Slo|we|ni|en; -s:
Staat in Südosteuropa.
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Sloweni|en,
Fläche: 20 256 km2
Einwohner: (2000) 1,99 Mio. Einwohner
Hauptstadt: Ljubljana
Amtssprache: Slowenisch
Nationalfeiertag: 25. 6.
Währung: Tolar (SlT) = 100 Stotinov
Zeitzone: MEZ
slowenisch Slovenija, amtlich Repụblika Slovenija,Staat im Süden Mitteleuropas, grenzt im Norden an Österreich (Kärnten und Steiermark), im Nordosten an Ungarn, im Osten und Süden an Kroatien, im Westen an Italien und (südlich von Triest) mit einem rd. 46 km langen Küstenabschnitt an das Adriatische Meer, 20 256 km2, (2000) 1,99 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Ljubljana, Amtssprache Slowenisch. Währung ist der Tolar (SlT) =100 Stotinov. Zeitzone: MEZ.
Staat und Recht:
Laut Verfassung vom 23. 12. 1991 (2000 revidiert) ist Slowenien eine demokratische Republik mit parlamentarischem Regierungssystem, das auch plebiszitäre Elemente enthält. Die Ausgestaltung der Grund- und Minderheitenrechte entspricht internationalen Menschenrechtsstandards. Die ungarischen und italienischen Minderheiten genießen auf der Basis der Personalautonomie vollen Schutz. Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 25. 6. 1991 räumt Staatsangehörigen der früheren Föderativen Republik Jugoslawien mit ständigem Wohnsitz in Slowenien ein befristetes Optionsrecht ein.
Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige unmittelbare Wiederwahl zulässig); seine Befugnisse sind vergleichsweise gering. Der Präsident kann von der Staatsversammlung wegen Verfassungs- und schweren Gesetzesverletzungen beim Verfassungsgericht angeklagt werden, das gegebenenfalls auf Amtsverlust erkennt. Träger der Legislative ist ein Zweikammerparlament, bestehend aus Staatsversammlung (Državni Zbor) und Staatsrat (Državni svet). Die 90 Abgeordneten der Staatsversammlung werden nach dem System der personalisierten Verhältniswahl für vier Jahre gewählt (aktives und passives Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr), wobei der italienischen und der ungarischen Minderheit (ungeachtet der Sperrklausel von 4 %) je ein Mandat vorbehalten ist. Der Staatsrat besitzt nur beschränkte Mitwirkungsbefugnisse (Vorschlagsrechte, eingeschränkte Kontrollfunktion gegenüber der Staatsversammlung). Seine (zum Teil indirekt) für fünf Jahre gewählten 40 Mitgliedern vertreten kommunale und berufsständische Interessen. Die Exekutivgewalt liegt bei der Regierung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten; ihre Mitglieder werden von der Staatsversammlung gewählt. Das Kabinett ist dem Parlament verantwortlich und kann durch konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Zuständig für die Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden ist das Verfassungsgericht, dessen neun Richter auf Vorschlag des Präsidenten von der Staatsversammlung aufneun Jahren gewählt werden.
Parteien:
Nach der Durchsetzung des Mehrparteiensystems (1989) bildete sich ein breit gefächertes Parteienspektrum heraus. Am einflussreichsten sind die Liberale Demokratie Sloweniens (LDS, gegründet 1994), die Sozialdemokratische Partei Sloweniens (SDS, gegründet 1989), die reformkommunistische Vereinigte Liste der Sozialdemokraten (ZLDS, gegründet 1993 ), die konservative Slowenische Volkspartei (SLS+SKD; 2000 durch Zusammenschluss von Slowenischer Volkspartei [SLS] und Slowenischen Christdemokraten [SKD] entstanden), die Partei »Neues Slowenien -Christliche Volkspartei« (NSi, gegründet 2000), die Demokratische Partei der Pensionäre (DeSUS), die Slowenische Nationalpartei (SNS, gegründet 1991) und die Partei der Jungen (SMS).
Das 1991 eingeführte Wappen zeigt in einem blauen Schild den Berg Triglav mit drei Bergspitzen, darüber drei goldene Sterne für die drei für Slowenien geschichtsträchtigen Jahre 1918, 1945 und 1991. Die zwei blauen Wellenlinien unter den Bergspitzen stehen für die Flüsse Drau und Save.
