prestigeträchtig; von Rang und Namen (umgangssprachlich); prestigevoll; reputabel; prominent; berühmt; namhaft; traut; vertraut; familiär; veröffentlicht; publiziert; weithin bekannt; weit verbreitet; ubiquitär; allgemein bekannt; erfahren; Kenntnisse besitzen; kein unbeschriebenes Blatt sein; kennen
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be|kannt [bə'kant] <Adj.>:1.
a) von vielen gekannt, gewusst:
eine bekannte Melodie; die Geschichte ist [allgemein] bekannt; dieses Geschäft ist für seine gute Ware bekannt (hat sich damit einen Namen gemacht, ist dadurch aufgefallen).
Zus.: allbekannt, altbekannt, stadtbekannt, weitbekannt, weltbekannt.
b) berühmt, weithin angesehen:
eine bekannte Künstlerin, Ärztin.
Zus.: weitbekannt, wohlbekannt.
2. ☆ jmdm. bekannt sein:
a) jmdm. nicht fremd sein:
sie ist mir gut bekannt.
b) (von etwas) Kenntnis haben:
sein Fall ist mir bekannt; davon ist mir nichts bekannt (davon weiß ich nichts);
☆ jmdm. bekannt vorkommen: jmdm. nicht fremd erscheinen:
er, diese Gegend kommt mir bekannt vor;
☆ bekannt sein mit jmdm., etwas: jmdn., etwas näher kennen; vertraut sein mit jmdm., etwas:
ich bin mit ihr, mit ihren Problemen [seit Langem] bekannt;
☆ etwas bekannt machen: von behördlicher Seite öffentlich mitteilen:
ein neues Gesetz, eine Verordnung bekannt machen; etwas in der Zeitung, über die Medien bekannt machen.
☆ jmdn. mit jmdm. bekannt machen: jmdn. jmdm. vorstellen:
ich werde dich mit ihr bekannt machen;
☆ jmdn., sich mit etwas bekannt machen: jmdn., sich mit etwas vertraut machen:
jmdn. mit einer Maßnahme bekannt machen; sich mit der neuen Arbeit bekannt machen;
☆ bekannt werden: in die Öffentlichkeit dringen:
der Wortlaut darf nicht bekannt werden; wenn dies bekannt wird, ist sie verloren; es ist nichts Nachteiliges über ihn bekannt geworden;
☆ mit jmdm., etwas bekannt werden: mit jmdm., etwas vertraut werden:
sie sind gestern miteinander bekannt geworden.
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be|kạnnt 〈Adj.; -er, am -es|ten〉
1. von vielen gewusst, nicht neu
2. von vielen gekannt, nicht fremd
● eine \bekannte Tatsache ● \bekannt geben = bekanntgeben; \bekannt machen = bekanntmachen; sein: das ist mir \bekannt das weiß ich; \bekannt werden = bekanntwerden ● es ist allgemein \bekannt, dass ...; wir sind gut \bekannt (miteinander) wir kennen uns gut ● ich darf wohl als \bekannt voraussetzen, dass ...; er ist für seine Gewissenhaftigkeit \bekannt; ich bin in München \bekannt man kennt mich in M.; ich kenne mich in M. aus, bin mit der Stadt vertraut [→ kennen]
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1.
a) von vielen gekannt, gewusst:
eine -e Melodie;
er ist wegen seines Ehrgeizes b.;
b) berühmt, weithin angesehen:
ein -er Künstler, eine -e Ärztin.
2. in den Verbindungen jmdm. b. sein (jmdm. nicht fremd, nicht neu sein; von jmdm. gekannt werden: die Aufgabe war ihnen b.);
b. werden/bekanntwerden (in die Öffentlichkeit dringen);
jmdm. b. vorkommen (jmdm. nicht fremd erscheinen);
mit jmdm., etw. b. sein, b. werden/bekanntwerden (mit jmdm., etw. vertraut sein, werden: ich bin mit seinem Problem seit Langem b.);
jmdn. mit jmdm. b. machen/bekanntmachen (jmdn. jmdm. vorstellen: darf ich b. machen?);
jmdn., sich mit etw. b. machen/bekanntmachen (jmdn., sich über etw. informieren, mit etw. vertraut machen);
etw. b. geben/bekanntgeben (etw. öffentlich mitteilen, der Allgemeinheit zur Kenntnis bringen: den Inhalt eines Schreibens b. geben);
etw. b. machen/bekanntmachen (etw. veröffentlichen, der Allgemeinheit zur Kenntnis bringen).
