung ist seit Januar 1994 der Jugoslawische Neue Dinar (N. Din.) = 100 Para (p). Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 27. 4. 1992 ist Jugoslawien eine Bundesrepublik, deren Regierungssystem den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie entspricht. Der nunmehr aus den beiden Teilrepubliken Serbien und Montenegro bestehende Bundesstaat versteht sich in Kontinuität zum zerfallenen Jugoslawien. Nach der neuen Verfassung liegen die wesentlichen Kompetenzen bei den Gliedstaaten. Der Bund ist hauptsächlich für die Gewährleistung einer einheitlichen Wirtschafts- und Finanzordnung und die äußere Sicherheit zuständig. Die jugoslawische Armee steht unter der Leitung des Obersten Verteidigungsrats, der sich aus den Präsidenten des Bundes und der beiden Teilrepubliken zusammensetzt. Vorsitzender des Verteidigungsrats und formeller Oberbefehlshaber ist der Präsident des Bundes. Der Bund soll auch für die Gewährleistung der Grundrechte im Gesamtstaat Sorge tragen, die nach dem Verfassungstext dem international üblichen Standard entsprechen; der Schutz der Minderheiten wird in Aussicht gestellt.
 
Staatsoberhaupt ist der von beiden Kammern des Parlaments auf vier Jahre gewählte Präsident der Republik (uneingeschränkte Wiederwahl möglich). Seine Rechtsstellung ist sehr schwach; ein Vetorecht oder Notstandsbefugnisse stehen ihm nicht zu. Er kann durch absolute Mehrheit in beiden Kammern vorzeitig abberufen werden.
 
Die gesetzgebende Gewalt liegt bei der aus zwei Kammern bestehenden Bundesversammlung (Savezna skupština), mit einer Legislaturperiode von vier Jahren. Der Rat der Bürger (Veće građana) wird auf unitarischer Grundlage von der Bevölkerung gewählt, wobei auf Serbien 108 und - dies begünstigend - auf Montenegro 30 Abgeordnete entfallen. Mit dem Bundeswahlgesetz vom 23. 10. 1992 ist die reine Verhältniswahl mit einer 5 %-Sperrklausel auf Wahlkreisebene eingeführt worden. In den Rat der Republik (Veće republika) entsendet jedes Republikparlament je 20 Abgeordnete. Die beiden Kammern sind gleichberechtigt. Ein Gesetz kommt durch übereinstimmenden Beschluss beider Kammern zustande; wird kein übereinstimmender Beschluss erzielt, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt. Kann auch dieser keine Einigung herbeiführen, tritt das Gesetz in der vom Rat der Bürger beschlossenen Fassung vorläufig in Kraft, gilt aber längstens ein Jahr. Wird das Gesetz binnen dieser Jahresfrist nicht von beiden Kammern übereinstimmend verabschiedet, ist das Parlament automatisch aufgelöst. Ebenfalls automatisch aufgelöst ist das Parlament, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten eine Regierung wählt oder den Staatshaushalt verabschiedet. Des Weiteren kann die Bundesregierung die Bundesversammlung - mit gewissen Einschränkungen - auflösen, wenn diese »ihre verfassungsmäßigen Aufgaben längere Zeit nicht erfüllt«.
 
Träger der Exekutiv- und Notstandsgewalt ist der Bundesvollzugsrat (Bundesregierung) unter Vorsitz des Ministerpräsidenten. Die Regierungsbildung ist vollzogen, wenn der vom Staatspräsidenten nominierte Regierungschef in beiden Kammern des Parlaments mit absoluter Mehrheit gewählt worden ist. Die Regierung ist dem Parlament politisch verantwortlich. Ein Misstrauensvotum kann mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern beschlossen werden. Der Regierungschef kann die Vertrauensfrage stellen und benötigt für eine positive Antwort nur die einfache Mehrheit in beiden Kammern. Sowohl das erfolgreiche Misstrauensvotum als auch die gescheiterte Vertrauensfrage haben zwingend den Rücktritt der Bundesregierung zur Folge.
 
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sieben Richtern, die auf Vorschlag des Staatspräsidenten durch übereinstimmenden einfachen Mehrheitsbeschluss in beiden Kammmern des Parlaments für neun Jahre gewählt werden. Seine Kompetenzen sind recht umfangreich. Eine Verfassungs-Beschwerde ist allerdings nur subsidär zulässig und praktisch kaum von Bedeutung.
 
Parteien:
 
Die stärksten Kräfte im Bundesparlament (Rat der Bürger) bilden das frühere Oppositionsbündnis »Demokratische Opposition Serbiens« (DOS; neunzehn Parteien und politische Gruppierungen, angeführt von der Demokratischen Partei [DS] und der Demokratischen Partei Serbiens [DSS, Abspaltung der DS]) und die Vereinigte Liste der jugoslawischen Linken (JUL; dominiert von der Sozialistischen Partei Serbiens [SPS, Nachfolgeorganisation der KP]), gefolgt von der Sozialistischen Volkspartei Montenegros (SNP) als drittstärkster parlamentarischer Kraft. - Einflussreichste Kraft im Republikparlament Montenegros ist das Listenbündnis »Für ein besseres Leben« (Demokratische Partei der Sozialisten [DPS, Nachfolgeorganisation der KP], Sozialdemokratische Partei [SDP], Volkspartei [nationalliberal]), gefolgt von der SNP und dem Liberalen Bund. - Stärkste parlamentarische Kraft in Serbien ist das Bündnis DOS, gefolgt von der SPS, der Serbischen Radikalen Partei (SRS, nationalistisch-großserbisch) und der Partei der Serbischen Einheit (SSJ). Ihren früheren Einfluss verloren hat die nationalistische Serbische Erneuerungsbewegung (SPO). - Die wichtigsten Parteien im Kosovo sind die Demokratische Liga für Kosovo (LDK) und die Demokratische Partei des Kosovo (PDK).
 
