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öffentliche Abgaben
öffentliche Abgaben,
 
nichtrückzahlbare Geldleistungen, die ein öffentliches Gemeinwesen von natürlichen und juristischen Personen kraft öffentlichen Rechts zwangsweise (hoheitlich) fordert. Dazu gehören einerseits die Steuern, einschließlich Zölle, andererseits Beiträge und Gebühren, die auch als Entgeltabgaben bezeichnet werden, da sie im Unterschied zu den Steuern als Gegenleistung für spezielle öffentliche Leistungen erhoben werden. Zu den Abgaben werden ferner die zahlreichen, nur zum Teil in der Finanzstatistik ausgewiesenen Sonderabgaben oder Quasisteuern sowie Geldstrafen, Buß- und Verwarnungsgelder gezählt.
 
Ein namentlich für internationale Vergleiche viel verwendetes Maß für den Anteil der gesamtwirtschaftlichen Abgaben, der dem Privatsektor nicht unmittelbar zur Verfügung steht, sondern zunächst durch Zwang vom öffentlichen Sektor an sich gezogen wird, ist die volkswirtschaftliche Abgabenquote. Sie ist das rechnerische Verhältnis der Summe aus Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt. In Ländern, die zur Finanzierung der Altersversorgung u. Ä. spezielle Sozialversicherungsbeiträge erheben, ist die Abgabenquote dementsprechend deutlich höher als die volkswirtschaftliche Steuerquote (im Gegensatz zu Ländern, die die Aufgaben der Sozialversicherung überwiegend aus Steuermitteln finanzieren). staatswirtschaftliche Quoten

Universal-Lexikon. 2012.