* * *
Man|tel ['mantl̩], der; -s, Mäntel ['mɛntl̩]:1. zum Schutz gegen die Witterung über der sonstigen Kleidung getragenes Kleidungsstück mit langen Ärmeln:
ein dicker, warmer, leichter Mantel; den Mantel anziehen, ausziehen.
Zus.: Damenmantel, Herrenmantel, Ledermantel, Pelzmantel, Wintermantel.
2. (bes. Fachspr.) äußere Hülle, [zum Schutz] um etwas gelegte Umhüllung:
der Mantel eines Rohres, eines Kabels; der Mantel des Fahrrads muss erneuert werden.
Zus.: Geschossmantel, Reifenmantel.
* * *
Mạn|tel 〈m. 5u〉
1. ärmelloser Umhang (Krönungs\Mantel)
2. längeres Übergewand mit Ärmeln zum Schutz gegen Regen, Kälte od. Schmutz (Arbeits\Mantel, Regen\Mantel, Winter\Mantel)
3. 〈fig.〉 schützende od. verbergende Umhüllung, Bedeckung, Decke
4. Gummireifen zum Schutz des Radschlauchs (Fahrrad\Mantel)
5. 〈Tech.〉 Hülle von Hohlkörpern (z. B. Kabeln, Röhren)
6. 〈Math.〉 nicht zur Grund- u. Deckfläche gehörende Oberflächenteile (Kegel\Mantel, Zylinder\Mantel)
7. blecherne Hülle um den Bleikern eines Geschosses (Geschoss\Mantel)
8. 〈Jägerspr.〉 Gefieder von Rücken- u. Flügeldecke (bei allen Vögeln)
9. 〈Anat.〉 Sy Pallium (3)
9.1 dorsales Dach der Großhirnhälften bei den Wirbeltieren
9.2 den Körper der Weichtiere seitl. u. hinten umgebende Hautfalte
10. 〈Börse〉 Urkunde, Hauptteil eines zinstragenden Wertpapiers
11. 〈Rechtsw.〉 Rechtsform einer Gesellschaft, z. B. AG, GmbH
12. 〈Forstw.〉 die äußeren Bäume des Waldes
13. 〈Zeitungsw.〉 der überregionale Teil einer Tageszeitung
● der \Mantel der Glocke, des Ofens; der \Mantel einer Gussform; der \Mantel des Kegels, der Walze, des Zylinders; den \Mantel des Schweigens, der Vergessenheit über etwas breiten 〈fig.〉 bewusst in Vergessenheit geraten lassen ● den \Mantel an der Garderobe abgeben; den \Mantel ablegen, ausziehen, aufhängen, über den Bügel hängen; einen \Mantel anfertigen (lassen); den \Mantel anziehen, überziehen, umhängen; jmdm. den \Mantel halten (zum An- od. Ausziehen); sich den \Mantel umhängen; →a. Mäntelchen ● ein abgetragener, eleganter, modischer, sportlicher, warmer \Mantel; ein dicker, dünner, flauschiger, imprägnierter, knitterfreier, leichter, schwerer \Mantel; mit offenem, wehendem \Mantel ● Stoff für, zu einem \Mantel kaufen; jmdm. in den \Mantel helfen; eine Verfehlung mit dem \Mantel der Barmherzigkeit, des Schweigens bedecken, verhüllen 〈fig.〉 darüber hinwegsehen, nachsichtig darüber schweigen; er dreht, hängt den \Mantel nach dem Wind 〈fig.; umg.〉 er passt sich der jeweils herrschenden Meinung an [<lat. mantellum „Hülle, Decke“]
* * *
Mạn|tel , der; -s, Mäntel [mhd. mantel, ahd. mantal < lat. mantellum = Hülle, Decke]:
1. längeres Kleidungsstück mit langen Ärmeln, das [zum Schutz gegen die Witterung] über der sonstigen Kleidung getragen wird:
ein gefütterter M.;
den M. ablegen;
jmdm. in den M. helfen;
in Hut und M.;
Ü den M. des Schweigens über etw. breiten;
☆ den M. nach dem Wind[e] hängen/kehren/drehen (abwertend; sich immer zum eigenen Vorteil der herrschenden Meinung, den herrschenden [Macht]verhältnissen anpassen; den Mantel, der früher die Form eines weiten, ärmellosen Umhangs hatte, drehte man zu der Seite hin, aus der Wind u. Regen kamen);
etw. mit dem M. der [christlichen Nächsten]liebe bedecken/zudecken (über eine Verfehlung o. Ä. großzügig hinwegsehen).
