ertragen; erdulden; erleiden; dulden; über sich ergehen lassen; durchmachen; aufnehmen; einlassen; hereinlassen; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; bewilligen; lassen; gestatten; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen; erlauben; aushalten; tolerieren
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zu|las|sen ['ts̮u:lasn̩], lässt zu, ließ zu, zugelassen <tr.; hat:1. (etwas) geschehen lassen, nichts unternehmen, es zu verhindern:
ich kann [es] nicht zulassen, dass sie übergangen wird; wie konntest du das nur zulassen!
Syn.: ↑ akzeptieren, ↑ billigen, ↑ dulden, einverstanden sein mit, ↑ einwilligen in, ↑ erlauben, für richtig halten, ↑ genehmigen, ↑ gestatten.
2. (jmdm.) zur Ausübung, zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o. Ä. die [amtliche] Erlaubnis erteilen:
sie ist als Rechtsanwältin beim Gericht zugelassen; der Kraftwagen ist noch nicht [zum Verkehr] zugelassen.
3. (als Sache) die Möglichkeit zu etwas geben:
etwas lässt keinen Zweifel zu; die Angelegenheit lässt nur einen einzigen Schluss zu; die Formulierung lässt mehrere Auslegungen zu.
4. (ugs.) geschlossen lassen, nicht öffnen:
das Fenster, die Schublade zulassen; mein Kleid hatte einen Fleck, deshalb musste ich die ganze Zeit den Mantel zulassen.
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zu||las|sen 〈V. tr. 174; hat〉
1. etwas \zulassen
1.1 dulden, erlauben, gestatten, nicht verhindern
1.2 〈umg.〉 geschlossen lassen
2. jmdn. \zulassen jmdn. hereinlassen, jmdm. Zutritt gewähren, jmdn. aufnehmen
● ich kann hier leider keine Ausnahme \zulassen; ein Kraftfahrzeug \zulassen ein K. zum Gebrauch, zum Fahren freigeben; bitte lass die Tür, das Fenster zu 〈umg.〉; du willst doch nicht etwa diesen Unfug \zulassen?; der Sachverhalt ist eindeutig, er lässt keine Zweifel zu ● er ist als Mitglied zugelassen; Wertpapiere zum Börsenhandel \zulassen; der Arzt wurde zur Kassenpraxis zugelassen; der Abiturient wurde zum Studium zugelassen; ein Tier zur Zucht \zulassen ● alle für das Wintersemester zugelassenen Studierenden
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zu|las|sen <st. V.; hat [mhd. zuolāʒen = gestatten, erlauben]:
1. nichts unternehmen, um etw. Bestimmtes zu verhindern; geschehen lassen; ↑ dulden (1 a); tolerieren:
wie konntest du z., dass die Kinder auf der Straße spielen!;
so etwas würde sie niemals z.
2. jmdm. zu etw. Zugang gewähren; jmdm. zur Ausübung von etw., zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o. Ä. die amtliche Erlaubnis erteilen:
jmdn. als Prozessbeobachter, für das/zum Studium, zur Teilnahme an etw. z.;
einen Arzt, jmdn. als Anwalt z.;
der Film ist für Jugendliche nicht zugelassen (der Besuch ist Jugendlichen nicht gestattet);
ein Kraftfahrzeug [zum Verkehr] z.;
die Straße ist nur für Anlieger zugelassen;
Aktien an der Börse z. (Bankw.; ihren Handel an der Börse genehmigen);
jmdn. an der Hochschule z. (österr.; jmdn. immatrikulieren);
das Medikament wurde zugelassen (erhielt die amtliche Erlaubnis zum Verkauf, zur Ingebrauchnahme).
etw. lässt mehrere Interpretationen zu;
die Vorgänge lassen den Schluss zu, dass …;
etw. lässt keinen Zweifel zu (ist ganz eindeutig);
die Straßenverhältnisse ließen kein höheres Tempo zu (machten es nicht möglich).
einen Brief, eine Schublade, das Fenster z.;
du musst den Mantel z.
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zu|las|sen <st. V.; hat [mhd. zuolāʒen = gestatten, erlauben]: 1. nichts unternehmen, um etw. Bestimmtes zu verhindern; geschehen lassen; ↑dulden (1 a); tolerieren: wie konntest du z., dass die Kinder auf der Straße spielen!; so etwas würde sie niemals z.; Die vornehmeren Kameraden „... fanden ihn unmöglich und ließen ihn in ihrer Gesellschaft nicht zu“ (Reich-Ranicki, Th. Mann 22); Ich werde den Antrag z. (Kemelman [Übers.], Mittwoch 149); eine sensible Frau, die sich traut, Gefühle zuzulassen (Spiegel 10, 1990, 286); Die CDU hat es zugelassen, dass dieser Mann wegging (natur 2, 1991, 28). 2. jmdm. zu etw. Zugang gewähren; jmdm. zur Ausübung von etw., zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o. Ä. die amtliche Erlaubnis erteilen: jmdn. als Prozessbeobachter, für das/zum Studium, zur Teilnahme an etw. z.; Gleich darauf ... ist er zum Auswärtigen Dienst zugelassen und als Attaché an die Botschaft in Paris geschickt worden (Dönhoff, Ostpreußen 29); einen Arzt, jmdn. als Anwalt z.; der Film ist für Jugendliche nicht zugelassen (der Besuch ist Jugendlichen nicht gestattet); ein Kraftfahrzeug [zum Verkehr] z.; die Straße ist nur für Anlieger zugelassen; Aktien an der Börse z. (Bankw.; ihren Handel an der Börse genehmigen); ein Tier zur Zucht z. (Landw.; es für Zwecke der Zucht geeignet erklären); Molsidomin wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1978 zugelassen (wurde die amtliche Erlaubnis zum Verkauf, zur Ingebrauchnahme erteilt; DÄ 47, 1985, 21). 3. die Möglichkeit zu etw. geben; ermöglichen, gestatten: etw. lässt mehrere Interpretationen zu; die Vorgänge lassen den Schluss zu, dass ...; etw. lässt keine Ausnahme zu; etw. lässt keinen Zweifel zu (ist ganz eindeutig); die Straßenverhältnisse ließen kein höheres Tempo zu (machten es nicht möglich); Jetzt geht er dorthin, sooft es die Schule zulässt (ADAC-Motorwelt 1, 1982, 42); Wir setzten diese Arbeit fort, solange Hitze und Qualm es zuließen (Lenz, Heimatmuseum 11). 4. (ugs.) etw. Geschlossenes od. Verschlossenes nicht ↑öffnen (1 a); geschlossen lassen: einen Brief, eine Schublade, das Fenster z.; du musst den Mantel z.; Konntest du die Augen nicht geschlossen lassen, verdammt, konntest du sie nicht z.? (Rocco [Übers.], Schweine 158).
Universal-Lexikon. 2012.