Referent; Vortragender; Korrespondent; Journalist; Medienvertreter (umgangssprachlich); Publizist; Reporter; Medienschaffender
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Be|rịcht|er|stat|ter 〈m. 3〉 Mitarbeiter (meist einer Zeitung od. des Fernsehens), der regelmäßig über Tagesereignisse berichtet, Reporter ● auswärtiger, zuständiger \Berichterstatter
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Be|rịcht|er|stat|ter, der; -s, -:
jmd., der für eine Zeitung o. Ä. über aktuelle Ereignisse berichtet; Korrespondent.
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Berichterstatter,
1) Gerichtsverfahren: ein Beisitzer als Mitglied eines Kollegialgerichts, der mit der internen gutachtlichen Stellungnahme zum Sachverhalt und der Vorbereitung der Entscheidung beauftragt ist. Zwingend vorgeschrieben ist die Beauftragung eines Berichterstatters im Zwischenstreit über die Zeugnisverweigerung (§ 388 ZPO).
2) Politik: Mitglied eines parlamentarischen Ausschusses, das sich v. a. gegenüber dem Plenum über einen Beratungsgegenstand unter Darlegung des Sachverhaltes äußert.
3) Publizistik: Bericht.
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Be|rịcht|er|stat|ter, der; -s, -: jmd., der für eine Zeitung o. Ä. über aktuelle Ereignisse berichtet; Korrespondent: unser B. in Moskau.
Universal-Lexikon. 2012.