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be|kạnnt <Adj.> [mhd. bekant, 2. Part. von: bekennen, ↑bekennen]: 1. a) von vielen gekannt, gewusst: eine -e Melodie; das -este Beispiel; Die schon aus der Gotik -e weite Säulenstellung ... (Bild. Kunst III, 23); Was Bruhne in den Tatsachen vorbrachte, war nicht nur richtig, sondern bis zum Überdruss b. (Baum, Paris 77); die katholischen Krankenhäuser sind b. für gute Behandlung und gutes Essen (ihnen geht der Ruf voraus, gute Behandlung u. gutes Essen zu bieten; Remarque, Westen 176); die Frau war auch b. dafür (ihr ging der Ruf voraus), dass sie mit jedem ins Bett geht (Schmidt, Strichjungengespräche 133); er ist wegen seines Ehrgeizes b.; dass er ... seinen Landratsposten aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse und seiner b. konservativen Einstellung gehalten hatte (Heym, Schwarzenberg 55); b) berühmt, weithin angesehen: ein -er Künstler, Arzt; ... meinte neulich ein -er Politiker (Dönhoff, Ära 156); dass der Marquis Imperiali ein international -er und viel gesuchter Hochstapler war (Niekisch, Leben 62); er ist in Wien b. (er hat in Wien einen Namen). 2. in den Verbindungen jmdm. b. sein (jmdm. nicht fremd, nicht neu sein; von jmdm. gekannt werden): die Aufgabe war ihnen b.; Den Etruskern war die Wölbetechnik bereits b. (Bild. Kunst III, 15); ein mir -er junger Mann; davon ist mir nichts b. (davon weiß ich nichts); von einem Einbruch im Rücken sei dem Kommandeur nichts b. (davon wisse er nichts; Plievier, Stalingrad 143); Ist Ihnen vielleicht b. (wissen Sie vielleicht), ob der Leutnant überhaupt eine Schwester besitzt? (Gaiser, Jagd 177); von ihm ist [uns] nichts Nachteiliges b.; b. werden (in die Öffentlichkeit dringen): der Wortlaut darf nicht b. werden; es wurde b., ist b. geworden, dass ...; Der Behörde war das Fairchild-Leck Mitte November 1981 b. geworden (Spiegel 33, 1985, 101); jmdm. b. vorkommen (jmdm. nicht fremd erscheinen): Dann hörte ich seine Stimme - sie kam mir irgendwie b. vor (Leonhard, Revolution 126); Die Gegend kommt ihm b. vor (Chotjewitz, Friede 183); mit jmdm., etw. b. sein/werden (mit jmdm., etw. vertraut sein/werden): ich war noch mit keinem Menschen näher b. (Erh. Kästner, Zeltbuch 10); Man ist zu wenig miteinander b., um mehr zu tun, als etwas zu quatschen (Remarque, Westen 135); Im Hause Forels wurde ich mit Otto b. (Niekisch, Leben 259); ich bin mit seinem Problem seit langem b.; jmdn. mit jmdm. b. machen (jmdn. jmdm. vorstellen): Zouzou ... machte mich mit den ... jungen Herrschaften b. (Th. Mann, Krull 393); darf ich b. machen?; jmdn., sich mit etw. b. machen (jmdn., sich über etw. informieren, mit etw. vertraut machen): Ohne Umschweife machte er sie mit dem Zweck seines Kommens b. (Apitz, Wölfe 350); Die Eisenbahningenieure haben sich ... mit diesem neuen Verbindungsverfahren b. ... gemacht (Bundesbahn 12, 1968, 20); etw. b. geben (etw. öffentlich mitteilen, der Allgemeinheit zur Kenntnis bringen): das Wahlergebnis b. geben; Bock wusste, dass die Batterieangehörigen fluchen würden, wenn er ihnen diesen Befehl b. gab (Kirst, 08/15, 448); Am Morgen des 24. Juni gab ein Anschlag b., dass sich alle Komsomolzen zu einer Sonderaufgabe in der Hochschule zu versammeln hätten (Leonhard, Revolution 94); etw. b. machen (etw. veröffentlichen, der Allgemeinheit zur Kenntnis bringen): den Inhalt eines Schreibens b. machen; Ich selbst habe diese Vorschrift nur flüchtig gelesen und sie meinen Unterführern deshalb nicht b. gemacht, weil ... (Noack, Prozesse 187).
Universal-Lexikon. 2012.