Wappen:
 
Das seit 1993 offiziell bestehende Wappen zeigt einen roten Schild, darin einen silbernern Doppeladler mit goldenem Schnabel, Zunge und Krallen. Der viergeteilte Herzschild bildet in je zwei Teilen die Wappen von Serbien und Montenegro ab. Das vom Parlament angenommene Wappen ist in der Verfassung bisher noch nicht verankert.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertage sind der 27. 4. (zur Erinnerung an die Annahme der neuen Verfassung von 1992) sowie 29. und 30. 11. (Tage der Republik). Daneben werden in Serbien der 7. 7. und in Montenegro der 13. 7. als nationale Feiertage begangen.
 
Verwaltung:
 
Serbien und Montenegro haben eigene Parlamente und Regierung; an der Spitze steht jeweils ein gewählter Präsident. Die Verwaltung liegt schwerpunktmäßig bei den Republiken, die grundsätzlich auch die Bundesgesetze vollziehen. Bundesministerien und sonstige oberste Bundesbehörden verfügen nur ausnahmsweise über nachgeordnete Behörden, so namentlich auf dem Gebiet der Wehr- und Zollverwaltung.
 
Recht:
 
Die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes sind beschränkt; sie erstrecken sich v. a. auf das Wirtschaftsrecht, zu dem u. a. das Gesellschafts- und Schuldrecht sowie die Grundlagen des Sachen-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts gehören. Der Bund ist auch zuständig für das Prozess- und Verwaltungsverfahrensrecht sowie die Wehrgesetzgebung. Weite Bereiche des Zivilrechts (z. B. Familien- und Erbrecht) und des Strafrechts gehören zur Zuständigkeit der Republiken.
 
Das Bundesgericht entscheidet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Republiken und dem Bund und erfüllt die Funktionen einer obersten Revisionsinstanz in Straf- und Zivilsachen, sofern Bundesrecht angewandt worden ist, sowie eines Verwaltungsgerichts, sofern Verwaltungsakte von Bundesorganen angefochten werden. Die Bundesrichter werden auf Vorschlag des Staatspräsidenten von der Bundesversammlung für neun Jahre gewählt. In gleicher Weise, aber nur für vier Jahre, wird der Bundesstaatsanwalt bestellt, der die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Bundesgericht versieht, in den durch Bundesgesetz bestimmten Fällen Strafverfolgungs- und Anklagebehörde ist und den Staatsanwälten der Republiken Weisungen erteilen kann. Die Wehrstrafgerichtsbarkeit liegt vollständig beim Bund. Alle Militärrichter und -staatsanwälte werden auf Vorschlag des Verteidigungsministers vom Staatspräsidenten ernannt.
 
Streitkräfte:
 
Nach Auflösung des alten jugoslawischen Staatsverbands übernahmen Serbien und Montenegro wesentliche Teile der Armee und formierten daraus die von Serben dominierten Streitkräfte der neuen Bundesrepublik Jugoslawien. Infolge des Krieges v. a. in Bosnien und Herzegowina lassen sich keine genauen Angaben zur Gliederung und Materialausstattung der Truppen machen. Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (reguläre Dienstzeit 12 Monate) wird auf rd. 110 000 Mann, die der paramilitärischen Kräfte auf 135 000 Mann geschätzt; hinzu kommen rd. 400 000 verfügbare Reservisten. Das Heer zählt etwa etwa 90 000 Soldaten, die Marine 8 000 und die Luftwaffe 12 000 Mann. Die Ausrüstung besteht aus rd. 600 Kampfpanzern, 1 500 Artilleriegeschützen, über 200 Kampfflugzeugen, 100 Hubschraubern, 4 Fregatten, 5 U-Booten sowie zahlreichen Kleinen Kampfschiffen.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Jugoslawien zeichnet sich durch eine landschaftliche Vielfalt aus. Serbien, der größte Teil von Jugoslawien, hat im Norden, in der Wojwodina, mit ihren Teillandschaften Batschka, Sirmien und dem westlichen Banat, Anteil am Großen Ungarischen Tiefland, in das inselhaft einzelne Hügelländer und Gebirge eingestreut sind. Südlich der das Tiefland durchfließenden Flüsse Donau und Save schließt sich ein waldreiches Bergland mit der südlich von Belgrad gelegenen fruchtbaren Šumadija an, das im Osten, im Serbischen Erzgebirge und östlich des Timok im Westbalkan sowie im Zentrum (Kopaonikgebirge) Gebirgscharakter hat. Die höchsten Erhebungen liegen an der Grenze zu Albanien (im Đaravica 2 656 m über dem Meeresspiegel), Montenegro und der Republik Makedonien. Das Bergland wird vom Tal der Morava und ihres größten Quellflusses Südlich Morava in Süd-Nordrichtung (Teil der Morava-Vardar-Furche), einer wichtigen Verkehrs- und Siedlungsachse, durchzogen. Das im Süden Serbiens liegende Kosovo wird weitgehend durch die von Hochgebirgen (u. a. Šar planina) umrahmten Hochbecken Amselfeld und Metohija bestimmt.
 
