Statement; Ansicht; Gutachten; Anschauung; Meinung; Äußerung; Behauptung; Aussage; Resonanz; Feedback; Anregung; Kommentar; Rückmeldung
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Stel|lung|nah|me ['ʃtɛlʊŋna:mə], die; -, -n:[offizielle] Äußerung:
die Presse forderte vom Minister eine klare Stellungnahme zu diesem Vorfall; eine Stellungnahme abgeben; sie war zu keiner Stellungnahme bereit.
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Stẹl|lung|nah|me 〈f. 19〉 Äußerung einer Meinung zu einem Vorfall od. Problem ● jede \Stellungnahme ablehnen; von dem Unternehmen war keine \Stellungnahme zu erhalten; jmdn. um (eine) \Stellungnahme bitten
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Stẹl|lung|nah|me, die; -, -n:
a) <o. Pl.> das Äußern seiner Meinung, Ansicht zu etw.:
eine klare S. zu/gegen etw.;
eine S. abgeben;
jmdn. um [eine/seine] S. bitten;
b) geäußerte Meinung, Ansicht:
die S. des Ministers liegt vor, wurde verlesen.
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Stellungnahme,
im Recht der EG Rechtsakt des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Europäischen Kommission, der insoweit unverbindlich ist, als er keine rechtliche Verpflichtung für den Adressaten oder Rechte des Einzelnen begründet. Infolgedessen sind Stellungnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof auch nicht angreifbar. Sie besitzen jedoch eine politische und moralische Appellfunktion und sind verfahrensrechtlich (besonders als Vorstufe weiteren Vorgehens) bedeutsam. Von der Empfehlung unterscheidet sich die Stellungnahme dadurch, dass sie, anders als jene, nicht auf eigener Initiative beruht, sondern eine Reaktion auf einen Vorschlag oder Ähnliches darstellt.
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Stẹl|lung|nah|me, die; -, -n: a) <o. Pl.> das Äußern seiner Meinung, Ansicht zu etw.: eine klare S. zu/gegen etw.; eine S. abgeben; sich seine S. vorbehalten; jmdn. um [eine/seine] S. bitten; Er enthielt sich vorerst jeder S. (Kirst, 08/15, 243); b) geäußerte Meinung, Ansicht: die S. des Ministers liegt vor, wurde verlesen; Dennoch scheint mir, dass verschiedene offizielle -n in der Bundesrepublik eine Auffassung vom Staatsbürger enthüllen, die man ... beunruhigend nennen muss (Dönhoff, Ära 47).
Universal-Lexikon. 2012.