Nationalfeiertage:
Seit Anfang 1995 wird klar zwischen staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung unterschieden. Träger der Selbstverwaltung, die auch staatliche Verwaltungs-Aufgaben wahrnehmen, sind die 192 Munizipien, darunter 11 städtische. Beschlussorgan ist der Munizipalrat, Vollzugsorgan der Bürgermeister (župan). Beide werden für vier Jahre direkt gewählt. In Siedlungsgebieten nationaler Minderheiten steht diesen eine Mindestrepräsentation im Munizipalrat zu.
Die Justizreform erfolgte 1994. Hiernach werden die Aufgaben der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfüllt, die vierstufig aufgebaut ist. Es bestehen 44 Kreisgerichte, elf Bezirksgerichte, vier Obergerichte und das Oberste Gericht. Daneben gibt es eine zweistufige Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Hier führt der Instanzenzug von den vier Arbeitsgerichten über das Obere Arbeits- und Sozialgericht letztlich auch zum Obersten Gericht. Seit Anfang 1998 ist außerdem ein Verwaltungsgericht tätig, von dem der Rechtszug ebenfalls zum Obersten Gericht führt. Strafverfolgungs- und Anklagebehörde ist die Staatsanwaltschaft, die auch das öffentliche Interesse in Zivil- und Verwaltungsverfahren vertritt. Sie ist dem Justizministerium zu-, aber nicht untergeordnet.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit sieben Monate) einschließlich Reservisten beträgt rd. 45 000 Mann (davon etwa 7 000 Mann im aktiven Dienst) sowie die der dem Innen-Min. unterstellten Polizeikräfte rund 7 000 Mann. Das Heer (rd. 44 000 Soldaten) ist v. a. gegliedert in sieben Infanteriebrigaden, eine Luftabwehrbrigade und zwei mechanisierte Bataillone. In Reserve werden zwei mechanisierte Infanterie- und zwei Artilleriebataillone, ein Panzerabwehr- und ein Küstenverteidigungsbataillon gehalten. Die Luftwaffe verfügt über rund 700, die Marine über etwa 300 Mann. Die Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus rd. 100 Kampfpanzern, 10 Kampfflugzeugen sowie zwei Patrouillenbooten. - Das Land unterzeichnete 1994 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO und ist seit 1996 assoziierter Partner der WEU. Geplant ist die Bildung einer Berufsarmee ab Mitte 2004 und eine Reduzierung der Gesamtstärke auf etwa 30 000 Mann.
Landesnatur und Bevölkerung:
Slowenien ist überwiegend Gebirgsland im Einzugsbereich der oberen Save; es hat im Nordwesten Anteil an den Südlichen Kalkalpen, und zwar an den Julischen Alpen (mit dem Triglav, dem mit 2 864 m über dem Meeresspiegel höchsten Berg Sloweniens) und - nördlich der Save - an den Karawanken (über deren Kamm die Grenze gegen Kärnten verläuft), an die im Südosten die Steiner Alpen (im Grintavec 2 558 m über dem Meeresspiegel) anschließen. Nach Süden gehen die Kalkalpen in die stark verkarsteten und daher dünn besiedelten Gebirgszüge und Hochebenen des Dinar. Gebirges (Karst mit großen Höhlen, darunter die Höhlen von Škocjan, die zum UNESCO-Weltnaturerbe gehören) über; im Süden bis zum Krainer Schneeberg (Snežnik; 1 796 m über dem Meeresspiegel) reichend. Den Nordosten nehmen Ausläufer der Steirischen Randgebirge (Zentralalpen) ein, Bachergebirge (Pohorje) südlich der Drau und zwischen Drau und Mur die Windischen Bühel (Slovenske Gorice) mit dem Poßruck (Kozjak), sowie im äußersten Nordosten (nördlich der Mur) das Goričko (im Serdiški breg 418 m über dem Meeresspiegel) als Ausläufer des Grazer Berglands. Südlich der Save südöstlich von Ljubljana erstreckt sich das fruchtbare und dicht besiedelte Hügelland der Unterkrain (Dolenjska) bis zum Uskokengebirge; südlich davon bildet das Randgebiet des Savetieflands den äußersten Südosten des Landes.
