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Ge|bil|de [gə'bɪldə], das; -s, -:a) etwas, was in nicht näher bestimmter Weise gestaltet, geformt ist:
ein eiförmiges, rundliches, längliches, schlauchartiges, netzartiges, haarähnliches, künstliches Gebilde; diese Wolken waren feine, luftige Gebilde.
b) nur in der Vorstellung o. Ä. existierendes Bild:
ein Gebilde deiner Fantasie.
Zus.: Fantasiegebilde, Traumgebilde, Wunschgebilde.
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Ge|bịl|de 〈n. 13〉
1. etwas Geformtes, Gestaltetes
2. Erzeugnis
3. Gegenstand von unbestimmter, nicht näher zu bezeichnender Form
● ein merkwürdiges, seltsames \Gebilde; eine Flocke ist ein \Gebilde aus Eiskristallen, Fasern usw. [→ bilden]
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Ge|bịl|de , das; -s, - [an ↑ bilden angelehnt; mhd. gebilde, ahd. gebilide, Kollektivbildung zu ↑ Bild]:
etw., was gebildet worden ist, sich gebildet hat:
ein symmetrisches G.;
Ü ein G. der Fantasie.
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Ge|bịl|de, das; -s, - [an ↑bilden angelehnt; mhd. gebilde, ahd. gebilide, Kollektivbildung zu ↑Bild]: etw., was gebildet worden ist, sich gebildet hat: ein symmetrisches G.; Das Tafelbild der Spätgotik ist schon ein künstlerisches G. von vollem Eigenwert (Bild. Kunst III, 71); die alte und eigentlich selbstverständliche Erkenntnis, dass der Wald bzw. der Forst nicht nur ein G. von Baumgesellschaften ist (Mantel, Wald 103); Ü Die unabhängigen afrikanischen Staaten sind künstliche G. (profil 17, 1979, 14); Das ganze zusammenhängende G. der miteinander verflochtenen sozialen Dienste der Behörde ... (Richter, Flüchten 309); ein G. der Fantasie.
Universal-Lexikon. 2012.