Nạssau-Saarbrụ̈cken,
ehemaliges reichsunmittelbares Territorium im Oberrheinischen Kreis, das mit Saarbrücken (seit 1442 Sitz von Nassau-Saarbrücken), Homburg und Ottweiler den 1381 durch Heirat an die walramsche Linie des Hauses Nassau gekommenen Besitz an der mittleren Saar und an der Blies umfasste. Später kamen mit Saarwerden (1527) und Herbitzheim Gebiete an der oberen Saar dazu. Der nördliche Teil um Ottweiler war zeitweilig zur Ausstattung von Seitenlinien abgetrennt. Im Zuge der Reunionen wurde Nassau-Saarbrücken (1527 erloschen; 1629-1723 und ab 1735 bestanden neue Linien) aufgrund seiner Lehnsabhängigkeit von den Bischöfen von Metz mit Frankreich vereinigt und erst im Frieden von Rijswijk (1697) wieder abgetreten. Das im 17. Jahrhundert verwüstete Gebiet erlebte Mitte des 18. Jahrhunderts durch den Abbau von Steinkohlelagern, Errichtung von Eisenschmelzen und Glashütten einen wirtschaftlichen Aufschwung. 1793 wurde es von französischen Truppen besetzt und fiel 1801 an Frankreich. 1815 kam Nassau-Saarbrücken an Preußen (Rheinprovinz).
A. Ruppersberg: Gesch. der ehem. Grafschaft Saarbrücken, 4 Bde. (21908-14, Nachdr. 1979).
Universal-Lexikon. 2012.