Das Klima ist relativ kontinental, im Südwesten ausgesprochen mediterran. Besonders niederschlagsreich sind die Julische Alpen (3 000 mm/Jahr). Am Adriatischen Meer verursacht der im Frühjahr auftretende kalte Fallwind (Bora) an den Kulturen oft beträchtlichen Schäden.
Von den Bewohnern sind (nach Zählung 1991) fast 88 % Slowenen, 2,8 % Kroaten, 2,4 % Serben, 1,4 % Muslime (ethnische Zugehörigkeit) sowie als Minderheiten Ungarn, Albaner, Italiener, Makedonier und Montenegriner. Die Bevölkerung konzentriert sich in den vielfach beckenartig erweiterten Tälern von Save (besonders Becken von Ljubljana), Sann und Krka sowie in der Ptujer Ebene beiderseits der Drau und im Murfeld im äußersten Nordosten. Das durchschnittliche Bevölkerungswachstum betrug (2000) 0,12 %, der Anteil der städtischen Bevölkerung (1999) 50 %. Die größten Städte sind Ljubljana und Maribor.
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Als Grundlage des laizistischen Staatsverständnisses des slowenischen Staates ist das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche in der Verfassung verankert. Für die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften (u. a. für deren Registrierung) besteht seit 1994 das der Regierung zugeordnete »Büro für Religionsgemeinschaften«. - Über 87 % der Bevölkerung sind Christen: Rd. 83,3 % gehören der katholischen Kirche an, rd. 2,5 % der serbisch-orthodoxen Kirche, rd. 1,3 % protestantischen Kirchen (Lutheraner, Adventisten, Pfingstler, Baptisten). Die katholische Kirche umfasst das Erzbistum Ljubljana mit den Suffraganbistümern Koper und Maribor. Größte protestantische Kirche ist die »Evangelische Kirche Augsburg. Bekenntnisses in Slowenien« mit rd. 19 000 Mitgliedern (v. a. im Übermurgebiet), deren Ausgangspunkt das Wirken P. Trubars bildete. - Die muslimische Minderheit untersteht der geistlichen Autorität des »Islamischen Seniorats« in Sarajevo. Eine zahlenmäßig sehr kleine jüdische Gemeinde besteht in Ljubljana.
Das öffentliche Schulwesen ist kostenlos; die Einrichtung von ersten Privatschulen steht bevor. Das Schulsystem ist gegliedert in die achtjährige Grundschule (Schulpflicht) und darauf aufbauend die meist vierjährige Mittelschule, die zur Hochschulreife führt, umfasst aber auch allgemeine technische Schulen (2 Jahre), Facharbeiterschulen (3 Jahre), mittlere technische Schulen (4 Jahre), Gymnasium (4 Jahre). Universitäten gibt es in Ljubljana (gegründet 1595 als Jesuitenkolleg, wieder eröffnet 1919) und in Maribor (gegründet 1975).
Presse: Führende Tageszeitung ist »Delo« (gegründet 1959, Auflage 90 000), hinzu kommen die Boulevardzeitung »Slovenske novice« (1991, 80 000), das linksorientierte (ZLDS-nahe) Blatt »Dnevnik« (1951, 65 000) und die in Maribor erscheinende Zeitung »Večer« (1945, unabhängig, 64 000). - Nachrichtenagentur ist die »Slovenska Tiskovna Agencija« (STA, gegründet 1991, Ljubljana). - Rundfunk: Dachorganisation des staatlichen Rundfunks ist »Radio. »Radio Slovenija« überträgt drei landesweite und mehrere regionale Programme; daneben existieren mehrere private Hörfunksender. »Televizija Slovenija« strahlt zwei Fernsehprogramme aus; private Fernsehkanäle sind »Kanal A«, »Pop TV« und »TV 3«.