Montenegro, im Südwesten an Serbien anschließend, ist größtenteils ein schwer zugängliches Gebirgsland, das aus stark verkarsteten Kalkmassiven besteht, die im Lovćen (1 749 m über dem Meeresspiegel) und Orjen (1 895 m über M) unmittelbar an der Adriaküste aufragen. Die Flüsse Tara, Piva und Komarnica haben sich mit tiefen Engtälern in die Karstplateaus eingeschnitten. Zu Nationalparks wurden die Gebirgsregion des Durmitor (2 522 m über M; UNESCO-Weltnaturerbe) und der jugoslawische Abschnitt des Skutarisees erklärt. Die Taraschlucht mit ihren rd. 1 000 m hohen Steilwänden gilt als der tiefste Cañon Europas. Lediglich Ost-Montenegro, dessen Gebirge von Schiefer aufgebaut sind, ist bewaldet. Intensive landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich auf die im Karsthochland ausgebildeten Becken, etwa die Polje von Nikšić und auf die Zetaebene nördlich des Skutarisees. Ein schmaler Küstenstreifen mit der Bucht von Kotor öffnet sich zum Adriatischen Meer.
 
Klima und Vegetation:
 
Das Binnenland ist von kontinentalem Klima geprägt, lediglich im Süden finden sich mediterrane Klima- und Vegetationsverhältnisse. Die Januarmittel der Temperatur schwanken zwischen 0 und — 3 ºC, die Julimittel zwischen 20 und 23 ºC, die mittleren Extreme liegen bei — 20 ºC und + 37 ºC. Die Niederschläge (Junimaximum) betragen in der Wojwodina zwischen 500 und 700 mm jährlich und steigen in den Gebirgsländern im Osten bis 1 000 mm, im Südwesten bis 2 000 mm jährlich an. - Der nördliche Teil Jugoslawiens gehört zum pannonischen Vegetationsbereich, für den Weichhaarige Eichen, Edelkastanien, Hain- und Hopfenbuchen charakteristisch sind. Den Übergang zur mediterranen Küste mit ihrer immergrünen Vegetation bildet die illyrische Zone, in der die Šibeljak-Formation, ein dorniges, der Trockenheit angepasstes Buschdickicht, vorherrscht.
 
Bevölkerung:
 
Die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung ist vielseitig. Nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1991 sind 62,3 % der Einwohner Serben; als Montenegriner, die nach Sprache und Konfession den Serben zuzuordnen sind, bezeichnen sich 5 %. Die größte Gruppe der Minderheiten bilden mit 16,6 % die Albaner (vornehmlich im Kosovo) und mit 3,3 % die Ungarn (in der Wojwodina); die übrigen Bewohner gehören anderen Volksgruppen an wie Kroaten, Rumänen, Slowaken, Makedoniern, Bulgaren und Ruthenen beziehungsweise sind Muslime ethnischer Zugehörigkeit (3,1 %). Serben und Montenegriner sprechen Serbisch. Von den Minderheiten wird auch die jeweilige Muttersprache gesprochen, v. a. Ungarisch (in der Wojwodina) und Albanisch (im Kosovo). Als Folge des Bürgerkrieges flüchteten zahlreiche Kroaten und Muslime in benachbarte Staaten beziehungsweise kamen serbische Flüchtlinge aus Kroatien (Krajina-Serben) sowie Bosnien und Herzegowina. Die beinahe zwei Jahrzehnte anhaltende Unterdrückung der Kosovo-Albaner (Kosovaren) gipfelte von März bis Juni 1999 in deren systematischer Vertreibung (knapp 0,9 Mio.) und teilweise physischen Vernichtung (Kosovo).
 
In Städten leben (1997) 58 % der Bevölkerung. Die größten Städte sind Belgrad (1,168 Mio. Einwohner), Novi Sad (Hauptstadt der Wojwodina; 179 600 Einwohner), Niš (175 400 Einwohner), Kragujevac (147 300 Einwohner), Podgorica (Hauptstadt Montenegros; 117 800 Einwohner), Priština (Hauptstadt Kosovos; 108 100 Einwohner), Subotica (100 400 Einwohner) und Zrenjanin (81 300 Einwohner).
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. Die Religionsgemeinschaften werden staatlich registriert, sind rechtlich gleichgestellt und können ihre Tätigkeit in dem durch die staatliche Gesetzgebung vorgegebenen Rahmen frei ausüben. Trotz dieser durch die Verfassung vorgegebenen Trennung von Staat und Religion nimmt jedoch die die nationale Identität des serbischen Volkes verkörpernde serbisch-orthodoxe Kirche eine herausgehobene Stellung ein. Rd. 67 % der Bevölkerung (Serben und Montenegriner) gehören ihr an beziehungsweise fühlen sich ihr verbunden, wobei ein Teil der orthodoxen Kirche Montenegros mit Sitz des Metropoliten in Cetinje angehört, die 1993 durch einseitige Erklärung der Autokephalie errichtetet worden ist, vom serbischen und dem Ökumenischen Patriarchat jedoch nicht anerkannt wird. Für die katholischen Christen (rd. 4 %; v. a. in der Wojwodina) bestehen die Kirchenprovinz Belgrad mit den Suffraganbistümern Subotica und Zrenjanin, im Kosovo die Apostolischen Administratur Prizren (errichtet 2000 durch Teilung des Bistums Skopje-Prizren) und in Montenegro das exemte Erzbistum Bar und das Bistum Kotor (Suffraganbistum von Split-Makarska). Die meisten der ebenfalls v. a. in der Wojwodina lebenden knapp 100 000 evangelischen Christen (Lutheraner, Reformierte, Adventisten, Baptisten, Methodisten, Pfingstler) gehören der »Slowakischen Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Bundesrepublik Jugoslawien« mit Sitz des Bischofs in Novi Sad (50 000 Mitglieder) und der »Reformierten Christlichen Kirche in Jugoslawien« mit Sitz des Bischofs in Feketić (22 400 Mitglieder) an. - Zum Islam sunnitischer Richtung (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule) bekennen sich rd. 17 % der Bevölkerung, darunter fast alle Albaner im Kosovo. Es bestehen je ein »Islamischer Seniorat« für Serbien und für Montenegro. - Die jüdischen Gemeinden haben rd. 2 500 Mitglieder, von denen etwa die Hälfte der Gemeinde Belgrad angehört.
 
