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Steuerpolitik
Steu|er|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Gesamtheit aller vom Staat im Rahmen seiner Finanz- u. Wirtschaftspolitik vorgenommenen steuerlichen Maßnahmen

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Steu|er|po|li|tik, die:
Gesamtheit der Maßnahmen der Finanzpolitik im steuerlichen Bereich.

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Steuerpolitik,
 
der Einsatz der Besteuerung als Instrument zur Erreichung meist wirtschafts- und finanzpolitischer Ziele. Die mit der Erhebung einer Steuer und mit ihrer spezifischen Ausgestaltung verfolgten Ziele gehen heute weit über den Zweck der Mittelbeschaffung (fiskalisches Ziel) hinaus und betreffen sowohl die Allokation (z. B. Verbrauchslenkung durch spezielle Verbrauchsteuern und Steuervergünstigungen für Vorsorgesparen) als auch die Distribution (z. B. Umverteilung mithilfe progressiver Steuern) und die Stabilität der wirtschaftlichen Entwicklung (z. B. Konjunkturzuschläge im Boom, Steuererleichterungen in der Rezession). Eine derartige Steuerpolitik bedeutet ein bewusstes Abweichen von der Forderung nach (weitestgehender) »Neutralität« der Besteuerung. Die mit ihr verbundene Befrachtung der Besteuerung mit nichtfiskalischen Funktionen ist zu einem wesentlichen Teil verantwortlich für die Kompliziertheit des modernen Steuerrechts.

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Steu|er|po|li|tik, die: Gesamtheit der Maßnahmen der Finanzpolitik im steuerlichen Bereich: Die S. ist in der Zeit des deutschen Wiederaufbaus ein wichtiges Mittel neoliberaler Wirtschaftspolitik gewesen (Fraenkel, Staat 94).

Universal-Lexikon. 2012.