herunternehmen
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ạb||de|cken 〈V. tr.; hat〉
1. die Decke, Bedeckung abnehmen von
2. schützend zudecken
3. 〈Kaufmannsspr.〉 ausgleichen, bezahlen
4. 〈Sp.〉 = decken
5. 〈fig.〉
5.1 einen Bereich, ein Gebiet vollständig, komplett einbeziehen
5.2 befriedigen, decken
● Bedürfnisse \abdecken; ein Gebäude \abdecken das Dach abnehmen; unreine Haut \abdecken mit Make-up überdecken; eine Schuld \abdecken tilgen, für eine S. Deckung gewähren; seine Rede hat alle wichtigen Themen abgedeckt erschöpfend behandelt; den Tisch \abdecken Geschirr, Besteck vom T. wegnehmen; ein verendetes Tier \abdecken 〈veraltet〉 den Kadaver beseitigen; Unterricht \abdecken vorgesehene Unterrichtsstunden gewährleisten ● mit einer Plane \abdecken zudecken
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ạb|de|cken <sw. V.; hat:
1.
a) (etw. Bedeckendes) von etw. weg-, herunternehmen:
die Bettdecke a.;
b) von etw. Bedeckendem, darauf Befindlichem frei machen:
das Bett a.;
den Tisch a. (abräumen);
der Sturm hat viele Dächer abgedeckt (die Ziegel, Teile des Daches flogen herunter).
ein Grab mit Zweigen a.;
einen Schacht [mit Brettern] a.
3. (Sport) schützen, abschirmen:
den Ball mit dem Körper, den linken Torpfosten a.;
(Schach:) die Dame durch, mit dem Turm a.
die gegnerischen Stürmerinnen a.
5. (bes. Kaufmannsspr.) ausgleichen, tilgen, bezahlen:
bestehende Verpflichtungen a.
Bedürfnisse a.
7. vollständig umfassen, erfassen, ausfüllen, einnehmen:
der gesamte Bereich, das ganze Spektrum des Impressionismus wird in dieser Ausstellung abgedeckt;
die Firma deckt mit ihren Produkten ein Drittel des Marktes ab.
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Abdecken,
1) Reproduktionstechnik: 1) in der Chemigraphie das Auftragen säurefester Substanzen auf die Stellen der kopierten oder angeätzten Platte, die bei den nachfolgenden Ätzgängen vor Einwirkung der Ätzflüssigkeit (Säure) zu schützen sind; 2) bei der Tiefdruckformenherstellung das Auftragen einer ätzfesten Schicht (Asphaltlack) vor Beginn des Ätzprozesses auf Stellen einer Tiefdruckform, um sie vor der Einwirkung der Ätzlösung zu schützen; 3) in der Reproduktionsfotografie das Auftragen wasserlöslicher, deckender Farbe (Abdeckrot) oder das Anbringen lichtundurchlässiger Masken auf nicht zu belichtende Stellen des Negativs oder Positivs (Maskierung).
2) Wirtschaft: allgemeine Bezeichnung für Ausgleich von Verbindlichkeiten, Schuldentilgung; im Börsenwesen für die Ausschaltung von Preisrisiken bei Termingeschäften.
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ạb|de|cken <sw. V.; hat: 1. a) (etw. Bedeckendes) von etw. weg-, herunternehmen: die Bettdecke, das Tuch von dem Krug a.; b) von etw. Bedeckendem, darauf Befindlichem frei machen: das Bett a.; den Tisch a. (abräumen); bei dem Sturm wurden viele Dächer abgedeckt (die Ziegel, Teile des Daches flogen herunter). 2. [zum Schutz] mit etw. Bedeckendem versehen; zudecken, bedecken, verdecken: ein Grab mit Tannenzweigen a.; einen Schacht [mit Brettern] a.; Fänä deckte die Augen mit der Hand ab (Degenhardt, Zündschnüre 97). 3. (veraltet) (einen Tierkadaver) beseitigen: verendete Tiere a. 4. (Schach) schützen, abschirmen: Er deckte mit dem Turm seine Dame ab (Kuby, Sieg 387). 5. (Sport) ↑decken (8): den gegnerischen Stürmer a. 6. (Kaufmannsspr.) ausgleichen, tilgen, bezahlen: bestehende Verpflichtungen a.; Einen geringen Teil der ... Kosten hofft man auch durch Werbeeinnahmen a. zu können (Hamburger Morgenpost 8. 7. 85, 3). 7. befriedigen, decken: Bedürfnisse a. 8. (Kaufmannsspr.) (den Markt) beherrschen, kontrollieren, befriedigen: weltweit gibt es ... 250 Anbieter, die mehr als 700 Modelle verkaufen. Allerdings decken die zehn größten Firmen 80 Prozent des Marktes ab (Presse 30. 3. 84, 20).
Universal-Lexikon. 2012.