Bildungswesen:
 
Für das Schulwesen sind die Republiken verantwortlich. Es besteht eine allgemeine achtjährige Schulpflicht für alle Kinder ab sieben Jahren. Die Analphabetenquote beträgt 7 %. Unterrichtssprache ist Serbisch.
 
Publizistik:
 
Presse: Nach dem Ende der Regierung Milošević, deren Medienpolitik durch Zeitungsverbote, Schließung, Verstaatlichung oder Beschlagnahme technischer Ausrüstung gekennzeichnet war, befinden sich die Medien in einer Phase der Neustrukturierung und Privatisierung. Die ehemals regimetreuen Tageszeitungen (»Politika«, »Borba«, »Glas Javnosti«, »Dnevnik«, »Jedinstvo«) wandeln sich in unabhängige, demokratische Organe. Größte und traditionsreichste Tageszeitung ist die 1904 gegründete »Politika«, zu deren Verlag (2002 50 %-Beteiligung des deutschen WAZ-Konzerns) neben mehreren Wochenblättern und Fachzeitschriften auch ein Hörfunk- und ein Fernsehsender gehören. Weitere wichtige Printmedien sind die unabhängige Tageszeitung »Danas«, das der montenegrinischen Regierung nahe stehende Blatt »Pobjeda«, die unabhängige montenegrinische Zeitung »Vijesti« sowie in Priština (Kosovo) die albanischsprachige »Koha Ditore« und für die ungarische Bevölkerungsminderheit in der Wojwodina »Magyar Szó«. Von Bedeutung sind besonders auch die Boulevardblätter »Blic« (unter Beteiligung österreichischen Kapitals), »Večernje Novosti« und »Politika Ekspres« sowie die Nachrichtenmagazine »NIN«, »Vreme«, »Profil« und das Boulevardmagazin »Nedeljni Telegraf«. - Nachrichtenagenturen: »Telegrafska Agencija Nova Jugoslavija« (TANJUG; Belgrad, gegründet 1943, staatlich), ferner u. a. »BETA«, eine private unabhängige Agentur Belgrader Journalisten (gegründet 1994) und die ebenfalls private Agentur »FoNET«. - Rundfunk: Im Bereich der elektronischen Medien ist der Übergang zu unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Institutionen noch nicht vollzogen. Die staatlichen Rundfunkanstalten »Radiotelevizija Srbije« (RTS) für Serbien und »Radiotelevizija Crne Gore« für Montenegro verbreiten drei beziehungsweise zwei Fernseh- und mehrere Hörfunkprogramme. In Priština baute die Europäische Rundfunk-Union aufgrund eines Mandats von UNO und OSZE seit 1999 das öffentlich-rechtliche »Radio Television Kosovo« (RTK) auf. Private Sendeanstalten in Jugoslawien sind »TV Politika«, »BK Television«, »TV Studio B« (Belgrader Stadtsender), »TV Braca Karic«; hinzu kommen zahlreiche private Hörfunkstationen, u. a. »Radio Index«, »Radio Belgrad«, »Radio Pink«, »Radio Raka Esinger«. Nach wie vor einflussreichster und meistgehörter Hörfunkkanal ist der 1989 als Oppositionsmedium gegründete Radiosender »B 92«, in der Milošević-Ära mehrfach verboten, 1999 gleichgeschaltet und, unter Aufrechterhaltung des Sendebetriebs im Internet, unter dem Namen »B2-92« weiter bestehend.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Das Auseinanderfallen des 1945/46 gegründeten jugoslawischen Staates und die von der UNO 1992/93 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verhängten politischen und wirtschaftlichen Sanktionen haben die Situation der schon vorher krisenhaften Wirtschaft erheblich verschärft; sie ist durch eine stark rückläufige Industrieproduktion, hohe Inflationsrate, Arbeitslosigkeit und Auslandsverschuldung gekennzeichnet. Schwere Einbußen erlitten auch Außenhandel und Tourismus. Lag das Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner 1989 im ehemaligen Jugoslawien noch bei 2 540 US-$, so ging dieser Wert 1993 auf rd. 900 US-$ zurück. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner betrug 1995 etwa die Hälfte des Vorkriegsniveaus. Die Inflationsrate stieg von (1991) 120 % auf (1992) 9 200 % und erreichte 1993 einen Wert von 117 Mio. %. Um dieser Hyperinflation entgegenzuwirken, wurde im Januar 1994 ein neuer Dinar geschaffen; die Inflation liegt nun bei 60 %. Die häufigsten Zahlungsmittel sind jedoch die D-Mark und andere ausländische Währungen (v. a. der US-$). Die Arbeitslosenrate beträgt (1995) 25 %.
 
Landwirtschaft:
 
In der Landwirtschaft sind (1992) 20 % der Erwerbstätigen beschäftigt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt (1993) 6,245 Mio. ha (61 % der Gesamtfläche), wovon über die Hälfte als Ackerland genutzt wird; 2,127 Mio. ha sind Wiesen und Weideland. Etwa drei Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden von privaten bäuerlichen Betrieben bewirtschaftet, bei denen die Selbstversorgung im Vordergrund steht. Weiterhin gibt es große Staatsbetriebe, die den Großflächenanbau mit der Verarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte verbinden. Der Schwerpunkt der agrarischen Erzeugung liegt in der Wojwodina (Schwarzerdeböden). Die wichtigsten Anbaupflanzen sind Mais, Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln. Daneben ist auch der Anbau von Obst (Pflaumen, Weintrauben, Äpfel) und Gemüse (Kohl, Tomaten) bedeutsam. In der Viehwirtschaft spielt die Haltung von Rindern, Schweinen und Schafen eine Rolle. Obwohl die Produktion der wichtigsten Feldfrüchte stark zurückging (Mais und Zuckerrüben: jeweils 42 %, Weizen: 49 %), ist die Landwirtschaft mit einer Kapazitätsauslastung von 80 % insgesamt produktiv.
 
