Nichtbanken,
in der Volkswirtschaftslehre Begriff zur Abgrenzung der Kreditinstitute von den übrigen Wirtschaftseinheiten beziehungsweise -sektoren; auch von der Deutschen Bundesbank verwendet. Unter die Nichtbanken werden gefasst: Staat, private Haushalte, private Unternehmen, soweit diese nicht als Kreditinstitute im Sinne § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz gelten, und das Ausland. An Bedeutung haben Non-Banks und Near Banks gewonnen, die zwar zum Nichtbankenbereich zählen, aber bankähnliche Finanzdienstleistungen erbringen.
Universal-Lexikon. 2012.