Akademik

Entmilitarisierung
Abrüstung; Entwaffnung

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Ent|mi|li|ta|ri|sie|rung 〈f. 20; unz.〉 Sy Demilitarisierung
1. das Entmilitarisieren
2. Beseitigung des Militärs u. der militär. Ausrüstung, das Entmilitarisiertwerden

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ent|mi|li|ta|ri|sie|ren <sw. V.; hat:
aus einem Gebiet die Truppen abziehen u. die militärischen Anlagen abbauen; demilitarisieren:
eine Stadt e.;
eine entmilitarisierte Zone.
Dazu:
Ent|mi|li|ta|ri|sie|rung, die; -, -en.

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Entmilitarisierung,
 
die Verpflichtung eines Staates zur vollständigen oder teilweisen Abrüstung, begründet durch Vertrag, in der Regel durch Friedensvertrag zu Lasten der Besiegten; so legte der Versailler Vertrag (1919) eine teilweise, das Potsdamer Abkommen (1945) eine vollständige Entmilitarisierung Deutschlands fest.

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Ent|mi|li|ta|ri|sie|rung, die; -, -en: das Entmilitarisieren, Entmilitarisiertwerden.

Universal-Lexikon. 2012.