Steuerwettbewerb,
spezielle Form des Standortwettbewerbs der Staaten v. a. um den Produktionsfaktor Kapital (Direkt- und Portfolioinvestitionen). Internationale Unterschiede in Art und Höhe der Besteuerung stellen allgemein einen Einflussfaktor für Standortentscheidungen von Unternehmen und Kapitalanlegern dar und wirken umso stärker, je geringer Mobilitätshemmnisse und Transaktionskosten sind. Im engeren Sinn bezeichnet Steuerwettbewerb den Versuch, durch gezielte steuerliche Sonderregelungen Direktinvestitionen und Finanzkapitalströme zugunsten der eigenen Volkswirtschaft zu beeinflussen oder durch eigene Steuersenkungen auf eine entsprechende Steuerpolitik des Auslands zu reagieren. Innerhalb der EU wurden 1997 erste Schritte zur Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (»EU-Steuerkodex«), der einen »unlauteren« Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedländern ausschließen soll, eingeleitet.
V. Tanzi: Taxation in an integrating world (Washington, D. C., 1995);
Universal-Lexikon. 2012.