Forstwirtschaft:
 
Wald nimmt mit (1993) 2,858 Mio. ha (davon rd. die Hälfte in Privatbesitz) reichlich ein Viertel der Staatsfläche ein. Der Holzeinschlag betrug 3,056 Mio. m3.
 
Fischerei:
 
Da Jugoslawien nur noch einen kurzen Küstenstreifen besitzt, hat die Seefischerei an Bedeutung verloren. Die Fangmenge an Meeresfischen betrug (1993) 286 t, die aus der Binnenfischerei (besonders Karpfen) 6 169 t.
 
Bodenschätze:
 
Jugoslawien verfügt über verschiedene Bodenschätze; Kohle (v. a. Braunkohle), Kupfererze und Bauxit sind die Rohstoffe mit dem größten Abbauvolumen; Eisen-, Blei- und Zinkerz werden ebenfalls gewonnen. Erdöl und Erdgas werden in der Saveniederung und nahe Belgrad gefördert. Im Bergbau ging die Produktion im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen weniger stark zurück. Bei Erdöl und Erdgas wurde wegen des UNO-Embargos die Fördermenge sogar um (1992) 7 % gesteigert.
 
Energiewirtschaft:
 
Die Energiebasis bilden mächtige Kohlevorkommen, die nahezu gänzlich in Wärmekraftwerken verfeuert werden, sowie ein erhebliches Wasserkraftpotenzial, das an Donau und Drina genutzt wird. 1972 wurde das als Gemeinschaftsunternehmen mit Rumänien errichtete Donaukraftwerk am Eisernen Tor in Betrieb genommen; es hat eine jährliche Kapazität von 2 532 MW. Die gesamte installierte Kapazität Jugoslawiens beträgt 10 387 MW, wovon 65 % auf Thermo- und 35 % auf Hydroenergie entfallen.
 
Industrie:
 
Begünstigt durch reiche Bodenschätze und beträchtliche Energiereserven hatte im ehemaligen Jugoslawien ein forcierter Industrialisierungsprozess (besonders Grundstoffindustrie, Metallverarbeitung, Maschinen- und Fahrzeugbau, Textilindustrie) stattgefunden. Der industrielle Sektor wies 1991 einen Anteil von 48 % am BIP auf. Wie alle Bereiche ist auch die Industrie in eine tiefe Krise geraten. 1993 hatte die Industrieproduktion um 37 % gegenüber dem Vorjahr abgenommen, wobei der größte Rückgang beim Fahrzeugbau zu verzeichnen war. Die Auslastung der Industrieproduktion liegt (1997) nur noch bei 40 % der Vorkriegskapazität.
 
Tourismus:
 
Auch der Tourismus ist stark zurückgegangen. Dieser und auch die Überweisungen der jugoslawischen Arbeitnehmer aus dem westlichen Ausland stellen eine wichtige Devisenquelle dar.
 
Außenwirtschaft:
 
Wegen des UNO-Embargos bis 1996 ist das Außenhandelsvolumen sehr stark rückläufig. Wichtigste Ausfuhrgüter waren 1991 Maschinen und Transportausrüstungen, Brennstoffe, chemische Erzeugnisse sowie industrielle Vorprodukte. Einfuhrgüter sind v. a. Erdöl und Erdgas, Produkte des Maschinenbaus, chemische Produkte. Unter den Handelspartnern dominierten Deutschland, die Staaten der ehemaligen UdSSR und Italien.
 
Verkehr:
 
Obwohl Jugoslawien zu einem Großteil von Gebirge und Hochebenen eingenommen wird, ist es verkehrsmäßig gut erschlossen. Das Straßennetz umfasst (1993) 47 912 km. Die bedeutendste Verkehrsleitlinie (auch der gesamten Balkanhalbinsel) führt von Zagreb kommend (Autoput genannt) über Belgrad und Niš weiter in Richtung Sofia-Istanbul. Ein wichtiger Verkehrsträger ist die Eisenbahn; das Streckennetz beträgt (1995) 4 281 km, davon sind 1 342 km elektrifiziert; wichtigste Verbindungen sind die Strecken Belgrad in Richtung Saloniki sowie Belgrad über Subotica in Richtung Budapest. Große Bedeutung als nationale Verbindung hat die 1976 in Betrieb genommene Bahnlinie von Belgrad zum Adriahafen Bar (mit 254 Tunnels und 234 Brücken). Der größte Binnenschifffahrtsweg und die einzige schiffbare Wasserstraße zum Meer ist die Donau, die auf einer Länge von 588 km durch Jugoslawien führt. Internationale Flughäfen gibt es in Belgrad und Podgorica.
 
 
Nach dem Zerfall (1989-91/92) des 1945/46 unter sozialistischem Vorzeichen errichteten Jugoslawien vereinbarten Serbien und Montenegro am 12. 2. 1992 im Abkommen von Titograd (jetzt Podgorica) den Zusammenschluss zu einem neuen jugoslawischen Staat (am 22. 2. 1992 durch die Parlamente beider Teilrepubliken gebilligt; am 1. 3. 1992 in Montenegro durch ein Referendum bestätigt). Mit In-Kraft-Treten der Verfassung erfolgte am 27. 4. 1992 die Proklamation der (neuen) »Bundesrepublik Jugoslawien«; der Anschluss weiterer Republiken ist danach möglich.
 