Wirtschaft und Verkehr:
Slowenien war im ehemaligen Jugoslawien die wirtschaftlich leistungsstärkste Teilrepublik mit einem Anteil am Bruttosozialprodukt (BSP) von (1989) etwa 18 %, bei einem Bevölkerungsanteil von 8 %. Von der durch die sozialistische Planwirtschaft hervorgerufenen Wirtschaftskrise Jugoslawiens war auch Slowenien betroffen. Die Einführung der Marktwirtschaft verschlechterte zunächst noch die prekäre Wirtschaftslage, doch seit Mitte 1992 setzte eine wirtschaftliche Stabilisierung ein. Die Hyperinflation (Inflationsrate 1989: 2 763 %) wurde u. a. durch die Gründung einer unabhängigen Notenbank und die Einführung der neuen Währung Tolar (seit 1995 voll konvertibel) eingedämmt. Die Inflationsrate fiel zwischen 1991 und 1999 von 247 % auf 6,1 %. Das BIP pro Kopf der Bevölkerung betrug 2000 rund 9 000 US-$. Die Arbeitslosenquote lag 1999 bei 13,6 %. Als wichtigste Maßnahmen zur Wirtschaftsstabilisierung werden Liberalisierung der Wirtschaft und Privatisierung der ehemaligen staatlichen Unternehmen fortgeführt. Außerdem ist Slowenien um einen raschen EU-Beitritt bemüht; im Februar 2000 trat das Assoziierungsabkommen mit der EU in Kraft.
In der Landwirtschaft werden (1999) von 10,7 % der Erwerbstätigen 4,9 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftet. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst mit 860 000 ha 42,5 % der Landesfläche. Wegen der Höhenlage und des Niederschlagsreichtums besteht sie zu zwei Dritteln aus Wiesen und Weiden, die v. a. für die Rinder- und Schweinezucht genutzt werden. Berühmt ist die Pferdezucht in Lipizza. Auf dem Ackerland (30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) werden v. a. Mais, Weizen, Kartoffeln, Zuckerrüben, im Süden auch Hopfen angebaut. Bedeutung haben auch Obstbau (besonders Äpfel) und Weinbau (Küstenhinterland um Vipava, Haloze südlich von Ptuj, Podravje um Ormož und Ljutomer im Nordosten).
Slowenien ist etwa zur Hälfte bewaldet. Neben dem Holzeinschlag spielt die Jagd, v. a. auf Rehe, Hirsche und Gämsen, sowie die Hegejagd auf Bären (v. a. im Ljubljanska Vrh und um Kočevje) eine wirtschaftliche Rolle.
Die Fischerei ist nur im Bereich des schmalen slowenischen Küstenstreifens von wirtschaftlicher Bedeutung.
Bis auf die Braunkohlenförderung (2000: 4,5 Mio. t) v. a. bei Velenje und Zasavje ist der Bergbau von untergeordneter Bedeutung. Es werden bei Jesenice Eisen-, bei Ravne na Koroškem und Mežica Blei-, Zink- und Kupfererze, bei Idrija Quecksilbervorkommen abgebaut, bei Lendava an der ungarischen Grenze wird Erdöl gefördert; in Gorna Vas liegt ein Uranbergwerk.
Die Energiewirtschaft beruht auf Braunkohle- und Wasserkraftwerken (an Drau, Save und Isonzo). Bei Krško befindet sich ein Kernkraftwerk (Nettoleistung 632 MW); es gehört Slowenien und Kroatien zu gleichen Teilen.
Im industriellen Sektor (einschließlich Bergbau, Energie- und Bauwirtschaft) werden (1998) von 40 % der Erwerbstätigen 39 % des BIP erwirtschaftet. Die Struktur des verarbeitenden Gewerbes ist vielfältig. Die wichtigsten Industriezweige sind Metall erzeugende und Metall verarbeitende Industrie (Eisenhütten in Jesenice, Celje, Ravne na Koroškem und Štore, eine Zinkhütte in Celje, ein Aluminiumwerk in Kidričevo bei Ptuj), Textil- und Lederindustrie (v. a. in Maribor und Kranj), chemische und pharmazeutische Industrie, Maschinen- und Fahrzeugbau, Holz-, Papier- und Möbelindustrie, Nahrungsmittel- sowie elektrische und elektronische Industrie. Die bedeutendsten Industriestandorte sind Ljubljana und Maribor.
