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Staatssymbolik
Staats|symbolik,
 
zusammenfassende Bezeichnung für Zeichen und Symbole der Staatsmacht. Der Respekt vor dem Herrschaftszeichen und dem Zeremoniell ist durch die Aufklärung und die Verbürgerlichung, besonders in der Phase der konstitutionellen Monarchie, stark zurückgedrängt worden. Jedoch legen auch die modernen Staaten Wert auf die Respektierung ihrer Hoheitszeichen (Flaggen, Staatswappen, Reichssymbole u. a.), die strafrechtlich geschützt sind. Bei neu entstehenden Staaten spielt die Herausbildung einer eigenen Staatssymbolik eine herausragende Rolle.
 
Ursprünglich galten als Staatssymbole die Herrscherinsignien (Insignien), z. B. Diadem, Krone, Zepter, Reichsapfel, besondere Tracht und besonders der Thron, die den Herrscher von anderen Menschen abheben sollten und deren Besitz oder Benutzung häufig Voraussetzung legitimer Herrschaft war. Die Aushändigung der Herrschaftzeichen wurde in der Regel feierlich ausgerichtet, besonders als Krönung. Als prägend im Bereich der Staatssymbolik erwiesen sich der Orient sowie der von ihm angeregte Hellenismus und das römische Kaisertum, dessen Tradition von den Byzantinern noch weiter verfeinert und auch vom abendländischen Kaisertum gepflegt wurde (Reichsinsignien, Reichskleinodien). Der Abstand zwischen Herrscher und Hof kam in bestimmten Gesten und Demutsbezeigungen zum Ausdruck, deren Ursprung das Niederwerfen (Proskynese) vor dem orientalischen Herrscher war. Das Hofzeremoniell gestalteten die Spanier am Anfang der Neuzeit nach burgundischem Vorbild so aus, dass es für die anderen europäischen Höfe maßgebend wurde. Im 17. Jahrhundert hatte das Zeremoniell der Franzosen eine Vorbildrolle. Ein abwesender Herrscher konnte durch sein Bild, seine Kopfbedeckung, seinen Handschuh oder sein Wappen vertreten werden, weshalb in einzelnen Ländern deren Verletzung wie die des Fürsten selbst geahndet wurde.
 
Literatur:
 
P. E. Schramm u. a.: Herrschaftszeichen u. S., 4 Bde. (1954-78);
 A. Friedel: Dt. Staatssymbole (1968).

Universal-Lexikon. 2012.