Die jugoslawische Volksarmee zog sich offiziell aus Bosnien und Herzegowina zurück, unterstützte jedoch weiterhin die bosnisch-serbischen Streitkräfte mit Waffen und Material. Angesichts dieses Tatbestandes verhängten EG und UNO am 30. 5. 1992 Sanktionen gegen Jugoslawien: ein Handels- und Erdölembargo, die Unterbindung des Flugverkehrs mit Belgrad sowie das Einfrieren von jugoslawischen Auslandsguthaben.
 
Die Parlamentswahlen am 31. 5. 1992 beziehungsweise 20. 12. 1992 sicherten den regierenden Sozialisten in Serbien (Sozialistische Partei Serbiens; von S. Milošević geführt) und Montenegro (Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros) jeweils die Mehrheit, die Opposition (v. a. Kosovo-Albaner und Muslime im Sandschak Novi Pazar) boykottierte die Wahlen. Der am 15. 6. 1992 gewählte erste Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien, D. Cosić (bis 1. 6. 1993), und der am 16. 7. 1992 gewählte erste Ministerpräsident, Milan Panić (* 1929; im Amt bis Dezember 1992), wurden vom Parlament unter dem Vorwurf zu großer Nachgiebigkeit gegenüber den Forderungen der EG und der UNO wieder abgewählt; Nachfolger als Präsident des Bundes wurde im Juni 1993 Zoran Lilić (* 1953), als Ministerpräsident am 3. 3. 1993 Radoje Kontić (* 1937). Die zentrale Figur der jugoslawischen Politik blieb jedoch Milošević (am 15. 7. 1997 zum Präsidenten von Jugoslawien gewählt).
 
Durch den Anspruch auf alleinige völkerrechtliche Nachfolge des vormaligen Jugoslawien (unter Ausschluss der anderen vier Nachfolgestaaten) und die militante großserbische Expansionspolitik in Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina - angeblich zum Schutz der serbischen Siedlungsräume - blieb die internationale Anerkennung bis Frühjahr 1996 aus (zuerst von Frankreich und Großbritannien, am 17. 4. von Deutschland anerkannt), der neue Staat bis dahin international politisch isoliert (UNO-Ausschluss, 23. 9. 1992; verschärfte Sanktionen ab Ende April 1993; im September 1994 gelockert, am 1. 10. 1996 aufgehoben). Wegen der brutalen Vertreibungen (»ethnische Säuberungen«; etwa 1,3 Mio.) und den Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung beschlossen die UN am 25. 5. 1993 die Errichtung eines Kriegsverbrechertribunals für Jugoslawien in Den Haag (orientiert u. a. an der Genfer Konvention). Am 19. 1. 1994 schloss Milošević ein Abkommen zur Normalisierung der Beziehungen zu Kroatien, am 21. 4. 1994 ein ähnliches mit Rumänien, um die außenpolitische Isolation zu durchbrechen. Als die bosnischen Serben den internationalen Friedensplan vom Juli 1994 ablehnten (Genfer Jugoslawienkonferenz; Genfer Konferenzen), ging die jugoslawische Politik auf Distanz zu ihnen und schloss im August 1994 die Grenzen zu Bosnien und Herzegowina. Im Abkommen von Dayton (21. 11. 1995) musste Milošević schließlich nach internationalem Druck - bei Aufgabe großserbischer Ambitionen - dem Verbleiben der bosnischen Serben im kompliziert austarierten zweigeteilten Staat Bosnien und Herzegowina zustimmen und die schwierige Umsetzung mitbefördern. Ebenfalls aufgrund internationalen Drucks wurde am 19. 6. 1996 ein Amnestiegesetz für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure beschlossen. Trotz der gravierenden Kriegsfolgen und des unverändert autoritär-repressiven Regimes unter Milošević konnten er und seine Sozialistische Partei Serbiens in einem von seiner Frau Mira Marković geführten Linksblock (48 % der Stimmen) sowie die Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros in Montenegro auch die Wahlen vom 3. 11. 1996 mit nahezu Zweidrittelmehrheit (84 von 138 Mandaten) gewinnen; das serbische Oppositionsbündnis »Gemeinsam« (Zajedno; u. a. Serbische Erneuerungspartei unter V. Drašković; 1997 zerfallen) errang mit 23 % der Stimmen nur 22, ein montenegrinisches Oppositionsbündnis acht Mandate (u. a. Sozialistische Volkspartei). Daneben erhielten u. a. die nationalistische Serbische Radikale Partei 16 Mandate (18 %), die Demokratische Vereinigung der Ungarn drei und die Muslime im Sandschak von Novi Pazar zwei Mandate; die Albaner im Kosovo hatten die Wahlen wiederum boykottiert. Die Annullierung des Wahlsiegs von Zajedno bei den serbischen Kommunalwahlen vom 17. 11. 1996 durch den damaligen serbischen Präsidenten Milošević führte zu monatelangen täglichen Massenprotesten (November 1996 bis Februar 1997).
 
Die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte (besonders im Kosovo und in der Wojwodina) sowie die Gewährung der Pressefreiheit, zwar gesetzlich gesichert beziehungsweise in Aussicht gestellt, mussten wiederholt international angemahnt werden. Die Rechtsverletzungen führten außerdem immer wieder zu Spannungen, auch zwischen Serbien und Montenegro. In Montenegro setzte sich bei den Präsidentenwahlen vom Oktober 1997 der Milošević-Kritiker M. Djukanović (* 1963; Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros) durch. Ab Mai/Juni 1998 eskalierten die nationalen Gegensätze im Kosovo zu einem Bürgerkrieg mit massiven Flüchtlingsbewegungen und zu einer internationalen Krise (Flucht der Zivilbevölkerung; Kämpfe zwischen serbischer Armee und der »Befreiungsarmee Kosovo«, Abkürzung UÇK). Luftschläge der NATO auf militärische und zivile Ziele in Jugoslawien (zwischen 24. 3. und 10. 6. 1999; offiziell beendet am 20. 6.) vermochten allerdings die Vertreibungen nicht zu stoppen. Am 6. 5. 1999 einigten sich die Außenminister der G 8-Staaten auf allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovokrise (»G 8-Plan«; Juni 1999 spezifiziert und ergänzt durch UN-Resolution 1244).
 