Ein wichtiger Wirtschaftszweig ist der Fremdenverkehr. 1999 wurde Slowenien von 833 000 Auslandsgästen besucht, v. a. aus Italien, Deutschland und Österreich. Anziehungspunkte sind die Wintersport- (u. a. Bovec in der Trenta, Kranjska Gora im Savetal) und Wandergebiete (v. a. am Triglav) sowie die Luftkurorte (Bled, Bohinj) in den Julischen Alpen, mehrere Heilbäder (Rogaška Slatina, Laško, Rimske Toplice u. a.), die Höhlen des Karstes (Adelsberger Grotten bei Postojna, Höhlen von Škocjan) und die Seebäder Portorož, Piran und Izola an der Adriaküste.
Die Außenhandelsbilanz ist seit der Unabhängigkeit 1991 negativ (Handelsbilanz 1999: 1,1 Mrd. US-$ beziehungsweise 5,7 % des BIP). Wichtigste Ausfuhrgüter sind Maschinen, Transportgeräte, Bekleidung, Pharmazeutika und Papier. Haupthandelspartner sind Deutschland (2000: 27 % des Exports und 19 % des Imports), Italien, Frankreich, Österreich und Kroatien. Der Schuldendienst für die (1999) 5,5 Mrd. US-$ Auslandsschulden beansprucht 7,2 % der Exporterlöse (ohne Schuldenanteil des ehemaligen Jugoslawien von etwa 3,6 Mrd. US-$).
Verkehr:
Als Durchgangsland ist Slowenien verkehrsmäßig gut erschlossen. Das slowenische Eisenbahnnetz (1999: 1 201 km, davon 499 km elektrifiziert) ist über den Karawankentunnel und im Mur- und Drautal mit dem österreichischen, bei Triest und Görz mit dem italienischen sowie v. a. durch das Savetal mit dem kroatischen Eisenbahnnetz verbunden. Das Straßennetz umfasst (1999) 20 128 km (davon 293 km Autobahnen). Durch die Alpen führen Straßen entlang den Flüssen (Drau, Mur, Talwasserscheide zwischen Save- und Kanaltal) und über Pässe (u. a. Predil, Wurzen, Loibl, Schneeberg, Radlpass). Seit der Fertigstellung des Karawanken-Straßentunnels (1991) ist Slowenien mit der österreichischen Tauernautobahn verbunden. 1991 wurde die nationale Luftverkehrsgesellschaft Adria Airways gegründet. Bei Ljubljana (südöstlich von Kranj), Maribor und Portorož befinden sich internationale Flughäfen. Der größte Seehafen ist Koper am Adriatischen Meer, daneben zwei kleinere Häfen bei Izola und Piran.
Slowenien, im Altertum von illyrischen Stämmen bewohnt, wurde im 1. Jahrhundert n. Chr. von der Küste her dem Römerbriefen Reich angegliedert und romanisiert. Nach dem Abzug der Langobarden wanderten im 6. Jahrhundert slawische Stämme (Slowenen) ein, die weit in den Ostalpenraum vordrangen. Nachdem sie sich nach 624 als Teil des Reiches des Samo von der awarischen Oberherrschaft befreit hatten, bildeten sie das Fürstentum Karantanien, das 740 in enger Beziehung zum bayerischen Herzogtum stand und 788 von Karl dem Großen erobert wurde. Von der von Westen kommenden deutschen Ostsiedlung und dem von Osten vordringenden ungarischem Königtum gefährdet, war Slowenien im 11. bis 13. Jahrhundert im Besitz kleinerer Dynastien und des Patriarchen von Aquileja, bevor es 1282 an das Haus Habsburg fiel. Kern des slowenischen Siedlungsgebiets wurde das (ab 1394) Herzogtum Krain.
