Akademik

pädagogische Hochschulen
pädagogische Hochschulen,
 
Abkürzung PH, in einigen deutschen Bundesländern bestehende staatliche oder staatlich anerkannte Körperschaften zur Ausbildung von Grund-, Haupt-, zum Teil auch Real- und Sonderschullehrern, während die Lehrerbildung in den übrigen Bundesländern voll in Gesamthochschulen beziehungsweise Universitäten integriert ist. Die PH sind seit 1969 Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz und als selbstständige wissenschaftliche Hochschulen (meist mit Promotionsrecht: Dr. paed., zum Teil auch Habilitationsrecht) anerkannt. Die Studiengänge umfassen sechs Semester; seit 1969 ist nach acht Semestern auch die Prüfung als Diplom-Pädagoge möglich. PH bestehen in Erfurt, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.
 
Geschichte:
 
Die Entstehung der PH geht auf die pädagogischen Akademien zurück, die im Zuge der Akademisierung der Volksschullehrerbildung 1926 in Preußen errichtet wurden und deren Gestalt maßgeblich durch E. Spranger und C. H. Becker im Sinne einer allgemeinen »Menschenbildung« bestimmt wurde. Von den anderen Ländern übernommen (nur Bayern und Württemberg gründeten »Lehrerbildungsanstalten«), bauten sie auf der Reifeprüfung auf, hatten einen viersemestrigen Studiengang und waren fast alle bekenntnisgebunden. 1933 wurden sie in »Hochschulen für Lehrerbildung« und schließlich in »Lehrerbildungsanstalten« auf der Grundlage der mittleren Reife umgewandelt und nationalsozialistische Zielsetzungen dienstbar gemacht.

Universal-Lexikon. 2012.