Lieferkonditionen
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Lieferbedingungen,
Lieferungsbedingungen, vertragliche Ergänzungen oder Bestandteile bei Kauf- oder Werkverträgen, in denen die Nebenleistungen des Anbieters festgelegt werden. Die Lieferbedingungen betreffen besonders Ort und Zeit der Warenübergabe (Liefertermin, Lieferfrist), Modalitäten der Warenzustellung (Lieferzeit, -häufigkeit, -bereitschaft), Serviceleistungen des Verkäufers nach dem Kauf, Verpackungs- und Transportkosten, Umtausch- und Gewährleistungsrechte (Liefergarantie), Pflichten des Wiederverkäufers sowie formalrechtliche Bestimmungen für den Streitfall. Die Lieferbedingungen sind v. a. im (internationalen) Investitionsgütergeschäft von Bedeutung und werden wegen ihrer individuellen Ausgestaltbarkeit und Vertraulichkeit häufig als Instrumente der Preisdifferenzierung eingesetzt. Soweit dies kostenmäßig gerechtfertigt ist, handelt es sich auch nicht um wettbewerbliche Diskriminierung. Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen sind bei größeren Unternehmen häufig Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der für diese geltenden rechtlichen Bestimmungen verbindlich.
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Lie|fer|be|din|gun|gen <Pl.>: Bedingungen, unter denen eine Ware geliefert wird.
Universal-Lexikon. 2012.