Die illyrische Bewegung (Illyrismus) und die großserbische Propaganda fanden im 19. Jahrhundert wachsenden Rückhalt, worauf Slowenien Ende 1918 dem »Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen« (seit 1929 Jugoslawien) angeschlossen wurde. Ansprüche auf ganz Süd-Kärnten konnten nicht durchsetzt werden; es blieb bei Österreich. Im Vertrag von Rapallo (1920) kamen Istrien und Görz, das westliche Innerkrain mit Idrija und Postojna, an Italien (Adriafrage). Mit dem Königreich Jugoslawien wurde Slowenien im April 1941 besetzt und aufgeteilt: Oberkrain (ohne Ljubljana) sowie die früheren kärntnerischen und steirischen Gebiete kamen an das Großstädtische Reich (Österreich), das seine Rassenpolitik durchsetzte; Ljubljana und Unterkrain (mit der Gottschee/Kočevje) fielen an Italien, das Prekmurje an Ungarn. Eine slowenische »Befreiungsfront« und ein »Slowenischer Rat der Volksbefreiung« entstanden; blutige »Abrechnungen« kommunistischer Partisanen mit der Kollaboration bezichtigten »Verrätern«, v. a. Ustasche, Četnici, Domobrancen (Heimwehr), »Volksdeutschen« (Donauschwaben) und »Altösterreichern«, sowie stalinistischen Repressionen, Deportationen und Vertreibungen setzten ein, besonders Frühjahr 1945 bis 1946. Die am 5. 5. 1945 gebildete »Volksregierung« in Slowenien blieb dem AVNOJ unterstellt; in seiner früheren territorialen Form wurde Slowenien 1946 Bundestaat der »Föderativen Volksrepublik Jugoslawien«. Der italienisch-jugoslawische Friedensvertrag (1947) bestätigte die Erweiterung Sloweniens um wesentliche Teile des bis dahin italienischen Julisch-Venetien; 1954 kam faktisch der nördliche Teil der Zone B des Freistaates Triest hinzu. Die Wirtschaft Sloweniens, das seit 1963 den Namen »Sozialistische Republik« führte, erarbeitete einen steigenden Beitrag zum Bruttosozialprodukt Jugoslawiens.
Ab 1989/90 verfolgte Slowenien gemeinsam mit Kroatien einen Reformkurs zur Abkehr vom kommunistischen System und zur Umwandlung des von Serbien dominierten jugoslawischen Bundesstaates in eine Konföderation unabhängiger Republiken (u. a. Einführung des Mehrparteiensystems). Nach der Umbenennung Sloweniens in »Republik Slowenien« (März 1990) fanden im April 1990 erstmals freie Wahlen statt; dabei erreichte das bürgerliche Sieben-Parteien-Bündnis »Demos« die absolute Mehrheit und bildete die Regierung, der ehemalige Reformkommunist M. Kučan wurde zum Staatspräsidenten gewählt (Wiederwahl am 5. 12. 1992 und am 23. 11. 1997). Mit der »Deklaration über die Souveränität des Staates Slowenien« (2. 7. 1990 setzte sich der Ablösungsprozess in wachsender Spannung mit der Republik Serbien und der von ihr beherrschten jugoslawischen Bundesarmee fort. Nachdem die Bevölkerung Sloweniens am 23. 12. 1990 mit 88,2 % der Stimmen die staatliche Unabhängigkeit gebilligt hatte, verabschiedete das Parlament am 25. 6. 1991 grundlegende Gesetze zur Unabhängigkeit Sloweniens. Nach der Proklamation der Unabhängigkeit (26. 6. 1991 gleichzeitig mit Kroatien) kam es zwischen dem 27. 6. und 7. 7. 1991 zu schweren Kämpfen zwischen der slowenischen Bürgerwehr und der jugoslawischen Bundesarmee, die - auch durch EG-Vermittlung und im Unterschied zu Kroatien - schnell beendet wurden und in denen sich die slowenische Bürgerwehr behaupten konnte. Im Rahmen des von der EG vermittelten Kompromisses trat die Unabhängigkeit tatsächlich erst am 7. 10. 1991 in Kraft, seit 15. 1. 1992 war sie international anerkannt. Mit dem am 18. 7. 1991 vereinbarten vollständigen Abzug der Bundesarmee bis zum 26. 10. hatte das jugoslawische Bundespräsidium faktisch die Unabhängigkeit Sloweniens und damit den Beginn der Auflösung Jugoslawiens in seiner bisherigen Form anerkannt; am 13. 8. 