Akademik

Verifikation
Überprüfung; Validierung; Evaluation (fachsprachlich); Beurteilung

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Ve|ri|fi|ka|ti|on 〈[ ve-] f. 20das Verifizieren [nlat. <frz. vérification „Prüfung, Untersuchung, Beglaubigung, Bestätigung, Probe“; zu lat. verum „das Wahre, Wahrheit“ + facere „machen“]

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Ve|ri|fi|ka|ti|on, die; -, -en [mlat. verificatio, zu: verificare, verifizieren]:
1. (bildungsspr.) das Verifizieren.
2. (Rechtsspr.) Beglaubigung, Unterzeichnung eines diplomatischen Protokolls durch alle Verhandlungspartner.

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Verifikation
 
[mittellat. verificatio, »Bestätigung (der Wahrheit einer Aussage)«], Nachweis der Korrektheit von Rechensystemen (Hard- und Software, auch von Subsystemen und Komponenten), d. h. des Übereinstimmens der Ist-Eigenschaften mit den durch die Spezifikation beschriebenen Solleigenschaften. Als Nachweis dienen normalerweise Tests, die den gesamten Funktionsumfang abdecken, und Simulationen. Verifikationen sind v. a. dort üblich, wo Computersysteme besonders zuverlässig arbeiten müssen, etwa in der Medizin oder bei der Steuerung von industriellen Prozessen und Verkehrssystemen.

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Ve|ri|fi|ka|ti|on, die; -, -en [mlat. verificatio, zu: verificare, ↑verifizieren]: 1. (bildungsspr.) das Verifizieren: ... und das schließlich gewonnene Urteil so lange der V. zu unterziehn, bis alle Gedanken aneinander angepasst sind (Musil, Mann 703). 2. (Rechtsspr.) Beglaubigung, Unterzeichnung eines diplomatischen Protokolls durch alle Verhandlungspartner.

Universal-Lexikon. 2012.