2. (bes. Fachspr.) äußere Hülle, [zum Schutz] um etw. gelegte Umhüllung:
der M. eines Kabels.
3. um den Schlauch eines Reifens gelegte feste Umhüllung aus einem Gewebe, auf das eine dicke Gummischicht mit eingeschnittenen Profilen aufgetragen ist.
4. (Pressejargon) allgemeiner, bei den verschiedenen Ausgaben einer Tageszeitung gleichlautender Teil, zu dem der jeweilige Lokalteil hinzukommt.
5. (Wirtsch.) (bei einer Kapitalgesellschaft) Gesamtheit der Rechte u. Anteile.
6. (Finanzw.) (bei Wertpapieren o. Ä.) Urkunde, die den entsprechenden Anteil am Besitz garantiert u. der die Coupons für die jeweiligen Gewinne beigefügt sind.
7. (Geom.) [gekrümmte] Oberfläche eines Körpers mit Ausnahme der Grundfläche[n]:
der M. eines Zylinders.
8. (Jägerspr.) (beim Federwild) Rückengefieder.
* * *
Mantel
[althochdeutsch mantal, von lateinisch mantellum »Hülle«, »Decke«],
1) das gegen Witterungseinflüsse schützende Übergewand, als Obergewand auch Abzeichen der Würde (Herrscherornat, kirchlicher Ornat, Ordensmantel) und Sinnbild des Schutzes (Schutzmantelmadonna). Der Mantel war von vorgeschichtlicher Zeit bis ins 18. Jahrhundert ein rechteckiger, trapez- oder halbkreis- bis kreisförmiger, halblanger oder langer und für beide Geschlechter oft gleichartiger Umhang, der vorn oder auf einer Schulter von einer Spange, einer Schnur oder von Knöpfen zusammengehalten wurde (z. B. Himation, Chlamys, Heuke, Kappe). Ein anderer, ebenfalls bis ins Altertum zurückreichender Typ war der glockenförmige Umhang mit Kopfloch. Aus dem engen Leibrock des späten 17. Jahrhunderts (Justaucorps) entwickelte sich der Ärmelmantel von ähnlichem Schnitt (Redingote), verschiedener Länge und wechselnder Kragengestaltung (Carrick). In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen der zuletzt nur noch zum Abendanzug getragene, erneut ärmellose Mantel mit halblanger Pelerine (Havelock), gerade geschnittene Mäntel (Paletot, Gehpelz) sowie lockere, ein- oder zweireihige und je nach Schnitt oder Material benannte Hänger auf (Raglan, Ulster, Slipon, Trenchcoat).
2) Börsenwesen: bei Effekten die Urkunde, die das Anteilsrecht oder die Forderung verbrieft. Zum Wertpapier gehört neben dem Mantel der Kuponbogen (Kupon), nur beide zusammen sind verkäuflich (aus Sicherheitsgründen im Depot meist getrennt aufbewahrt).
3) Handelsrecht: Gesellschaftsmantel, Fịrmenmantel, die äußere Rechtsform, das »Kleid«, in der eine Handelsgesellschaft in Erscheinung tritt, auch Bezeichnung für die Gesamtheit der Anteilsrechte (Aktien, Kuxe, GmbH-Anteile) an einer Kapitalgesellschaft, die ohne den Geschäftsbetrieb ge- und verkauft werden können. Mantelkauf ist der Erwerb der bei Stilllegung eines Unternehmens übrig bleibenden Rechtsform, um diese für ein neues Unternehmen zur Einsparung von Gründungskosten und Zeit zu verwenden. Die Mantelgründung einer AG oder GmbH soll nicht der Errichtung eines Geschäftsbetriebs, sondern der Schaffung eines Mantels zwecks späterer Veräußerung dienen (gemäß § 134 BGB rechtlich unzulässig).