1992 wurde die Anerkennung der Souveränität auch von der neuen Bundesrepublik Jugoslawien vollzogen (gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung und Aufnahme diplomatischer Beziehungen am 30. 11. 1995 ). Die volle Verwirklichung der mit der Verfassung vom 23. 12. 1991 garantierten Menschen- und Minderheitenrechte blieb teilweise (zwischen Kroatien, Österreich, Slowenien) umstritten. Im Dezember 1991 zerbrach das Regierungsbündnis »Demos« an internen Spannungen. Eine im Mai 1992 gebildete Regierung unter Ministerpräsident Janez Drnovšek (* 1950; LDS) wurde nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 6. 12. 1992 durch eine Koalitionsregierung der bedeutendsten Parteien abgelöst (»historischer Kompromiss« vom Januar 1993); Drnovšek blieb im Amt. Aufgrund des 1994 einsetzenden Wirtschaftswachstums konnte sich Slowenien wirtschaftlich deutlich stärker konsolidieren als die übrigen Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Die Wahlen vom November 1996 schufen eine politische Pattsituation, die nach langwierigen Koalitionsverhandlungen Anfang Februar 1997 zur Bildung einer gemäßigt liberaldemokratischen Koalitionsregierung (LDS, SLS und DeSUS), wiederum unter Ministerpräsident Drnovšek (LDS), führten, der nach dem Ausscheiden der SLS aus der Regierung (April 2000) zurücktreten mußte. Sein Nachfolger wurde am 3. 5. 2000 A. Bajuk (* 1943; bis zum Austritt am 26. 7. 2000 Mitglied der SKD, seit August Vorsitzender der neu gegründeten NSKLS) an der Spitze einer Mitte-rechts-Koalition aus SLS+SKD sowie SDS, gebildet Anfang Juni 2000. Reguläre Neuwahlen wurden Ende Juli 2000 für den 15. 10. 2000 festgesetzt. Aus ihnen ging wieder die LDS als stärkste parlamentarische Kraft im neuen Državni Zbor hervor. Am 1. 12. 2000 wurde eine neue Koalitionsregierung aus LDS, ZLSD, SLS+SKD und DeSUS unter Ministerpräsident Drnovšek gebildet. Sie will v. a. die Integration in NATO und EU vorantreiben.
Ende März 1994 trat das Land dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei. Nachdem Italien seine Blockade wegen Besitzansprüchen 1945/46 Vertriebener aufgegeben hatte, konnte das 1995 paraphierte Assoziierungsabkommen mit der EU am 10. 6. 1996 unterzeichnet werden; am 24. 10. 1996 wurde es von der EU, am 18. 7. 1997 von Slowenien ratifiziert. Die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen am 31. 3. 1998 zielt auf eine EU-Aufnahme ab 2003; Ende 2000 galt Slowenien mit Abstrichen »in naher Zukunft« wirtschaftlich reif für den Beitritt. Bezüglich des von Slowenien angestrebten Beitritts wird von Vertriebenenverbänden in Österreich eine Aufhebung der AVNOJ-Beschlüsse gefordert. Im Kosovo-Konflikt 1999 unterstützte die slowenische Regierung die Politik von EU und NATO. Die westliche Militärallianz nutzte den slowenischen Luftraum. Ende Juli nahm S. in Sarajevo an der Konferenz über den Stabilitätspakt für Südosteuropa teil. Dennoch wurde betont, dass das Land nicht Teil der Balkanregion, sondern Mitteleuropas sei. Seit Februar 1999 lag dem slowenischen Parlament ein von der Regierung mit Österreich erarbeitetes Kulturabkommen vor. Das Parlament konnte sich noch nicht zur Verabschiedung entschließen, da der Vertrag die faktische Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit (etwa 1 800) bedeuten würde. Minderheitenschutz genießen bisher die 8 500 Ungarn und 3 000 Italiener.
B. Grafenauer: Zgodovina slovenskega naroda, 2 Bde. (Ljubljana 21964-65);
K. Sotriffer: S. Gesch., Kultur u. Landschaft (Linz 1973);
J. Jansa: Die Entstehung des slowen. Staates 1988-1992 (a. d. Slowen., Klagenfurt 1994);
A. Mavčič: Slovenian constitutional review (Ljubljana 1995);
J. Prunk: S. Ein Abriß seiner Gesch. (a. d. Slowen., ebd. 1996).
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Slo|we|ni|en; -s: Staat in Südosteuropa.
Universal-Lexikon. 2012.