sexuelle Selbstbestimmung,
Das Erziehungsziel, Kinder zu selbstbewussten, mündigen, das heißt auch selbstständig entscheidenden Persönlichkeiten zu erziehen, beinhaltet als wichtiges Ziel der Sexualerziehung auch die sexuelle Selbstbestimmung (Sexualpädagogik) als dem Gegensatz der sexuellen Fremdbestimmung. Schon Kinder sollen lernen, ihre Gefühle wahrzunehmen; zu spüren, ob sie es gut finden, wenn sie auf den Arm genommen oder übers Haar gestreichelt werden, mit den Eltern zu schmusen, von Onkel oder Tante geküsst zu werden, oder ob sie es eigentlich nicht wollen. Sie sollen lernen, dann mit Bestimmtheit und unmissverständlich »nein sagen« zu können (»Mein Körper gehört mir!«). Mit entsprechender Aufklärung kann das in manchen Fällen auch vor dem Beginn oder dem Fortbestehen eines sexuellen Missbrauchs schützen. Entscheidungen eines jeden Menschen über die Aufnahme oder Ablehnung und über die Art einer sexuellen Beziehung nach den eigenen Bedürfnissen, über die Methoden einer Empfängnisverhütung usw. gehören zur sexuellen Selbstbestimmung. Das entspricht der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (vergleiche Grundgesetz Artikel 1 bis 3). - Der Vergleich verschiedener Untersuchungen zum geschlechtlichen Verhalten Jugendlicher in den 1970er- und 1990er-Jahren in Deutschland zeigt hier eine deutlich positive Tendenz, die sexuelle Selbstbestimmung betreffend: Mädchen richten sich heute öfter als früher nach ihrem Gefühl, z. B. wann sie geküsst und gestreichelt werden wollen und wann sie sich das »erste Mal« wirklich wünschen. Sie lassen sich daher heute weniger von Jungen dazu drängen und überreden (»rumkriegen«), wenn sie sich selbst dazu noch nicht reif genug fühlen. So erleben sie das erste Mal meist etwas später, aber auch öfter mit mehr Lust und körperlicher wie seelischer Befriedigung.
Siehe auch: eheliche Pflichten, sexuelle Belästigung.
Universal-Lexikon. 2012.