Akademik

Krankenschwester
Pflegeperson (fachsprachlich); Schwester; Krankenpflegerin

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Kran|ken|schwes|ter ['kraŋkn̩ʃvɛstɐ], die; -, -n:
weibliche Person, die in der Pflege von Kranken ausgebildet ist:
nach der Krankenschwester klingeln.
Syn.: Schwester.

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Krạn|ken|schwes|ter 〈f. 21weibl. Person, die nach Ausbildung u. staatlicher Prüfung Kranke (in Krankenhaus od. Wohnung) beruflich betreut; Sy Krankenpflegerin

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Krạn|ken|schwes|ter , die:
weibliche Fachkraft für Krankenpflege (Berufsbez.)

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Krankenschwester,
 
Bezeichnung für Männer Krankenpfleger, Beruf im Gesundheitswesen. Die Ausbildung erfolgt an Krankenpflegeschulen. Daneben gibt es Studiengänge an Fachhochschulen mit dem Diplomabschluss, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf voraussetzen. Krankenschwestern pflegen Kranke in Krankenhäusern, Unfallkliniken, in Pflege- und Altenheimen oder aber in häuslicher Umgebung und ergänzen damit die ärztliche Behandlung. Aufgaben der Krankenschwester sind die verantwortungsbewusste Betreuung der Kranken nach ärztlichen Anweisung unter Berücksichtigung ihrer körperlichen und seelischen Bedürfnisse sowie die Hilfe bei ärztlichen Untersuchungen und Operationen. Neben Tätigkeiten wie Überwachen medizinischer Apparate, Medikamentenausgabe, Anlegen von Verbänden, Betten und Lagern der Patienten müssen auch schriftliche Verwaltungsarbeiten ausgeführt werden.

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Krạn|ken|schwes|ter, die: weibliche Fachkraft für Krankenpflege (Berufsbez.): Also macht er ein Blutbild. Die K. zapft mich an (Schwaiger, Wie kommt 135).

Universal-Lexikon. 2012.