Montenegro suchte sich während der NATO-Militäraktion und in der Folgezeit weiter zu verselbstständigen. Der innenpolitische Druck auf Milošević nahm ab Sommer 1999 zu; ein Oppositionsbündnis »Allianz für den Wandel«, formiert im Herbst 1999, blieb jedoch zunächst erfolglos. Auch die innerethnischen Spannungen bestanden weiter (v. a. Konflikte in Südserbien). Anfang Juli 2000 wurden Änderungen der Verfassung zugunsten der Wiederwahl von Milošević zum Präsidenten von Jugoslawien beschlossen (Direktwahl des Präsidenten und der bisher paritätisch besetzten Republikskammer des Bundesparlaments). Die Verfassungsänderung wurde von Parlament und Regierung in Montenegro sowie auch von der Opposition in Serbien strikt abgelehnt, weil sie die Gleichberechtigung der Teilrepublik Montenegro innerhalb Jugoslawiens aufhob. Gleichzeitig sahen diese Kritiker die Zukunft der jugoslawischen Föderation gefährdet (Mitte Juli 2000).
 
Für die Präsidentschaftswahlen in Jugoslawien gelang es v. a. Zoran Djindjić (* 1952), die bisherige Opposition in einem Bündnis zusammenzuschließen. Der Kandidat dieses Oppositionsbündnisses »Demokratische Opposition Serbiens« (DOS), der DSS-Gründer V. Koštunica, wurde am 24. 9. 2000 als Nachfolger von Milošević zum Präsidenten von Jugoslawien gewählt. Milošević versuchte zunächst, das Wahlergebnis zu manipulieren. Nach zweiwöchigen Protestaktionen (u. a. Generalstreik) und einer zweitägigen »friedlichen Revolution« am 5./6. 10. konnte er schließlich zur Anerkennung des Wahlergebnisses und zum Rücktritt gezwungen werden (offiziell am 6. 10.). Koštunica wurde am 7. 10. im Amt vereidigt. Er gilt als ein gemäßigter serbischer Nationalist und strebt durch Zusammenarbeit mit allen gewählten Parteien Wirtschaftsreformen und einen demokratischen Umbau des Staates an. Außerdem will er die bundesstaatliche Einheit von Jugoslawien (unter Einschluss Montenegros und des Kosovo) erhalten. In Serbien einigten sich die Demokratische Opposition Serbiens und die Sozialistische Partei Serbiens auf die Bildung einer Übergangsregierung unter Einschluss der Serbischen Erneuerungspartei unter Milomir Minić (Sozialistische Partei Serbiens; 24. 10.); die Schlüsselressorts wurden paritätisch besetzt. Im Streit über den Rücktritt von Geheimdienstchef Marković drohte Anfang November zwischenzeitlich ihr Zerfall.
 
Die Regierung und der Präsident von Montenegro lehnten das Wahlergebnis als ungültig ab und verweigerten Koštunica zunächst die Anerkennung als legitimer Präsident von Jugoslawien. Nach längeren Vorgesprächen wurde aber am 4. 11. das von Koštunica nach dem Rücktritt von Ministerpräsident Momir Bulatović (Sozialistische Partei Serbiens; 10. 10.) gebildete neue Kabinett unter Ministerpräsident Zoran Žižić (Sozialistische Volkspartei) vom Bundesparlament in Belgrad bestätigt. Diese neue jugoslawische Regierung, eine Koalition aus Demokratischer Opposition Serbiens, montenegrinischer »Sozialistischer Volkspartei« (Vizepräsident: Žižić) und montenegrinischer »Serbischer Volkspartei« sowie Vertretern der unabhängigen Expertengruppe »G-17 Plus«, will v. a. die internationale Isolation des Landes seit 1992 überwinden. Auch die Beziehungen zwischen Serbien und Montenegro sind neu zu regeln.
 
Präsident Koštunica und die neue Bundesregierung sehen es auch als dringende Aufgabe an, Kosovo in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 1244 zu stabilisieren und seinen Status international neu festzulegen. Dort konnte die Demokratische Liga des Kosovo (LDK) unter Ibrahim Rugova sowohl die ersten freien Kommunalwahlen als auch die ersten Parlamentswahlen gewinnen (28. 10. 2000 beziehungsweise 17. 11. 2001).
 
Bei den Parlamentsneuwahlen für Serbien am 23. 12. 2000 vermochte das Parteienbündnis Demokratische Opposition Serbiens abermals einen überzeugenden Wahlsieg zu erringen: 64 % der Stimmen und 176 der 250 Sitze im Parlament. Zweitstärkste politische Kraft und Fraktion im Parlament wurde die SPS um Milošević (13,8 %, 37 Mandate). Ihren bisherigen Einfluss verloren mit der Wahl SPO und die JUL. Djindjić erhielt als neuer Ministerpräsident Serbiens den Auftrag zur Regierungsbildung. Er steht vor der Aufgabe, die seit der »friedlichen Revolution« begonnene wirtschaftliche Reformierung und Demokratisierung des Landes erfolgreich fort- und umzusetzen. Im Süden Serbiens wuchs ab Frühjahr 2000 ein neuer Konflikt heran, der März bis Mai 2001 zum Einrücken von jugoslawischen Truppen in die Pufferzone im Grenzgebiet zwischen dem Kosovo und Makedonien führte. Ende Januar 2002 wurden der Wojwodina vom serbischen Parlament wieder Autonomierechte zugestanden.
 