4) Mathematik: Mantelfläche, Teil der Oberfläche eines Körpers, der nicht zur Grund- oder Deckfläche gehört; z. B. Zylindermantel, Kegelmantel. Entsteht der Mantel eines Körpers durch Rotation einer Kurve, so wird diese Mantellinie genannt. Die Mantellinien von Torsen sind somit Geraden. Ein Mantel ist abwickelbar.
5) Presse: bei Tageszeitungen mit verschiedenen lokalen Ausgaben der allgemeine Teil mit den aktuellen politischen Nachrichten und Kommentaren, der die je nach Ausgabe (Kopftitel) unterschiedliche Regional-, Lokal- und Anzeigenseiten umschließt. Der Mantel als pressestatistisches Bestimmungsmerkmal dient der Ermittlung der Zahl der Vollredaktionen als »publizistische Einheiten«.
6) Zoologie: bei Manteltieren die Tunica, bei Weichtieren das Pallium, eine Hautduplikatur, die nach außen meist eine Schale abscheidet. Zwischen Fuß und Mantel liegt die Mantelhöhle, in der die Kiemen (Kiemenhöhle; bei Wassertieren) beziehungsweise in der Wandung ein Blutgefäßnetz (Lungenhöhle; bei Landlungenschnecken) sowie die Ausmündung der Ausführgänge für Darm, Nieren und Geschlechtsorgane liegen.
* * *
Mạn|tel, der; -s, Mäntel [mhd. mantel, ahd. mantal < lat. mantellum = Hülle, Decke]: 1. längeres Kleidungsstück mit langen Ärmeln, das [zum Schutz gegen die Witterung] über der sonstigen Kleidung getragen wird: ein leichter, warmer, gefütterter M.; den M. ablegen; den M. offen tragen, über den Arm nehmen; jmdm. in den M. helfen; in Hut und M.; mit offenem M., ohne M. gehen; Ü den M. des Schweigens über etw. breiten, decken; im M. der Nacht; *den M. nach dem Wind[e] hängen/kehren/drehen (abwertend; sich immer zum eigenen Vorteil der herrschenden Meinung, den herrschenden [Macht]verhältnissen anpassen; den Mantel, der früher die Form eines weiten, ärmellosen Umhangs hatte, drehte man zu der Seite hin, aus der Wind u. Regen kamen); etw. mit dem M. der [christlichen Nächsten]liebe bedecken/zudecken (über eine Verfehlung o. Ä. großzügig hinwegsehen). 2. (bes. Fachspr.) äußere Hülle, [zum Schutz] um etw. gelegte Umhüllung: der M. eines Rohres, eines Kabels, eines Geschosses; der M. einer Glocke (↑Glockenmantel 1 ); mit ... einem feinen M. edler Schokolade (Freizeitmagazin 12, 1978, 21). 3. um den Schlauch eines Reifens gelegte feste Umhüllung aus einem Gewebe, auf das eine dicke Gummischicht mit eingeschnittenen Profilen aufgetragen ist. 4. (Zeitungsw. Jargon) allgemeiner, bei den verschiedenen Ausgaben einer Tageszeitung gleich lautender Teil, zu dem der jeweilige Lokalteil hinzukommt. 5. (Wirtsch.) (bei einer Kapitalgesellschaft) Gesamtheit der Rechte u. Anteile. 6. (Finanzw.) (bei Wertpapieren o. Ä.) Urkunde, die den entsprechenden Anteil am Besitz garantiert u. der die Coupons für die jeweiligen Gewinne beigefügt sind. 7. (Geom.) [gekrümmte] Oberfläche eines Körpers mit Ausnahme der Grundfläche[n]: wenn man den M. eines Zylinders auf einer Ebene abrollt, erhält man ein Rechteck. 8. (Jägerspr.) (beim Federwild) Rückengefieder. 9. (Forstw.) kurz für ↑Waldmantel.
Universal-Lexikon. 2012.