Fall
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Ka|sus, der; -, - […u:s]:
2. [lat. casus, Lehnbedeutung von griech. ptõsis = Kasus, Fall, zu: pi̓ptein = fallen] (Sprachwiss.) Fall (vgl. ↑ Casus).
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Kasus
[lateinisch casus »Fall«, »Vorkommnis«] der, -/Kasus, Sprachwissenschaft: Casus, Fall, grammatische Kategorie, die bei den deklinierbaren Wortarten (Deklination, Flexion) zur Kennzeichnung syntaktischer Beziehungen dient. Formal kann der Kasus (zusammen mit Genus und Numerus) durch morphologische (z. B. Präfix, Suffix, Ablaut), lexikalische (z. B. Artikel, Präpositionen), syntaktische Merkmale (Wortstellung) sowie durch die Intonation gekennzeichnet sein. Der Begriff Kasus geht auf die Vorstellung der Stoiker zurück, dass ein Wort in der »Normalform« des Nominativs (Casus rectus) gleichsam einen senkrecht fallenden Griffel darstelle, während die übrigen Kasus (Casus obliqui) als »abgewandelte Formen« den Schrägneigungen des Griffels in verschiedene Richtung entsprächen.
Die Anzahl von Kasus in einzelnen Sprachen ist verschieden: Sie schwankt zwischen drei in den semitischen und fast vier Dutzend in den ostkaukasischen Sprachen. Den indogermanischen Sprachen liegt ein System von sieben Kasus zugrunde: 1) Nominativ für den Träger der Verbalhandlung; 2) Akkusativ für die von der Verbalhandlung direkt betroffene Person oder Sache, für Richtung und Ziel sowie räumlicher und zeitlicher Erstreckung; 3) Genitiv für Herkunft, Besitz, Zugehörigkeit, Teil und teilweises Betroffensein; 4) Dativ für die von der Verbalhandlung nur indirekt betroffene Person oder Sache; 5) Ablativ für den Gegenstand, von dem sich etwas entfernt, und für den Ausgangspunkt sowie Entfernung oder Trennung; 6) Instrumentalis für Werkzeug und Mittel, auch den persönlichen Urheber (»Agens«) und Begleiter; 7) Lokativ oder Lokalis für den Ort, an dem die Verbalhandlung geschieht. Der Vokativ steht für sich außerhalb des Satzzusammenhangs, dient nur dem Anruf und zählt daher im engeren Sinn nicht zu den Kasus. In den indogermanischen Sprachen werden ferner starke und schwache Kasus unterschieden, je nachdem, ob der Stamm die Normalstufe (z. B. lateinisch pater) oder die Schwundstufe (patris) zeigt. Als sekundäre Kasus werden Kasus bezeichnet, bei denen eine weitere Kasusendung an eine Kasusform tritt. Dagegen heißt ein Fall mit mangelnder Kennzeichnung auch Nullkasus.
In den meisten indogermanischen Sprachen sind mehrere der alten Kasusfunktionen von derselben Form übernommen worden; so sind z. B. im Griechischen Dativ, Instrumentalis und Lokativ, im Lateinischen Ablativ, Instrumentalis und Lokativ zusammengefallen (Kasussynkretismus). Die allgemeine Entwicklung geht (in den germanischen und romanischen Sprachen) mit der Tendenz zum analytischen Sprachbau dahin, die Kasusformen (und damit direkte Kasus) durch Präpositionen (und damit indirekte Kasus) zu ersetzen. Die Funktionen des Nominativs und des Akkusativs werden in den modernen westeuropäischen Sprachen durch die Wortstellung ausgedrückt.
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Ka|sus, der; -, - [...u:s; 1: lat. casus, zu: cadere = fallen; 2: lat. casus, Lehnbedeutung von griech. ptõsis = Kasus, Fall, zu: píptein = fallen]: 1. (bildungsspr. selten) 1↑Fall (2 b); Vorkommnis. 2. (Sprachw.) 1↑Fall (5); vgl. ↑Casus.
Universal-Lexikon. 2012.