Im Streit um den anhaltenden Kurs zur Erlangung der Unabhängigkeit Montenegros zerfiel Ende Dezember 2000 die dortige Regierungskoalition der »Sozialistischen Volkspartei« (SNP) mit der Demokratischen Partei der Sozialisten Montenegros (DPS, Nachfolgeorganisation der KP) und den Sozialdemokraten, während die »Serbische Volkspartei« weiter an der neuen jugoslawischen Regierung beteiligt blieb (seit 2000).
 
Am 1. 4. 2001 ließ der serbische Ministerpräsident, Z. Djindjić, S. Milošević - nach einem Ultimatum der USA - festnehmen; über ein Gesetz, das auch seine Auslieferung an das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ermöglichen würde, kam es erneut zu Spannungen mit Montenegro, wo Oppositionsführer Bulatović den Entwurf zunächst blockierte. Die Auslieferung, die außerdem neue Spannungen mit Präsident Koštunica heraufbeschwor, erfolgte symbolträchtig am Vidovdan 2001 (28. 6.), die Anklageerhebung in Den Haag Ende 2001. Der Prozess gegen Milošević, der nunmehr auch für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien angeklagt wurde, begann im Februar 2002. Im April 2002 wurde ein Gesetz zur Auslieferung angeklagter Kriegsverbrecher an das Haager Tribunal beschlossen.
 
Der Machtkampf zwischen Djindjić und Koštunica, offensichtlich seit dem Auszug der DSS aus der serbischen Regierungskoalition (August 2001), nahm gleichzeitig - u. a. über ein umstrittenes Arbeitsgesetz - an Schärfe zu, erneut Ende Mai 2002 über Details der parlamentarischen Arbeit.
 
Am 14. 3. 2002 einigten sich die Ministerpräsidenten Serbiens und Montenegros sowie der Präsident der jugoslawischen Föderation unter Vermittlung der EU auf ein Abkommen zur grundlegenden Neuregelung ihres Verhältnisses in einem neuen gemeinsamen Staatenbund unter dem Namen »Serbien und Montenegro«. Wegen des damit verbundenen Verzichts auf ein Unabhängigkeitsreferendum verlor Djukanović seine absolute Regierungsmehrheit in Montenegro (Entzug der Unterstützung seitens des Liberalen Bundes, LS).
 
 
Die EU beschloss am 10. 10. 2000, die Sanktionen gegen Jugoslawien aufzuheben sowie gleichzeitig Wiederaufbau und wirtschaftliche Entwicklung des Landes finanziell zu fördern. Mit Jugoslawiens vollständiger und gleichberechtigter Aufnahme in den Balkanstabilitätspakt (26. 10. 2000) wurde die Begründung einer neuen Ära der Zusammenarbeit in der Region erhofft. Am 1. 11. wurde Jugoslawien wieder vollberechtigtes Mitglied der UNO, am 27. 11. der OSZE.
 
Im Februar 2000 war Jugoslawien noch nicht beteiligt, als fünf Balkanländer und die Türkei, alle Mitglieder des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (englische Abkürzung SEECP; gegründet 1996), in Bukarest eine Charta für Zusammenarbeit und gute Nachbarschaft unterzeichneten. Auf dem ersten Balkangipfel der EU Ende November 2000 erhielt Jugoslawien aber gemeinsam mit anderen Balkanstaaten den Status eines potenziellen Kandidaten für einen Beitritt zur EU zuerkannt (ohne Zeitplan). Im Februar 2001 einigten sich Jugoslawien und Makedonien über den seit 1991 strittigen Grenzverlauf zwischen beiden Ländern. Im März 2001 schlossen Jugoslawien und die Serbische Republik (RS) in Bosnien und Herzegowina in Banja Luka ein Abkommen über »besondere Beziehungen«; im Dezember 2001 gründeten Bosnien und Herzegowina sowie Jugoslawien einen Kooperationsrat zur Vertiefung der Zusammenarbeit. Auch das Verhältnis Jugoslawiens zu Kroatien konnte weiter entspannt werden. - Am 29. 6. 2001 einigten sich die Nachfolgestaaten des 1991/92 zerfallenen Jugoslawiens in einem Abkommen über die Aufteilung des Staatsvermögens.
 
 
V. Meier: Wie J. verspielt wurde (21996);
 I. Baumgartner: Der Balkan-Krieg der 90er. Fakten, Hintergründe, Analysen, Zukunftsperspektiven. (1997);
 
Conflict in former Yugoslavia. An encyclopedia, hg. v. J. B. Alcock u. a. (Denver, Colo., 1998);
 Z. Suster: Historical dictionary of the Federal Republic of Yugoslavia (Lanham, Md., 1998);
 
UN peacemaking in trouble: lessons learned from the former Yugoslavia, hg. v. W. Biermann u. a. (Neudr. Aldershot 1999);
 H. Riegler: Einmal Dayton u. zurück. Perspektiven einer Nachkriegsordnung im ehem. J. (Wien 1999);
 
Der J.-Krieg. Hb. zu Vorgesch., Verlauf u. Konsequenzen, hg. v. D. Melčić u. a. (1999);
 E. Hösch: Gesch. der Balkanländer. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart (31996; Sonderdruck 1999);
 
Südosteuropa. Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur, hg. v. M. Hatschikjan u. S. Troebst (1999);
 
M. Olschewski: Von den Karawanken bis zum Kosovo. Die geheime Gesch. der Kriege in J. (Wien 2000);
 V. Meier: J.s Erben. Die neuen Staaten u. die Politik des Westens (2001).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Jugoslawien: Bürgerkrieg
 

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Ju|go|sla|wi|en; -s: Staat in Südosteuropa.

Universal-Lexikon. 2012.