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abfangen
abhalten; abwehren; parieren; aufhalten

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ab|fan|gen ['apfaŋən], fängt ab, fing ab, abgefangen <tr.; hat:
1.
a) verhindern, dass etwas, jmd. ans Ziel gelangt:
einen Brief, einen Kurier abfangen.
b) verhindern, dass etwas, was sich auf etwas hinbewegt, weiterkommt oder an den Zielpunkt gelangt:
einen Stoß, Schlag, den Regen, die Gefahr abfangen; er fing die ausholende Hand ab.
Syn.: auffangen.
c) unter Kontrolle bringen, in die Gewalt bekommen:
einen schleudernden Wagen abfangen.
2. eine Person, die irgendwohin unterwegs ist und auf die man gewartet hat, aufhalten, weil man etwas von ihr will:
das Mädchen hatte den Briefträger auf der Treppe abgefangen.

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ạb||fan|gen 〈V. tr. 132; hat
1. eine Person od. Sache \abfangen sie erwischen, indem man ihr auflauert
2. ein Bauwerk \abfangen durch Stützen vor Einsturz bewahren
3. Briefe \abfangen vor Aushändigung an den Empfänger wegnehmen
4. ein Flugzeug \abfangen aus dem Sturzflug in die Normallage bringen, kurz vor der Landung zur Geschwindigkeitsverringerung aufrichten

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Ạb|fan|gen:
1) Entfernen eines bestimmten Reaktionspartners (z. B. eines Radikals) aus einem chem. Reaktionsgemisch durch einen spezif. reagierenden Reaktanten (z. B. einen Radikalfänger)
2) Unterbrechen des Frischens während der Stahlherst. bei einem bestimmten Restkohlenstoffgehalt der Schmelze.

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ạb|fan|gen <st. V.; hat:
1.
a) nicht sein Ziel, seinen Bestimmungsort erreichen lassen [u. in seine Gewalt bringen]:
einen Brief, eine Nachricht, einen Agenten a.;
b) jmdn., auf den jmd. gewartet hat, aufhalten, um sich wegen etw. an ihn zu wenden; abpassen:
den Briefträger a.;
c) (Sport) jmdn. ein- u. überholen u. dadurch seinen Sieg verhindern:
jmdn. erst auf den letzten zwanzig Metern a.;
d) einen Gegner, etw. von ihm Ausgehendes aufhalten, abwehren:
den Vorstoß des Feindes, den Feind a.;
(Sport:) den Gegner, einen Angriff a.;
e) (Bauw., Technik) etw., was durch sein Gewicht drückt, durch Balken u. a. abstützen:
bei dem Umbau der unteren Stockwerke müssen die oberen abgefangen werden;
f) wieder unter Kontrolle [u. in die normale Richtung od. Lage] bringen:
die Maschine, einen schleudernden Wagen, sich a.
2. [zu weidm. Fang = Stoß] (Jägerspr.) angeschossenem Wild mit dem Hirschfänger den Fang (3) geben.

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Abfangen,
 
1) Baustatik: das Aufnehmen von Lasten durch Tragwerke, z. B. Träger, Gewölbe, Pfeiler; bei Umbauten das vorübergehende Abstützen; gegen Umkippen sichern durch verankerte Seile.
 
 2) Chemie: das Entfernen eines Reaktionspartners (Molekül, Ion, Radikal) aus dem Reaktionsgemisch durch Zugabe spezifischer Substanzen.
 
 3) Jägersprache: das Töten kranken Schalenwildes durch einen Stich mit einer blanken Waffe hinter das Blatt (Blattfang), in die Brust (Kälberfang) oder in das Genick (Genickfang); auch das Einfangen eines jagenden Hundes.
 
 4) Kristallographie: das v. a. für die Deutung geochemischer Daten wichtige Anreichern von Spurenelementen in Kristallgittern, wodurch in diesen höhere Konzentrationen vorliegen als in den ursprünglichen Mutterschmelzen oder -lösungen vorhanden waren. Die angereicherten Spurenelementionen müssen von höherer Wertigkeit, aber ähnlicher Größe wie die von ihnen vertretenen sein (Tarnung).
 
 5) Luftfahrt: Flugmanöver, bei dem das Flugzeug durch Vergrößerung des Anstellwinkels aus einer stark geneigten Flugbahn (z. B. beim Sturzflug) in eine waagerechte überführt wird.
 
 6) Metallurgie: bei der Stahlherstellung das Abbrechen des Frischvorgangs bei einem bestimmten Kohlenstoffgehalt der Schmelze.

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ạb|fan|gen <st. V.; hat [2: zu weidm. Fang = Stoß]: 1. a) nicht sein Ziel, seinen Bestimmungsort erreichen lassen [u. in seine Gewalt bringen]: einen Brief, eine Nachricht, einen Agenten a.; b) jmdn., auf den jmd. gewartet hat, aufhalten, um sich wegen etw. an ihn zu wenden; abpassen: den Briefträger a.; c) (Sport) jmdn. ein- u. überholen u. dadurch seinen Sieg verhindern: jmdn. erst auf den letzten zwanzig Metern a.; d) einen Gegner, etw. von ihm Ausgehendes aufhalten, abwehren: den Vorstoß des Feindes, den Feind a.; (Sport:) den Gegner, einen Angriff a.; Er (= ein Boxer) konnte einen Schlag a., weil er wusste, dass er kommen würde (Frischmuth, Herrin 139); Ü Die Kraterberge fangen die Ostwinde vom Indischen Ozean ab (Grzimek, Serengeti 59); e) (Bauw., Technik) etw., was durch sein Gewicht drückt, durch Balken u. a. abstützen: bei dem Umbau der unteren Stockwerke müssen die oberen abgefangen werden; f) wieder unter Kontrolle [u. in die normale Fahrtrichtung od. Lage] bringen: die Maschine, einen schleudernden Wagen, sich a.; g) (Leichtathletik) den Schwung, den der Körper nach einem Wurf od. Stoß hat, abbremsen, um so ein Übertreten zu vermeiden: den Körper durch einen Umsprung a. 2. (Jägerspr.) angeschossenem Wild mit dem Hirschfänger den ↑Fang (3) geben: das Wild hinter dem Blatt a.; <subst.:> dass ... mancher Jäger dem Abfangen mit der blanken Waffe den ... Fangschuss vorzieht (Natur 77).

Universal-Lexikon. 2012.